Rechtsprechung
| LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 BGB, §§ 1, 2 KSchG, § 102 BetrVG
Hört der Arbeitgeber den Betriebsrat zu dem Kündigungsgrund "systematische Unterschlagungen" an und lag in einem von zwei dem Betriebsrat dargelegten Fällen ein Irrtum vor, der bei der Betriebsratsanhörung auch objektiv erkennbar war, ist der Betriebsrat zu dem ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 ; KSchG § 1 ; KSchG § 2 ; BetrVG § 102
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats zum Kündigungsgrund "systematische Unterschlagungen" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung bei mehreren kündigungsrelevanten Vorgängen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 27.06.2016 - 9 Ca 8/16
- LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13
Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Die Anhörungspflicht des Arbeitgebers ist dabei subjektiv determiniert (BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Juris; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - BAGE 142, 339).Eine solche liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen schon aus seiner Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - NZA 2014, 243).
Er darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - BAG 152, 118; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 06. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Juris).
- BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 15/15
Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Er darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - BAG 152, 118; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 06. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Juris).In diesem Sinne ist die Betriebsratsanhörung ausgehend vom subjektiven Kenntnisstand des Arbeitgebers auch objektiv, das heißt durch Sinn und Zweck der Anhörung, determiniert (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - BAGE 152, 118).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Obsiegt der Arbeitnehmer mit der Bestandsschutzklage in erster Instanz, überwiegt sein Interesse an der Weiterbeschäftigung das Interesse des Arbeitgebers, ihn nicht zu beschäftigen, bis zum Ergehen einer rechtskräftigen Entscheidung, es denn, die Umstände des Einzelfalls gebieten eine andere Bewertung (BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122).
- BAG, 12.02.2015 - 6 AZR 845/13
Verdachtskündigung - Berufsausbildungsverhältnis
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Die Anhörungspflicht des Arbeitgebers ist dabei subjektiv determiniert (BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Juris; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - BAGE 142, 339). - BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
aa) § 102 Abs. 1 BetrVG begründet für den Arbeitgeber die Pflicht, dem zuständigen Betriebsrat den für die Kündigung maßgebenden Sachverhalt so genau und umfassend mitzuteilen, dass dieser ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - NZA 2013 1412; BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - EZA § 626 BGB 2002, Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - EZA § 102 BetrVG 2001 Nr. 15). - BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11
Tat- und Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Eine solche liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen schon aus seiner Sicht unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt darstellt (BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - NZA 2014, 243). - BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Er darf ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zu Gunsten des Arbeitnehmers auswirken können, dem Betriebsrat nicht deshalb vorenthalten, weil sie für seinen eigenen Kündigungsentschluss nicht von Bedeutung waren (BAG 16. Juli 2015 - 2 AZR 15/15 - BAG 152, 118; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 06. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Juris). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
aa) § 102 Abs. 1 BetrVG begründet für den Arbeitgeber die Pflicht, dem zuständigen Betriebsrat den für die Kündigung maßgebenden Sachverhalt so genau und umfassend mitzuteilen, dass dieser ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 121/12 - NZA 2013 1412; BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 474/07 - EZA § 626 BGB 2002, Verdacht strafbarer Handlung Nr. 8; BAG 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - EZA § 102 BetrVG 2001 Nr. 15). - BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 352/11
Interessenausgleich mit Namensliste - Bildung von Altersgruppen
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Die Anhörungspflicht des Arbeitgebers ist dabei subjektiv determiniert (BAG 12. Februar 2015 - 6 AZR 845/13 - Juris; BAG 23. Oktober 2014 - 2 AZR 736/13 - Juris; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 352/11 - BAGE 142, 339). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Hessen, 24.11.2017 - 14 Sa 1256/16
Nach allgemeiner Ansicht ist eine Kündigung über den gesetzlichen Wortlaut hinaus auch dann unwirksam, wenn der Betriebsrat zwar zu einem Kündigungssachverhalt angehört worden ist, aber keine ordnungsgemäße Anhörung erfolgt ist (vgl. statt vieler BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAG 74, 185). - BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04
Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung
- LAG Hessen, 13.07.1987 - 1 Ta 151/87
Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen - Zustellung - Vollstreckungsfähiger Inhalt
- LAG Hamm, 21.11.1989 - 7 Ta 475/89
Beginn der Zwangsvollstreckung; Zustellung; Weiterbeschäftigung
- LAG Hessen, 16.05.2003 - 16 Ta 158/03
- ArbG Dortmund, 22.01.2019 - 5 Ca 955/18
Betriebsratsanhörung - Ausspruch einer Verdachtskündigung
Dabei genügt der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht im Sinne des § 102 Abs. 1 S. 2 BetrVG nur, wenn er dem Betriebsrat die Umstände mitteilt, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 07.08.2018, 8 Sa 29/18 m. w. N.; Hessisches LAG, Urteil v. 24.11.2017, 14 Sa 1256/16, zur Abgrenzung zwischen Tat- und Verdachtskündigung: BAG, Urteil v. 26.09.2002 in AP Nr. 37 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung m. j. w. N.).
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