Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 27.01.2016 - 14 Ca 5469/15 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.01.2016 - 14 Ca 5469/15
- LAG Hessen, 05.07.2016 - 8 Sa 278/16
- BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16
- LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
- BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17
Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst des Straßenverkehrsamtes …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2016 -14 Ca 5469/15- wird zurückgewiesen..Mein Antrag auf Höhergruppierung vom 17.02.2015 bleibt von diesem Antrag unberührt, eine Entscheidung zu den Verfahren Az. 14 Ca 5469/15 ArbG Frankfurt, 8 Sa 278/16 LAG Hessen, 4 AZR 514/16 BAG steht noch aus..
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2016 -14 Ca 5469/15 - abzuändern und festzustellen, dass die beklagte Stadt verpflichtet ist, ihn vom 1. August 2014 bis zum 31. Dezember 2016 gemäß der Entgeltgruppe 8, hilfsweise der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA zu vergüten.
- LAG Hessen, 05.07.2016 - 8 Sa 278/16
Eingruppierung eines Hilfspolizeibeamten im Außendienst des Straßenverkehrsamts
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main von 27. Januar 2016 - 14 Ca 5469/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen..Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2016 - 14 Ca 5469/15 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.
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