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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 491/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2430
VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 491/91 (https://dejure.org/1991,2430)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.03.1991 - 14 TH 491/91 (https://dejure.org/1991,2430)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. März 1991 - 14 TH 491/91 (https://dejure.org/1991,2430)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 2 GastG, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
    Zum Sofortvollzug des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs; hier: Begründungserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs, Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1254 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 193
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17

    Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch Paintball

    Die Behörde kann sich auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn - wie hier - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (vgl. OVG Thüringen…, Beschluss vom 25. November 2011 - 2 EO 289/11 -, juris Rdnr. 18; VGH Kassel, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 491/91 -, juris Rdnr. 8).
  • VGH Hessen, 22.03.1991 - 14 TH 369/91

    Zum Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    Rn. 9 Allerdings bestand im vorliegenden Fall zu einer besonders intensiven Beaufsichtigung des Lokals der Antragstellerin um so mehr Anlaß, als in der Nachbarschaft mindestens eine Gaststätte betrieben wurde, die sich zu einem allgemeinen Treffpunkt von Dealern entwickelt hatte (dazu Beschluß des Senats vom heutigen Tage -- 14 TH 491/91 --), und von der auch für die Antragstellerin erkennbar eine Gefährdung ihrer eigenen Gaststätte zu besorgen war.

    Rn. 11 Da auch die Anordnung der sofortigen Vollziehung keinen Anlaß zu rechtlichen Bedenken gibt (vgl. dazu ebenfalls die im Beschluß vom heutigen Tage -- 14 TH 491/91 -- auf ausdrückliche Rüge erfolgten Ausführungen), war der Antrag insgesamt mit der Kostenfolge aus § 154 Abs. 1 VwGO abzulehnen.

  • VG Frankfurt/Main, 30.03.2023 - 5 L 3300/22

    "bestimmt sein können" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821 …

    Formelhafte Wendungen sowie pauschale Argumentationsmuster oder die bloße Wiederholung des Gesetzestextes reichen - in aller Regel - nicht aus (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 1991 - 14 TH 491/91 -, juris, Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, juris, Rn. 8).
  • VG Sigmaringen, 23.12.2009 - 4 K 2673/09

    Eilrechtsschutz; Zurückstellung eines Baugesuches; Rechtsschutzbedürfnis

    Die Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB setzt stets voraus, dass ein öffentliches Interesse an der "ungestörten" Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens besteht, das typischerweise das private Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens vor Inkrafttreten bzw. der Änderung des Bebauungsplanes überwiegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.1.1984 - 5 S 342/83, NVwZ 85, 58; OVG Koblenz, Beschluss vom 26.10.1990 - 2 B 12027/90 -, NVwZ-RR 91, 307; VGH Kassel, Beschluss vom 22.3.1991 - 14 TH 491/91 -, NVwZ 92, 193).
  • VG Kassel, 16.10.2009 - 1 L 1108/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Lehrer

    Rn. 4 Die Begründung des § 80 Abs. 3 VwGO darf sich ausnahmsweise auf die schon für den Erlass des Bescheides angeführte Begründung beschränken, wenn schon dem Erlass des Verwaltungsakts die besondere Dringlichkeit der Entscheidung zu Grunde liegt (vgl. dazu allgemein Hess. VGH, Beschl. v. 31.05.1990, Az.: 8 R 3118/89, in NVwZ 1991, 88; Hess. VGH, Beschl. v. 22.03.1991, Az.: 14 TH 491/91; in NVwZ 1992, 193; OVG Koblenz Beschl. v. 26.10.1990, Az.: 2 B 12027/90 in NVwZ-RR 1991, 308;… Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 15. Auflage 2009, § 80 Rn. 86).
  • VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20

    Beseitigung einer Grenzgarage im Wege der einstweiligen Anordnung; Aufhebung der …

    Rn. 14 Auch der Hinweis auf eine Rechtswidrigkeit des streitgegenständlichen Vorhabens stelle im Kern eine Wiederholung der Gründe für die Beseitigungsanordnung dar, was nach allgemeiner Auffassung für eine Begründung im Sinne des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht ausreichend sei.[VGH Mannheim, Beschluss vom 11.04.1990 - 3 S 676/90 -, VBlBW 1990, 386; VGH München, Beschluss vom 03.01.1994 - 2 Cs 93.2345 -, NVwZ-RR 1994, 428; OVG Berlin, Beschluss vom 01.04.1993 - 8 S 46.93 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 491/91 -, NVwZ 1992, 193; OVG Münster, Beschluss vom 08.06.1993 - 1 B 826/93 -, DVBl 1994, 120 (121)][VGH Mannheim, Beschluss vom 11.04.1990 - 3 S 676/90 -, VBlBW 1990, 386; VGH München, Beschluss vom 03.01.1994 - 2 Cs 93.2345 -, NVwZ-RR 1994, 428; OVG Berlin, Beschluss vom 01.04.1993 - 8 S 46.93 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 22.03.1991 - 14 TH 491/91 -, NVwZ 1992, 193; OVG Münster, Beschluss vom 08.06.1993 - 1 B 826/93 -, DVBl 1994, 120 (121)] Schon aus diesen Gründen sei dem Antrag stattzugeben.
  • VG Sigmaringen, 28.01.1999 - 4 K 1373/98

    Rechtmäßigkeit der Zurückstellung eines Baugesuchs; Voraussetzungen einer …

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  • VG Hamburg, 19.09.2023 - 9 E 3630/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Eigentümers gegen eine baurechtliche …

    Im Falle von (Teil-)Identität zwischen dem Erlassinteresse am Verwaltungsakt und dem besonderen Vollziehbarkeitsinteresse kann sich die Verwaltung zum Zwecke der Vereinfachung für die Begründung der Vollziehbarkeitsanordnung auf jene Erwägungen stützen (so u.a. auch VGH Kassel, Beschl. v. 22.3.1991, 14 TH 491/91, juris Rn. 8;… vgl. ferner Schoch, in: ders./Schneider, VwGO, 44. EL März 2023, § 80 Rn. 248).
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