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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31565
OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22 (https://dejure.org/2022,31565)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.11.2022 - 14 ME 310/22 (https://dejure.org/2022,31565)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. November 2022 - 14 ME 310/22 (https://dejure.org/2022,31565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2016 - 12 S 1782/15

    Aufwendungsersatz für selbstgeschaffenen Betreuungsplatz für Kinder unter drei …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Abzusetzen sind im Wege des Vorteilsausgleichs etwaige Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 1 SGB VIII (Anschluss an VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15).

    Dieser individuelle Bedarf wird durch die Sorgeberechtigten bestimmt und ist vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Nachweis eines Betreuungsplatzes grundsätzlich auch zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 42; VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 41;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 45).

    Dies hat zur Folge, dass die Verwaltungsgerichte nur das Vorhandensein des jugendhilferechtlichen Bedarfs zu prüfen haben, sich aber hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der selbstbeschafften Hilfe auf eine fachliche Vertretbarkeitskontrolle aus ex-ante Sicht der Leistungsberechtigten beschränken müssen (…BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 23; VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 68;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 52).

    In der Höhe orientiert sich der Aufwendungsersatz infolgedessen letztlich an § 670 BGB (OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 51).

    Der Anspruch unterliegt insoweit grundsätzlich weder dem Mehrkostenvorbehalt des § 5 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII noch sind die Anspruchsteller verpflichtet, einen Leistungserbringer zu wählen, mit dem der Träger eine Vereinbarung nach § 78b SGB VIII abgeschlossen hat (OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.).

    Zu erstatten sind damit in der Regel diejenigen Aufwendungen, die der Selbstbeschaffer unter Berücksichtigung der Verpflichtung zu wirtschaftlichem Handeln nach Lage der Dinge für erforderlich halten durfte (OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 17.3.2014 - 12 B 70/14 -, juris Rn. 31).

    Gegebenenfalls ist eine Deckelung auf das Erforderliche vorzunehmen (OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 51).

    Den Nachweis einer (behaupteten) Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu führen (OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.).

    Rn. 46 Der Anspruchsberechtigte muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs allerdings etwaige Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 1 SGB VIII anspruchsmindernd entgegenhalten lassen (OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 62 m.w.N.;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 61).

  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Dieser individuelle Bedarf wird durch die Sorgeberechtigten bestimmt und ist vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Nachweis eines Betreuungsplatzes grundsätzlich auch zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 42;… VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 41; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 45).

    Dies hat zur Folge, dass die Verwaltungsgerichte nur das Vorhandensein des jugendhilferechtlichen Bedarfs zu prüfen haben, sich aber hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der selbstbeschafften Hilfe auf eine fachliche Vertretbarkeitskontrolle aus ex-ante Sicht der Leistungsberechtigten beschränken müssen (…BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 23;… VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 68; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 52).

    Rn. 45 Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vom Träger der Jugendhilfe zu übernehmenden Aufwendungen entspricht in der Regel dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe entsprechend den zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.3.2012 - 5 C 12.11 -, juris Rn. 22; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 51).

    In der Höhe orientiert sich der Aufwendungsersatz infolgedessen letztlich an § 670 BGB (…OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 51).

    Gegebenenfalls ist eine Deckelung auf das Erforderliche vorzunehmen (…OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 55 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 51).

    Rn. 46 Der Anspruchsberechtigte muss sich im Wege des Vorteilsausgleichs allerdings etwaige Kostenbeiträge nach § 90 Abs. 1 SGB VIII anspruchsmindernd entgegenhalten lassen (…OVG BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 62 m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 61).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Rn. 24 Die Vorschrift ist auf die Fälle eines selbstbeschafften Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege analog anwendbar; der Analogieschluss ist dabei auf sämtliche Tatbestandsmerkmale, an die die Bestimmung die Rechtsfolge des Übernahmeanspruchs knüpft, sinngemäß zu erstrecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 8 ff. …und Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 17 ff.).

    Rn. 35 Der Anspruch des Kindes aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 27) auf den Nachweis eines bedarfsdeckenden Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege gerichtet.

    Der Nachweis eines Angebots zur frühkindlichen Förderung genügt den Anforderungen des § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (nur), wenn es dem konkret-individuellen Bedarf des anspruchsberechtigten Kindes und seiner Erziehungsberechtigten insbesondere in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entspricht (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41).

    Dieser individuelle Bedarf wird durch die Sorgeberechtigten bestimmt und ist vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Nachweis eines Betreuungsplatzes grundsätzlich auch zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 42;… VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 41;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 45).

    Der Anspruch des Kindes gemäß § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII auf Nachweis eines Angebots zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege unterliegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht dem Einwand der Kapazitätserschöpfung (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 34).

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Rn. 24 Die Vorschrift ist auf die Fälle eines selbstbeschafften Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege analog anwendbar; der Analogieschluss ist dabei auf sämtliche Tatbestandsmerkmale, an die die Bestimmung die Rechtsfolge des Übernahmeanspruchs knüpft, sinngemäß zu erstrecken (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19/16 -, juris Rn. 8 ff. und Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 17 ff.).

    Erforderlich ist insoweit, dass ein Antrag so rechtzeitig gestellt wird, dass der Jugendhilfeträger zu pflichtgemäßer Prüfung sowohl der Anspruchsvoraussetzungen als auch möglicher Angebote in der Lage ist (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 30.11.2015 - 12 A 1542/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.; vgl. allgemein zu § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII: BVerwG, Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35/12 -, juris Rn. 19, 39 f.).

    Soweit der Primäranspruch auf einen Betreuungsplatz nicht auf andere Weise durchgesetzt werden kann, ist der Betroffene - wenn er den endgültigen Anspruchsverlust verhindern will - auf eine Selbstbeschaffung verwiesen, die es ihm dann noch ermöglicht, den Bedarf zu decken und zumindest die erforderlichen Aufwendungen hierfür erstattet zu bekommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 38).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hält es zumindest für zweifelhaft, ob im Rahmen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII die vorherige Inanspruchnahme von Eilrechtsschutz geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.9.2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 51).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (…vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7;… Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6).

    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7;… Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6).

    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Im Hinblick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache jedoch nicht, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile des Antragstellers unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären sowie ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad für einen Erfolg in der Hauptsache spricht, der Antragsteller dort also schon aufgrund der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutz anzustellenden, bloß summarischen Prüfung des Sachverhalts erkennbar Erfolg haben würde (…vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 30.4.2009 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 -, juris Rn. 5, 7; Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6).

    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6;… Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 15).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22

    Allgemeinverfügung; Anordnungsgrund; Betäubungsmittel; Hanf; Lebensmittel; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Der Anordnungsgrund ist gleichzusetzen mit der Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Rechtsschutzgewährung (vgl. Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 12;… NdsOVG, Beschl. v. 19.10.2010 - 8 ME 221/10 -, juris Rn. 4;… Schoch/Schneider, VwGO, Stand: 42. EL Februar 2022, § 123 Rn. 81).

    Der besonderen Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes ist Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.2008 - 2 BvR 338/08 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Beschl. v. 10.2.2011 - 7 VR 6.11 -, juris Rn. 6; Senatsbeschl. v. 27.4.2022 - 14 ME 116/22 -, juris Rn. 13;… NdsOVG, Beschl. v. 12.5.2010 - 8 ME 109/10 -, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Dies hat zur Folge, dass die Verwaltungsgerichte nur das Vorhandensein des jugendhilferechtlichen Bedarfs zu prüfen haben, sich aber hinsichtlich der Geeignetheit und Erforderlichkeit der selbstbeschafften Hilfe auf eine fachliche Vertretbarkeitskontrolle aus ex-ante Sicht der Leistungsberechtigten beschränken müssen (BVerwG, Urt. v. 18.10.2012 - 5 C 21.11 -, juris Rn. 23;… VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 68;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 5 C 12.11

    Aufwendungen; Aufwendungsersatz; Aufwendungsübernahme; Elternhaus; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 14 ME 310/22
    Rn. 45 Der Umfang der nach § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII vom Träger der Jugendhilfe zu übernehmenden Aufwendungen entspricht in der Regel dem Betrag, der bei rechtzeitiger Gewährung der Hilfe entsprechend den zugrundeliegenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu tragen gewesen wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.3.2012 - 5 C 12.11 -, juris Rn. 22;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 51).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte; …

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 10 ME 395/18

    Anspruch; Betreuungsplatz; Betreuungsumfang; Eltern; Erwerbstätigkeit; Förderung; …

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2019 - 10 ME 154/19

    Anspruch; Entfernung; Fahrzeit; Ganztagsbetreuung; Kindertagesstätte; Wohnort; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 12 B 70/14

    Erstattung der Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer …

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 8 ME 3/18

    Abschiebung; Bedingung; Beistandsgemeinschaft zwischen volljährigen …

  • VG Bremen, 17.05.2021 - 3 K 2333/18
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach …

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2022 - 14 ME 175/22

    Genesen; Genesenennachweis; Genesenenstatus; Rechtsverhältnis; vorläufige …

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme von 25 Betten für das Fachgebiet …

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 8 ME 221/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen einer eingegangenen Ehe mit einem …

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 8 ME 109/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 5 S. 2 Alt. 1 …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15

    Übernahme der Kosten einer Beschulung auf Grundlage des Jugendhilferechts; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2022 - 12 A 352/21

    Erfordernis der rechtzeitigen Inkenntnissetzung des Jugendhilfeträgers über den …

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 2 ME 71/26

    Geltendmachen eines Anspruchs eines Kindes auf einen Betreuungslatz gegenüber dem …

    Der Antragsteller hat im Beschwerdeverfahren keine Ausführungen dazu gemacht, dass diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts unzutreffend wäre (vgl. zu § 36a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII im Falle eines selbst beschafften Kitaplatzes: NdsOVG, Beschl. v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 27, vgl. auch Senatsbeschl. v. 2.6.2025 - 2 LA 215/24 -, juris Rn. 11).

    (1) Inhalt des Anspruchs aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - der Nachweis eines dem individuellen Bedarf entsprechenden Betreuungsplatzes in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege (…BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 27; NdsOVG, Beschl. v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 35).

    Der Nachweis eines Angebots zur frühkindlichen Förderung genügt den Anforderungen des § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (nur), wenn es dem konkret-individuellen Bedarf des anspruchsberechtigten Kindes und seiner Erziehungsberechtigten insbesondere in zeitlicher und räumlicher Hinsicht entspricht (…BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 41; NdsOVG, Beschl. v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 35;… OVG NRW, Beschl. v. 5.2.2020 - 12 B 1324/19 -, juris Rn. 6).

    Dieser individuelle Bedarf wird durch die Sorgeberechtigten bestimmt und ist vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe beim Nachweis eines Betreuungsplatzes grundsätzlich auch zu berücksichtigen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 - 5 C 19.16 -, juris Rn. 42; NdsOVG, Beschl. v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 35;… VGH BW, Urt. v. 8.12.2016 - 12 S 1782/15 -, juris Rn. 41;… BayVGH, Urt. v. 22.7.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 45).

    In zeitlicher Hinsicht ist lediglich zu prüfen, ob der Umfang der von den Sorgeberechtigten als individueller Bedarf geltend gemachten Betreuung mit dem Kindeswohl vereinbar ist, da der Anspruch aus § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII unbedingt ausgestaltet ist und damit insbesondere eine "Erforderlichkeit" der Betreuung in dem begehrten Umfang nicht voraussetzt (…BVerwG, Urt. v. 23.10.2018 - 5 C 15.17 -, juris Rn. 28; NdsOVG, Beschl. v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 35;… OVG NRW, Beschl. v. 5.2.2020 - 12 B 1324/19 -, juris Rn. 6).

  • VG Hannover, 29.07.2026 - 10 B 3876/26

    Zulassung zu einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit nach § 11 Abs. 2 Nds. SÜG

    Wird mit der begehrten Entscheidung allerdings - auch nur vorläufig (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 3, und Beschl. v. 09.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 18) - die Hauptsache vorweggenommen, sind an die Prüfung von Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch qualifizierte Anforderungen zu stellen, d.h. der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur in Betracht, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für den Erfolg in der Hauptsache spricht und dem Antragsteller durch das Abwarten in der Hauptsache schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (…Bayer. VGH, Beschl. v. 18.03.2016 - 12 CE 16.66 -, juris Rn. 4).

    Denn das Ziel der von dem Antragsteller begehrten Regelungsanordnung - Weiterführung seiner IT-Tätigkeit bei der Antragsgegnerin - ist mit dem Ziel seiner Klage identisch (vgl. zu dieser Voraussetzung Nds. OVG, Beschl. v. 09.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 18).

  • VG München, 16.11.2022 - M 18 K 18.3763

    Hilfe für junge Volljährige, Stationäre Unterbringung, Kostenübernahme für …

    Die grundsätzliche Möglichkeit im Eilverfahren durch eine einstweilige Anordnung den Bedarf zu decken, schließt eine Selbstbeschaffung jedenfalls dann nicht aus, wenn der Eilrechtsschutz unzumutbar ist, d.h., wenn mit der Inanspruchnahme des Eilrechtsschutzes eine rechtzeitige Abhilfe nicht erwartet werden kann (OVG Lüneburg, B.v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 - juris Rn. 41).

    Unabhängig davon, ob die Klägerin entsprechende Abwesenheiten hatte - was in der mündlichen Verhandlung sowohl von der Klägerin als auch dem Beigeladenen verneint wurde - findet dieser, zwischen den Jugendhilfeeinrichtungen und den Jugendämtern geschlossene Rahmenvertrag im Fall der Selbstbeschaffung keine unmittelbare Anwendung (siehe auch: OVG Lüneburg, B.v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 - juris Rn. 45).

  • VG Braunschweig, 14.03.2024 - 3 A 232/23

    Betreuungsumfang; frühkindliche Förderung; konkret-individueller Bedarf; …

    Das Nds. OVG hat hinsichtlich des Umfangs des Anspruchs in dem Beschluss vom 09.11.2022 (14 ME 310/22 -, juris Rn. 35) Folgendes ausgeführt:.

    Der klare Wortlaut der beiden Normen lässt keinen Spielraum für eine einheitliche Auslegung in die eine oder andere Richtung zu (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 36).

  • VG München, 25.01.2023 - M 18 E 22.5844

    Einstweilige Anordnung (teilweise Stattgabe), Anspruch auf Nachweis eines …

    Auch eine Betreuung durch Kindertagespflegepersonen in der vertrauten Umgebung dürfte zeitlich anders zu bewerten sein als die Betreuung außerhalb der elterlichen Wohnung in einer Kinderkrippe (vgl. allgemein: OVG Lüneburg, B.v. 9.11.22 - 14 ME 310/22 Rn. 7 f. auch unter Bezugnahme auf das Gutachten des DIJUF zum Rechtsanspruch U3 aus dem Jahre 2013;… VG München, U.v. 21.3.2018 - M 18 K 16.2206 - juris Rn. 35;… BeckOGK/Etzold, 1.9.2022, SGB VIII § 24 Rn. 52 f.;… LPK-SGB VIII/Roland Kaiser, 8. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 17;… Wiesner/Wapler/Struck/Schweigler, 6. Aufl. 2022, SGB VIII § 24 Rn. 37;… Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, SGB VIII § 24 Rn. 41, beck-online jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2025 - 9 S 1947/25

    Eignungsfeststellung; Gymnasium; Potenzialtest; Kompetenzmessung; Unechte …

    In welchem zeitlichen Umfang ein Anspruch besteht, bleibt indes eine Frage des materiellen Rechts (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.11.2022 - 14 ME 310/22 -, juris Rn. 40).
  • VG München, 04.09.2024 - M 18 K 19.5142

    Kostenübernahme für selbstbeschaffte Maßnahme (Stattgabe), Hilfe für junge …

    Die grundsätzliche Möglichkeit im Eilverfahren durch eine einstweilige Anordnung den Bedarf zu decken, schließt eine Selbstbeschaffung jedenfalls dann nicht aus, wenn der Eilrechtsschutz unzumutbar ist, d.h., wenn mit der Inanspruchnahme des Eilrechtsschutzes eine rechtzeitige Abhilfe nicht erwartet werden kann (OVG Lüneburg, B.v. 9.11.2022 - 14 ME 310/22 - juris Rn. 41).
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