Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG München, 19.12.2013 - M 21 E 13.4543
Besoldungsteileinbehalt nach Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen …
Rn. 19 1.1 Das Gericht geht hinsichtlich des Begehrens, die Dienstbezüge ungekürzt auszuzahlen, von seiner Statthaftigkeit aus, obwohl diese Frage in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt ist (vgl. BayVGH vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris, unter Darstellung des immer noch aktuellen Meinungsstandes).Mithin führt die genannte Vorschrift entgegen dem ihr vermeintlich zu entnehmenden endgültigen Regelungsgehalt lediglich eine vorläufige Rechtsfolge herbei (so auch BayVGH vom 16.08.2007, a.a.O.), sodass ein Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist, weil einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig sind, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint (Regelungsanordnung).
Rn. 24 1.1.3.1 Nach einhelliger Auffassung mehrerer Oberverwaltungsgerichte kann die bei angefochtener Zurruhesetzungsverfügung durch § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG angeordnete Folge der Einbehaltung des das Ruhegehalt übersteigenden Teils der Besoldung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur dann beseitigt werden, wenn die Zurruhesetzungsverfügung erkennbar gegen höherrangiges Recht, vornehmlich gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt (OVG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2013 - OVG 6 S 9.13 - juris; ebenso OVG Münster vom 05.10.2012 - 1 B 790/12 - juris) und ist dies bei einer auf § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG gestützten Zurruhesetzung grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn die ihr zugrunde liegende Annahme der Dienstunfähigkeit auf offenkundig unrichtigen Annahmen oder sonst unsachlichen Erwägungen beruht (…OVG Berlin-Brandenburg vom 16.08.2013, a.a.O.), also gleichsam "ohne konkreten Anhaltspunkt aus der Luft gegriffen scheint" (BayVGH vom 06.06.2007 - 14 CE 07.1206 - juris; vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris;… jeweils unter Hinweis auf die Kommentierung bei Plog/Wiedow, BBG [alt], zu § 44 BBG, Rdnr. 17a, zur inhaltsgleichen Vorläuferregelung des § 44 Abs. 2 Satz 4 BBG a.F.).
Rn. 35 3. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 - NVwZ 2004, 1327 = DVBl 2004, 1525, vgl. BayVGH vom 16.08.2007, a.a.O.).
- VG München, 15.11.2012 - M 21 E 12.3114
Wahrnehmung der Funktion eines Dienstvorgesetzten durch Beauftragte
Rn. 16 Die Kammer geht von seiner Statthaftigkeit aus, obwohl diese Frage in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt ist (vgl. BayVGH vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris, unter Darstellung des immer noch aktuellen Meinungsstandes).Mithin führt die genannte Vorschrift entgegen dem ihr vermeintlich zu entnehmenden endgültigen Regelungsgehalt lediglich eine vorläufige Rechtsfolge herbei (so auch BayVGH vom 16.08.2007, a.a.O.), sodass ein Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist, weil einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig sind, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint (Regelungsanordnung).
Rn. 34 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 - NVwZ 2004, 1327 = DVBl 2004, 1525, vgl. BayVGH vom 16.08.2007, a.a.O.).
- VG München, 15.11.2012 - M 21 E 12.2497
Besoldungsteileinbehalt nach Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen …
Rn. 22 Die Kammer geht von seiner Statthaftigkeit aus, obwohl diese Frage in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt ist (vgl. BayVGH vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris, unter Darstellung des immer noch aktuellen Meinungsstandes).Mithin führt die genannte Vorschrift entgegen dem ihr vermeintlich zu entnehmenden endgültigen Regelungsgehalt lediglich eine vorläufige Rechtsfolge herbei (so auch BayVGH vom 16.08.2007, a.a.O.), sodass ein Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft ist, weil einstweilige Anordnungen auch zur Regelung eines vorläufigen Zustands in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig sind, wenn diese Regelung, vor allem bei dauernden Rechtsverhältnissen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder aus anderen Gründen nötig erscheint (Regelungsanordnung).
Rn. 41 Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 3 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2004 - NVwZ 2004, 1327 = DVBl 2004, 1525, vgl. BayVGH vom 16.08.2007, a.a.O.).
- VG Ansbach, 05.11.2013 - AN 11 E 13.01741
Allein die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs Klage verhindert grundsätzlich …
14/4659 Seite 53; vgl. auch VG Ansbach, B.v. 11.5.2007 - AN 11 E 07.00384 und BayVGH, B.v. 16.8.2007 - 14 CE 07.1369). - OVG Bremen, 16.09.2020 - 2 LB 30/20
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch wegen teilweiser Einbehaltung der …
Die Vorschrift enthält jedoch keine endgültige materielle Regelung, sondern lediglich eine vorläufige Regelung für die Dauer eines Anfechtungsprozesses bzw. Widerspruchsverfahrens (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 16.08.2007 - 14 CE 07.1369, juris Rn. 13;… VG München, Beschl. v. 15.11.2012 - M 21 E 12.2497, juris Rn. 23). - VG München, 29.11.2013 - M 21 K 13.225
Besoldungsteileinbehalt aufgrund (später auch für sofort vollziehbar erklärter) …
§ 47 Abs. 4 Satz 2 BBG führt daher entgegen dem ihm vermeintlich zu entnehmenden endgültigen Regelungsgehalt lediglich eine vorläufige Rechtsfolge herbei (so auch BayVGH vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris), zu deren Vermeidung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO statthaft wäre (st. Rspr. der Kammer, z.B. Beschluss vom 19.11.2012 - M 21 E 12.3577), der hier aber nicht gestellt wurde. - VG Meiningen, 12.02.2020 - 1 K 53/17
Einbehalt von Dienstbezügen bis zum rechtskräftigen Abschluss eines …
§ 31 Abs. 5, 6 ThürBG führt daher entgegen dem ihm vermeintlich zu entnehmenden endgültigen Regelungsgehalt lediglich eine vorläufige Rechtsfolge herbei (…so zur Parallelnorm des § 47 Abs. 4 S. 2 BBG: VG München, U. v. 29.11.2013 - M 21 K 13.225 -, Rdnr. 19, juris; s. auch BayVGH vom 16.08.2007 - 14 CE 07.1369 - juris), zu deren Vermeidung ein Antrag nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO statthaft wäre (…st. Rspr., vgl. etwa VG München, a. a. O., m. w. N.), der hier aber gerade nicht gestellt wurde.
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