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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.12.1992 - 14 TH 668/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6218
VGH Hessen, 29.12.1992 - 14 TH 668/92 (https://dejure.org/1992,6218)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.12.1992 - 14 TH 668/92 (https://dejure.org/1992,6218)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Dezember 1992 - 14 TH 668/92 (https://dejure.org/1992,6218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 3 VwVfG, § 6 Nr 2 BImSchG, § 1 Abs 2 BNatSchG, § 8 Abs 3 BNatSchG, § 20c Abs 1 BNatSchG
    Widerruf einer Genehmigung zum Kalksteinabbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 348
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.1992 - 14 TH 668/92
    Die Anwendung des § 6 Abs. 2 Satz 2 HENatG, der inhaltlich weitgehend mit § 8 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes - BNatSchG - übereinstimmt, erfordert eine Abwägung durch die zuständige Behörde, die dabei die im Einzelfall betroffenen gegensätzlichen Belange einander gegenüberzustellen und sachgerecht zu gewichten sowie eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende Entscheidung über die Bevorzugung eines Belanges und damit die Zurückstellung anderer Belange zu treffen hat (BVerwG, U. v. 27.09.1990 - 4 C 44.87 -, BVerwGE 85, 348, 362).

    Eine Auseinandersetzung damit, ob in dem hier vorliegenden Einzelfall Voll- und Halbtrockenrasen trotz fehlender Anhaltspunkte dafür unterschiedlich zu behandeln sind, war für die oberste Naturschutzbehörde bei der Anwendung des in § 6 Abs. 2 Satz 2 HENatSchG ebenso wie in § 8 Abs. 3 BNatSchG enthaltenen Minimierungsgebots (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 21.08.1990 - 4 B 104.90 - NVwZ 1991, 69) umsomehr geboten, als die beiden genannten gesetzlichen Vorschriften schon in ihrem Wortlaut auf ein bestimmtes Abwägungsergebnis abstellen und dadurch zugleich das besondere Gewicht der Belange des Naturschutzes zum Ausdruck bringen (BVerwGE 85, 348, 362).

  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 B 104.90

    Naturschutzgesetz - Minimierungsgebot - Optimierungsgebot

    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.1992 - 14 TH 668/92
    Eine Auseinandersetzung damit, ob in dem hier vorliegenden Einzelfall Voll- und Halbtrockenrasen trotz fehlender Anhaltspunkte dafür unterschiedlich zu behandeln sind, war für die oberste Naturschutzbehörde bei der Anwendung des in § 6 Abs. 2 Satz 2 HENatSchG ebenso wie in § 8 Abs. 3 BNatSchG enthaltenen Minimierungsgebots (vgl. hierzu: BVerwG, B. v. 21.08.1990 - 4 B 104.90 - NVwZ 1991, 69) umsomehr geboten, als die beiden genannten gesetzlichen Vorschriften schon in ihrem Wortlaut auf ein bestimmtes Abwägungsergebnis abstellen und dadurch zugleich das besondere Gewicht der Belange des Naturschutzes zum Ausdruck bringen (BVerwGE 85, 348, 362).
  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren - …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.1992 - 14 TH 668/92
    Soweit in einzelnen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts eine andere Auffassung vertreten wird, geht es lediglich um fiskalische Folgewirkungen eines begünstigenden Verwaltungsakts, nicht dagegen um über geldwerte Leistungen hinausgehende Rechtspositionen (vgl. hierzu aus neuerer Zeit insbesondere das U. v. 20.03.1990 - 9 C 12.89 -, BVerwGE 85, 79, 84 ff.).
  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Auszug aus VGH Hessen, 29.12.1992 - 14 TH 668/92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. April 1987 - 1 C 18.84 - (GewArch. 1987, 274, 275) ausgeführt, daß § 48 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG - grundsätzlich keinen Bestandsschutz für einen Verwaltungsakt, sondern lediglich einen Vermögensschutz durch den unter bestimmten Voraussetzungen gegebenen Ausgleichsanspruch gewähre.
  • VG Mainz, 29.09.2016 - 1 K 710/15

    Klage eines Tonträgerunternehmens gegen die Rücknahme einer …

    Insoweit mag dahinstehen, ob in Fällen des § 48 Abs. 3 S. 1 VwVfG im Rahmen des Ermessens ein schutzwürdiges Vertrauen Berücksichtigung zu finden hat (noch ablehnend: BVerwG, Urteil vom 28. April 1987 - 1 C 18/84; Hessischer VGH, Beschluss vom 29. Dezember 1992 - 14 TH 668/92 -, NVwZ-RR 1993, 350; jetzt einschränkend: BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1987 - 9 C 255/86 -, BVerwGE 78, 139; Beschluss vom 07. November 2000 - 8 B 137/00 -, NVwZ-RR 2001, 198;… zum Streitstand: Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rn. 137).
  • VG Berlin, 26.06.2025 - 14 K 1294.22
    Für einen weitergehenden Vertrauensschutz ist hingegen kein Raum (…vgl. Schoch/Schneider/Schoch, a.a.O., § 48 Rn. 297; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Dezember 1992 - 14 TH 668/92 -, NVwZ-RR 1993, 348).
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