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Rechtsprechung
   VG Berlin, 22.04.2020 - 14 L 42.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10598
VG Berlin, 22.04.2020 - 14 L 42.20 (https://dejure.org/2020,10598)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.04.2020 - 14 L 42.20 (https://dejure.org/2020,10598)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. April 2020 - 14 L 42.20 (https://dejure.org/2020,10598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundsätzliches Versammlungsverbot in § 1 Abs. 1 SARS-CoV-2-EindmaßnV - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1 und 14 der Berliner …

    Auszug aus VG Berlin, 22.04.2020 - 14 L 42.20
    Rn. 10 Der Antragsteller und Kläger kann daher beim Verwaltungsgericht lediglich eine negative Feststellungsklage nach § 43 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des hier angegriffenen Verbots erheben und einen entsprechenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020 - 1 BvR 712/20 -, juris Rn. 15 m.w.N.).

    Die Beschränkung auf die prozessuale Möglichkeit, (nur) die individuelle Verbindlichkeit des in Rede stehenden Verbots durch das Verwaltungsgericht prüfen zu lassen, stellt auch dann, wenn es, wie hier, um eine mögliche Verletzung des ... für eine freiheitlich demokratische Staatsordnung konstituierenden Grundrechts der Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 GG geht, keinen schweren und unzumutbaren Nachtteil - und damit insbesondere auch keinen Verstoß gegen Artikel 19 Abs. 4 GG - dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2020, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 3.18

    Streit um die Aufrechterhaltung der bestehenden Verschreibungspflicht für ein …

    Auszug aus VG Berlin, 22.04.2020 - 14 L 42.20
    Ein solches Begehren betrifft nämlich kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO und würde, ... sähe man es als zulässig an, eine Umgehung der Sperrwirkung des § 47 VwGO ermöglichen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 23.08.2007 - 7 C 2.07 - juris Rn. 20, und vom 12.09.2019 - 3 C 3.18 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Der im Rahmen einer solchen Feststellungsklage oder eines entsprechenden Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz ergehenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidung kommt allerdings - anders als hier vom Antragstellers ausdrücklich begehrt - nach § 121 VwGO nur eine Rechtskraftwirkung inter partes, d.h. nur zwischen den Verfahrensbeteiligten, zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2019, a.a.O.), zumal ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis - d.h. rechtliche, durch Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten und konkreten Sachverhalt entstehende Beziehungen zwischen dem Normgeber oder -anwender einerseits und dem Normadressaten andererseits - überhaupt nur in dieser Konstellation bestehen kann (…vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 47 Rn. 10;… Schoch/Schneider/Bier/Panzer, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 47 Rn. 8;… BeckOK, VwGO, 52. Ed. 1.4.2019, § 43 Rn. 30 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht; …

    Auszug aus VG Berlin, 22.04.2020 - 14 L 42.20
    Ein solches Begehren betrifft nämlich kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO und würde, ... sähe man es als zulässig an, eine Umgehung der Sperrwirkung des § 47 VwGO ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteile vom 23.08.2007 - 7 C 2.07 - juris Rn. 20, …und vom 12.09.2019 - 3 C 3.18 -, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • VG Berlin, 29.12.2020 - 1 L 458.20

    Verbot von Demonstrationen über Silvester aufgrund der Corona-Pandemie

    Rn. 8 Die Antragstellerin kann beim Verwaltungsgericht lediglich eine negative Feststellungsklage nach § 43 VwGO gegen die individuelle Verbindlichkeit des hier angegriffenen Verbots erheben und einen entsprechenden Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 31. März 2020 - BVerfG 1 BvR 712/20, juris Rn. 15 m. w. N.), weil ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis nur in dieser Konstellation bestehen kann (Beschluss der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. April 2020 - VG 14 L 42/20, Seite 4 m. w. N.).
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