Rechtsprechung
| LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 1 Abs 1 ProdHaftG, § 3 Abs 1 ProdHaftG, Art 14 Abs 1 EGV 178/2002, Art 14 Abs 3 EGV 178/2002
Produkthaftung bei Zahnbeschädigung durch Biss auf einen in Fruchtmüsli vorhandenen Pflaumenkern
Kurzfassungen/Presse (4)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gericht weist Pflaumenkern-Klage ab
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Pflaumenkern im Obstmüsli: Kein Schadensersatz
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Obstkern im Müsli: Kein Schadensersatz für abgebrochenen Zahn
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbraucher muss in Obstmüsli mit Kernen rechnen, kein Schadensersatz für abgebrochenen Zahn
Verfahrensgang
- AG Lübeck, 13.11.2024 - 24 C 883/24
- LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
- LG Lübeck, 30.06.2025 - 24 C 883/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 1177
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08
Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss …
Auszug aus LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Bei seiner rechtlichen Bewertung hat sich das Amtsgericht insbesondere mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2009 zu Az. VI ZR 176/08 und der Entscheidung des OLG Hamm vom 23.5.2013 zu Az. 21 U 64/12 auseinandergesetzt.Art und Umfang einer Sicherungsmaßnahme hängen vor allem von der Größe der Gefahr ab (BGH vom 17.3.2009, Az. VI ZR 176/08).
- OLG Hamm, 23.05.2013 - 21 U 64/12
Süßwarenhersteller HARIBO muss für Biss auf ein Fruchtgummi Schadensersatz …
Auszug aus LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Bei seiner rechtlichen Bewertung hat sich das Amtsgericht insbesondere mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.3.2009 zu Az. VI ZR 176/08 und der Entscheidung des OLG Hamm vom 23.5.2013 zu Az. 21 U 64/12 auseinandergesetzt.Rn. 20 Etwas anderes gilt dann, wenn sich in dem Produkt ein Fremdkörper befindet, der nicht bereits natürlicherweise Bestandteil eines verarbeiteten Ausgangsprodukts ist (so bspw. für Hartputz in einem Fruchtgummi OLG Hamm vom 23.5.2013, Az. 21 U 64/12; für ein Metallteil in einer Pizza AG München vom 24.10.2011, Az. 231 C 7215/11).
- AG Lübeck, 13.11.2024 - 24 C 883/24
Auszug aus LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 13.11.2024, Aktenzeichen 24 C 883/24 , wird zurückgewiesen.Rn. 8 Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 13.11.2024, Az. 24 C 883/24 , war nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen, weil das Rechtsmittel nach einstimmiger Auffassung der Kammer offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
- AG München, 24.10.2011 - 231 C 7215/11
Haftung für Pizza mit Metallteil; Schmerzensgeld bei abgebrochenem Zahn
Auszug aus LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Rn. 20 Etwas anderes gilt dann, wenn sich in dem Produkt ein Fremdkörper befindet, der nicht bereits natürlicherweise Bestandteil eines verarbeiteten Ausgangsprodukts ist (so bspw. für Hartputz in einem Fruchtgummi OLG Hamm vom 23.5.2013, Az. 21 U 64/12; für ein Metallteil in einer Pizza AG München vom 24.10.2011, Az. 231 C 7215/11). - AG München, 12.02.2015 - 213 C 26442/14
Bissfester Hals Grat
Auszug aus LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Soweit der Kläger ausführt, von einem im Vergleich zu einem Kirschkern größeren Pflaumenkern gehe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus, weil nicht davon ausgegangen werden könne, dass ein Pflaumenkern stets ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen die Speiseröhre und den Darmtrakt des Verbrauchers passiere, stellt dies keinen hinreichend substantiierten Vortrag zu einem im Vergleich zu einem Kirschkern erhöhten Gesundheitsrisiko dar, dem die Kammer durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen hätte (vergleichbar für eine nicht erhöhte Gesundheitsgefahr bei Knochenstücken in Fleischprodukten LG Kleve vom 6.7.2011, Az. 5 S 47/11; AG München vom 12.2.2015, Az. 213 C 26442/14). - LG Kleve, 06.07.2011 - 5 S 47/11
Knochenstücken im Hackfleisch: Kein Schmerzensgeld
Auszug aus LG Lübeck, 30.06.2025 - 14 S 97/24
Soweit der Kläger ausführt, von einem im Vergleich zu einem Kirschkern größeren Pflaumenkern gehe ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus, weil nicht davon ausgegangen werden könne, dass ein Pflaumenkern stets ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen die Speiseröhre und den Darmtrakt des Verbrauchers passiere, stellt dies keinen hinreichend substantiierten Vortrag zu einem im Vergleich zu einem Kirschkern erhöhten Gesundheitsrisiko dar, dem die Kammer durch Einholung eines Sachverständigengutachtens nachzugehen hätte (vergleichbar für eine nicht erhöhte Gesundheitsgefahr bei Knochenstücken in Fleischprodukten LG Kleve vom 6.7.2011, Az. 5 S 47/11; AG München vom 12.2.2015, Az. 213 C 26442/14).
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