Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64798
VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577 (https://dejure.org/2011,64798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2011 - 14 CS 11.2577 (https://dejure.org/2011,64798)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 14 CS 11.2577 (https://dejure.org/2011,64798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtslosigkeit (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Ein Wohnbauvorhaben, das sich nach seiner Art und seinem Maß der baulichen Nutzung, nach seiner Bauweise und nach seiner überbauten Grundstücksfläche in die Eigenart seiner näheren Umgebung einfügt, ist grundsätzlich nicht rücksichtslos (BVerwG vom 11.1.1999 Az. 4 B 128.98 RdNr. 6).

    Hält ein Vorhaben die landesrechtlichen Abstandsflächen ein, ist das regelmäßig ein aussagekräftiges Indiz dafür, dass es in seiner Lage und mit seinen Abmessungen gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos ist (BayVGH vom 7.10.2010 Az. 2 B 09.328 RdNr. 18; BVerwG vom 11.1.1999 Az. 4 B 128.98 RdNr. 4).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Interessenbewertung kommt es entscheidend darauf an, was dem Rücksichtnahmebegünstigten einerseits und dem zur Rücksichtnahme Verpflichteten andererseits nach der jeweiligen Situation, in der sich die betroffenen Grundstücke befinden, im Einzelfall zuzumuten ist (BVerwG vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122, 125ff.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Rn. 30 In dem von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB verwendeten Begriff des Einfügens ist das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme enthalten (BVerwG vom 13.3.1981 Az. 4 C 1.78 RdNr. 32).
  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 2 B 09.328

    Innenbereich; Ausbau Dachgeschoss; Rücksichtnahmegebot; erdrückende Wirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Hält ein Vorhaben die landesrechtlichen Abstandsflächen ein, ist das regelmäßig ein aussagekräftiges Indiz dafür, dass es in seiner Lage und mit seinen Abmessungen gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos ist (BayVGH vom 7.10.2010 Az. 2 B 09.328 RdNr. 18; BVerwG vom 11.1.1999 Az. 4 B 128.98 RdNr. 4).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Nach der Rechtsprechung kommt bei der Prüfung des Einfügens nach § 34 Absatz 1 Satz 1 BauGB solchen Maßfaktoren, die sich erst aus Berechnungsregeln ergeben, allenfalls untergeordnete Bedeutung zu (BVerwG vom 23.3.1994 Az. 4 C 18.92 RdNr. 7, die dort zur Berechnung der Geschoßflächenzahl getroffenen Aussagen lassen sich im Grundsatz ebenso auf die Berechnung der Vollgeschoss-Eigenschaft übertragen).
  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Um derartigen, die Dachform und die Dachneigung betreffende Gestaltungsvorgaben, die von § 34 Abs. 1 BauGB nicht erfasst werden (BVerwG vom 11.5.2000 Az. 4 C 14.98 RdNr. 23) Rechtsverbindlichkeit zu verleihen, bedürfte es einer eigenen (Gestaltungs)Satzung.
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Allerdings vermitteln die das Maß der baulichen Nutzung betreffenden Vorschriften grundsätzlich keinen Nachbarschutz, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art zulässiger Nutzungen - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (BVerwG vom 28.4.2004 Az. 4 C 10.03 RdNr. 27).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 8.00

    Büroräume; freiberuflich Tätiger; Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Unabhängig davon würde es sich hier in jedem Fall um einen in reinen (§ 3 BauNVO) oder allgemeinen (§ 4 BauNVO) Wohngebieten regelmäßig zulässigen, das Gesamtvorhaben nicht gewerblich prägenden "Raum" handeln (zur letztgenannten Voraussetzung im Einzelnen: BVerwG vom 18.5.2001 Az. 4 C 8.00 RdNr. 17).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Rn. 24 Bei der Beurteilung eines Vorhabens nach § 34 Abs. 1 BauGB können die Vorschriften der Baunutzungsverordnung zwar nicht rechtssatzartig angewendet werden, die dürfen aber als Auslegungshilfe herangezogen werden (BVerwG vom 15.12.1994 Az. 4 C 13.93 RdNrn. 18/19 zur Art der Nutzung; BVerwG vom 23.3.1994 Az. C 18.92 RdNrn. 7/12 zum Maß der Nutzung).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 4 B 245.95

    Finanzmaklerbüro im Anbau - § 13 BauNVO, Drittschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung (BVerwG vom 13.12.1995 Az. 4 B 245.95 RdNr. 5) kann ein Nachbar einen Verstoß gegen § 13 BauNVO als einer Vorschrift, die an der nachbarschützenden Wirkung der Gebietsfestsetzung teilhat, grundsätzlich unabhängig davon abwehren, ob er durch die fragliche Nutzung unzumutbar beeinträchtigt wird.
  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Nichtannahmebeschluss: Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender …

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819
  • BVerfG, 25.09.1986 - 2 BvR 744/86

    Sofortvollzug der Ausweisung nach unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 1 CS 06.407

    Kostenentscheidung nach Hauptsacherledigung; Antrag auf Anordnung der …

  • VG Ansbach, 27.12.2011 - AN 9 K 11.01727

    Einstellungsbeschluss nach Klagerücknahme; Streitwert bei Nachbarklage im …

  • VG Augsburg, 29.02.2012 - Au 4 S 12.224

    Anordnung aufschiebender Wirkung gegen Baugenehmigung auf Nachbargrundstück

    Maßgeblich ist grundsätzlich das Straßengeviert - hier der Bereich zwischen … Straße, Äußerer Einfahrt und …- sowie die gegenüberliegende Bebauung (vgl. BayVGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 26).

    Rn. 33 Nach den als Auslegungshilfe heranziehbaren Vorschriften der BauNVO (VGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 24;… Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 40 zu § 34;… BVerwG vom 23.03.1994, Az. 4 C 18.92, juris - Rdnr. 7 zum Maß der baulichen Nutzung), hält sich das Vorhaben zwar hinsichtlich der Zulässigkeitskriterien Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche wohl an den Rahmen der näheren Umgebung.

    Rn. 35 Ein Wohnbauvorhaben, das sich nach den genannten vier Zulässigkeitskriterien in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt ist zwar grundsätzlich nicht rücksichtslos (BayVGH vom 1.12.2011, Az. 14 CS 11.2577, juris - Rdnr. 27;… BVerwG vom 11.01.1999, Az. 4 B 128.98, juris - Rdnr. 6).

  • VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.229

    Anlage für soziale Zwecke (Kindertagesstätte für behinderte Menschen und …

    Zur Beurteilung des konkreten Einfügens kann darüber hinaus auch im Übrigen auf die Vorschriften der Baunutzungsverordnung als Auslegungshilfe zurückgegriffen werden (BayVGH, B.v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris Rn. 24;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 34 Rn. 40;… BVerwG, U.v. 23.3.1994 - 4 C 18/92 - BVerwGE 95, 277 - juris Rn. 7).

    Dies ist grundsätzlich das maßgebliche Straßengeviert und die Bebauung der gegenüberliegenden Straßenseite (BayVGH, B.v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris Rn. 26).

    Rn. 83 Zwar überschreitet das Vorhaben hinsichtlich der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl den Rahmen der vorhandenen Bebauung, das Maß der baulichen Nutzung ist jedoch grundsätzlich nicht drittschützend (BayVGH, B.v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris Rn. 24).

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass ein Vorhaben, das sich nach den Kriterien des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB einfügt, grundsätzlich nicht rücksichtslos ist (BayVGH, B.v. 1.12.2011 - 14 CS 11.2577 - juris Rn. 27;… BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - BayVBl 1999, 879 - juris Rn. 6).

  • VG München, 26.03.2012 - M 8 K 11.2330

    Nachbarklage; Kinderkrippe mit 48 Plätzen im reinen Wohngebiet; …

    Bei einem inmitten eines Wohngebiets gelegenen Vorhaben gilt in der Regel als Bereich gegenseitiger Prägung, der die maßgebliche nähere Umgebung eingrenzt, das Straßengeviert und die gegenüberliegende Straßenseite (BayVGH Beschl. v. 1.12.2011, Az: 14 CS 11.2577, RdNr. 26 - juris; Beschl. v. 27.9.2010, Az: 2 ZB 08.2775, RdNr. 4 - juris;… Urt. v. 10.7.1998, Az: 2 B 96.2819, RdNr. 25 - juris).

    Rn. 36 Ob sich das streitgegenständliche Vorhaben in diesem Sinne noch einfügt, wofür immerhin spricht, dass es in seiner Höhenentwicklung mit zwei Geschossen den Rahmen der Umgebungsbebauung einhält, kann letztendlich offen bleiben, da die das Maß der baulichen Nutzung betreffenden Vorschriften grundsätzlich keinen Nachbarschutz vermitteln, weil sie in aller Regel den Gebietscharakter unberührt lassen und - anders als die Bestimmungen über die Art zulässiger Nutzungen - kein nachbarliches Austauschverhältnis begründen (…BVerwG Urt. v. 28.4.2004, Az: 4 C 10/03, RdNr. 27 - juris; BayVGH Beschl. v. 1.12.2011, Az: 14 CS 11.2577, RdNr. 24).

    Die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächen ist regelmäßig ein aussagekräftiges Indiz dafür, dass ein Vorhaben in seiner Lage und mit seinen Abmessungen gegenüber der Nachbarschaft nicht rücksichtslos ist (BayVGH Beschl. v. 1.12.2011 Az: 14 CS 11.2577, RdNr. 30;… Urt. v. 7.10.2010 Az: 2 B 09.328, RdNr. 18 - juris;… BVerwG Urt. v. 11.1.1999 Az: 4 B 128.98, RdNr. 4 - juris).

    Um derartige Gestaltungselemente rechtsverbindlich zu machen, bedürfte es einer Gestaltungssatzung, bei deren Vorliegen weiter zu klären wäre, ob ihre Regelungen überhaupt nachbarliche Abwehrrechte begründen (vgl. BayVGH Beschl. v. 1.12.2011 Az: 14 CS 11.2577, RdNr. 25 - juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht