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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1973
OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07 (https://dejure.org/2007,1973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.04.2007 - 14 U 11/07 (https://dejure.org/2007,1973)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. April 2007 - 14 U 11/07 (https://dejure.org/2007,1973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; StGB § 185

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    "Patienten in Geiselhaft" - Entscheidung zu Äußerungen der Bundesministerin ...

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.4.2007)

    Schmidt darf Ärzte weiter der Patienten-"Geiselnahme" bezichtigten // Klage gegen Gesundheitsministerin gescheitert

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Arztes auf Unterlassung vermeintlich ehrverletzender Äußerungen durch Bundesminister und Bundestagsabgeordnete im Rahmen der politischen Auseinandesetzung mit der Gesundheitsreform; Betroffenheit des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Einzelnen durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1342
  • afp 2007, 246
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    b) Daß durch die Bezeichnung eines Kollektivs auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzelner diesem Kollektiv angehöriger Personen verletzt werden kann, ist zwar nicht völlig unbestritten (…grundsätzlich verneinend Burkhardt, in: Wenzel, a.a.O. Rdn. 12.51;… zweifelnd Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rdn. 299), aber in Rechtsprechung (BGHZ 75, S. 160 ff. mit Anm. Steffen, LM Art. 5 GG Nr. 49) und weiten Teilen der Literatur (vgl. etwa Hager, in: Staudinger, BGB, 13. Bearb. 1999, Rdn C 21 zu § 823;… Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rdn. 146;… Erman/Ehmann, BGB, 11. Aufl. 2004, Anh. § 12, Rdn. 29;… Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 5. Aufl. 2005, Rdn. 53.4;… Rixecker, in: Münch. Komm. BGB, 5. Aufl. 2006, Anh. § 12 - Allg. PersönlR - Rdn. 20;… Steffen, in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl. 2006, Rdn. 103 zu § 6 LPG) unter Heranziehung der für den strafrechtlichen Ehrenschutz entwickelten Grundsätze anerkannt.

    Dabei besteht freilich weitgehend Einigkeit darüber, daß - von den Sonderfällen der Beleidigung der Juden abgesehen (…vgl. etwa BGHSt 11, S. 207 ff.; BGHZ 75, S. 160 ff.) - herabsetzende Äußerungen dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durchschlagen, wenn es sich dabei um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (…etwa Erman/Ehmann, a.a.O.;… Hager, a.a.O, Rdn. C 23 zu § 823;… Rixecker, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    Nachdem der Kläger Unterlassung schon deshalb nicht verlangen kann, weil er durch die inkriminierten Äußerungen nicht betroffen ist, kann dahingestellt bleiben, ob der den diesbezüglichen Kontext nicht mitteilende klägerische Vortrag eine Beurteilung der Äußerung des Beklagten Nr. 2 zuläßt, ob das vom Kläger vertretene Verständnis der inkriminierten Äußerungen als "naheliegend" bzw. "nicht fernliegend" im Sinne der Entscheidung des BVerfG vom 24.05.2006 - "Babycaust" (NJW 2006, S. 3769 ff.) anzusehen ist und - wollte man dies bejahen - in welcher Form eine "Klarstellung" im Sinne der genannten Entscheidung des BVerfG erfolgen muß, um einen Unterlassungsanspruch auszuschließen.
  • BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Verletzung des Briefgeheimnisse und …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    Je größer aber der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr "verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" (KG, JR 1978, S. 423 f., bezogen auf die Verunglimpfung der mehr als 200 bei einem Gericht tätigen Richter) und desto mehr geht die "Individuumsbezogenheit" (…Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., 2001, Rdn. 7 vor §§ 185 ff.) verloren (vgl. auch BVerfGE 93, S.266 ff., 301).
  • BGH, 28.02.1958 - 1 StR 387/57
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07
    Dabei besteht freilich weitgehend Einigkeit darüber, daß - von den Sonderfällen der Beleidigung der Juden abgesehen (vgl. etwa BGHSt 11, S. 207 ff.;… BGHZ 75, S. 160 ff.) - herabsetzende Äußerungen dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durchschlagen, wenn es sich dabei um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (…etwa Erman/Ehmann, a.a.O.;… Hager, a.a.O, Rdn. C 23 zu § 823;… Rixecker, a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Papierkrieg mit Airline - Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zwischen …

    Je größer der Kreis des durch eine Äußerung herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich eine etwaige Beleidigung oder Herabsetzung in der Unbestimmtheit und desto mehr geht die Individuumsbezogenheit bezüglich der einzelnen Mitglieder des Kollektivs verloren (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2007 - 14 U 11/07, NJW-RR 2007, 1342, 1343 - "Patienten in Geiselhaft").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2011 - 3a B 5.11

    Immunität; Aufhebung der Immunität; Dauer der Immunität; Privatklage; …

    Ein Recht des Privatklägers auf eine Entscheidung über die Aufhebung der Immunität oder willkürfreie Entscheidung ergibt sich nicht aus dem mit der jeweiligen Privatklage verfolgten staatlichen Strafanspruch (…vgl. dazu Meyer/Großner/Schmitt, StPO, vor § 374 Rn. 5), und zwar unabhängig davon, ob ein solcher hier überhaupt besteht (zur Frage, ob die konkrete Äußerung der Abgeordneten S. als Persönlichkeitsverletzung des einzelnen Arztes zu bewerten ist vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. April 2007 - 14 U 11/2007 - veröffentlicht in Juris).
  • LG Berlin II, 28.07.2026 - 27 O 244/26

    "Framing": Selektive Berichterstattung ist kein Journalismus

    Herabsetzende Äußerungen schlagen nur dann nicht auf die persönliche Ehre jedes einzelnen Mitglieds des angegriffenen Kollektivs durch, wenn es sich um eine unüberschaubar große Gruppe handelt (st. Rspr., vgl. nur OLG Hamburg…, Urteil vom 21.10.2008 - 7 U 51/09, juris, Rn. 12 ff; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2007 - 14 U 11/07, NJW-RR 2007, 1342;… Söder, in: BeckOK Informations- und Medienrecht, 52. Edition, Stand: 01.05.2026, § 823 BGB Rn. 74 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.12.2025 - 15 U 132/22

    Fluggastrechteportal II

    Je größer der Kreis des durch eine Äußerung herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr verliert sich eine etwaige Beleidigung oder Herabsetzung in der Unbestimmtheit und desto mehr geht die Individuumsbezogenheit bezüglich der einzelnen Mitglieder des Kollektivs verloren (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2007 - 14 U 11/07, NJW-RR 2007, 1342, 1343 - "Patienten in Geiselhaft").
  • AG Rheine, 04.06.2024 - 10 C 165/23

    Teuflischer Tweed kann teuer werden

    Bei Verwendung einer Kollektivbezeichnung ist der einzelne in der Regel nicht betroffen, wenn es sich um einen unüberschaubaren Personenkreis handelt (Karlsr NJW-RR 07, 1342).
  • LG Frankfurt/Main, 06.10.2017 - 7 O 431/16

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Untersuchungsbericht

    Dass durch die Bezeichnung eines Kollektivs auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzelner diesem Kollektiv angehöriger Personen verletzt werden kann, ist zwar nicht völlig unbestritten, entspricht aber der herrschenden Meinung, insbesondere der Rechtsprechung und wird unter Heranziehung der für den strafrechtlichen Ehrenschutz entwickelten Grundsätze anerkannt (OLG Karlsruhe m.w.N., NJW-RR 2007, 1342, [OLG Karlsruhe 13.04.2007 - 14 U 11/07] beck-online).
  • LG Karlsruhe, 31.05.2007 - 8 O 279/07

    Einstweilige Verfügung; Unterlassung: Anspruch des Fraktionsvorsitzenden der …

    Rn. 37 Ob ein Einzelner individuell betroffen ist, wenn der Angriff unter einer Kollektivbezeichnung erfolgt, ist sorgfältig abzuwägen und nach richtiger Rechtsauffassung einschränkend zu verstehen (vgl. dazu z.B. Staudinger/Hager, BGB, 1999, § 823 C 21 ff, 24 m.w.N.;… MünchKomm/Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 12 Rdn. 192; siehe auch zur Zusammenstellung des aktuellen Meinungsstands: OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.04.2007 - 14 U 11/07).
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