Rechtsprechung
| LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei.biz
Bestreiten der Urheberschaft auch ohne Werknutzung möglich
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Recht auf Urheberbenennung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Co-Regisseur ist nach § 13 UrhG bei einer Preisverleihung für die Regie eines Filmwerks als Miturheber zu nennen
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Veranstalter des Deutschen Fernsehpreises müssen Co-Regisseur von »Kaulitz & Kaulitz« mitnennen
- lto.de (Kurzinformation)
Fernsehpreis-Nominierung: Co-Regisseur von "Kaulitz & Kaulitz" muss genannt werden
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Fernsehpreis-Nominierung von "Kaulitz & Kaulitz": Co-Regisseur musste mitgenannt werden
Verfahrensgang
- LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25
- OLG Köln, 15.05.2026 - 6 U 114/25
- OLG Köln, 22.06.2026 - 6 U 114/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 102/23
Der verratene Himmel - Schutz vor Bestreiten oder Anmaßung der Urheberschaft
Auszug aus LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25
Der Gesetzgeber wollte dem Urheber damit ein umfassendes, gegen jegliche Form des Bestreitens und der Anmaßung der Urheberschaft und gegen jede bestreitende oder anmaßende Person gerichtetes Abwehrrecht einräumen (BGH, GRUR 2024, 1101, Rn. 16 - Der Verratene Himmel).Dies kann auch Äußerungen oder Behauptungen im Antragstenor betreffen (vgl. dazu BGH, GRUR 2024, 1101, Rn. 16 - Der Verratene Himmel, bei dem ebenfalls ein vergleichbarer Antrag gegenständlich war und die Klage nicht etwa wegen der Antragstellung keinen Erfolg hatte).
- LG Köln, 15.04.2025 - 14 O 82/25
Einbindung der ARD-Mediathek in Joyn war unzulässig
Auszug aus LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25
Auch kann zu berücksichtigen sein, dass der Antragsgegner dringend auf die zu untersagende Nutzung angewiesen ist (OLG Köln, ZUM-RD 2023, 21, 28 - Berliner Runde m.w.N.; s. zum Ganzen auch Urteil der Kammer v. 15.4.2025 - 14 O 82/25, GRUR-RS 2025, 8150). - BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00
Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse
Auszug aus LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25
Nach dem Vorbild der Namensleugnung gemäß § 12 BGB ist damit der Fall gemeint, dass die Urheberschaft des wahren Urhebers ausdrücklich oder konkludent in Frage gestellt wird (zum Ganzen Peukert, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 6. Aufl. 2020, § 13 UrhG Rn. 10, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 26.6.2003 - I ZR 296/00 - maxem.de, GRUR 2003, 897, zu § 12 BGB). - OLG München, 10.02.2011 - 29 U 2749/10
Nachvergütungsanspruch bei untergeordneten urheberrechtlichen Beiwerken: …
Auszug aus LG Köln, 09.09.2025 - 14 O 294/25
Eine Urheberschaftsleugnung kann dabei bereits dann gegeben sein, wenn ein Miturheber nicht genannt wird (OLG München, Urt. v. 10.2.2011 - 29 U 2749/10 - Tatort-Vorspann, ZUM 2011, 422, 425;… Peukert, in: Schricker/Loewenheim, UrhR, 6. Aufl. 2020, § 13 UrhG Rn. 12).
- OLG Köln, 15.05.2026 - 6 U 114/25
Co-Regisseur von Kaulitz & Kaulitz" hat Anspruch auf namentliche Nennung bei …
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 09.09.2025 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 294/25 - wird zurückgewiesen.Rn. 8 die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 02.09.2025 wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 09.09.2025 (Az.: 14 O 294/25) aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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