Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 280 Abs 1 BGB, § 314 Abs 2 S 2 BGB, § 1004 BGB, Art 4 Nr 1 EUV 2016/679, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679
Ansprüche wegen vorübergehender Deaktivierung eines privat genutzten Kontos eines sozialen Netzwerks - RA Kotz
Account Sperrung: Ohne Anhörung legitim, Sperrvermerke löschen!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Sperrung eines Nutzerkontos in sozialem Netzwerk
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Ausnahmevorschrift des Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO zur fortgesetzten Verarbeitung der Daten in Form der Speicherung?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ausnahmevorschrift des Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO zur fortgesetzten Verarbeitung der Daten in Form der Speicherung?
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EuGVVO 1215/2012 Art. 17; EuGVVO 1215/2012 Art. 18; Rom I-VO 593/2008 Art. 3; Rom I-VO 593/2008 Art. 6
Zuständigkeit ---> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand; Vertragliche Schuldverhältnisse ---> Verbraucherrecht - dr-bahr.com (Kurzinformation)
Löschung von Online-Nutzerdaten nach Sperrung eines Kontos
- delegedata.de (Kurzinformation)
Speicherung von Daten zur Verteidigung gegen zukünftige Klagen? Strenge Ansicht
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 11.08.2023 - 3 O 31/23
- LG Oldenburg, 11.08.2023 - 3 O 31/23
- OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Danach kann die Klägerin als Verbraucherin, die die Plattform der Beklagten privat und nicht beruflich oder gewerblich nutzt, gegen die Beklagte, die ihre gewerbliche Tätigkeit auch auf Deutschland ausgerichtet hat, Klage vor dem Gericht ihres Wohnsitzes erheben (vgl. auch BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 24, juris).Rn. 69 a) Ein - grundsätzlich denkbarer (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 100, juris) - vertraglicher Unterlassungsanspruch scheidet aus.
Rn. 70 Gemäß §§ 10 Satz 1 Nr. 2 TMG, 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 NetzDG (in der zum Zeitpunkt der vorübergehenden Kontosperrung jeweils geltenden Fassung) war die Beklagte unabhängig von dem Inhalt ihrer Nutzungsbedingungen gehalten, unverzüglich tätig zu werden, um strafbare Inhalte in ihrem sozialen Netzwerk zu entfernen oder zu sperren, sobald sie Kenntnis von Tatsachen oder Umständen erlangt hat, aus denen die Rechtswidrigkeit der Beiträge offensichtlich wird (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 98, juris).
Wenn der Bundesgerichtshof ausführt, dass in eng begrenzten, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher zu bestimmenden Ausnahmefällen eine Anhörung vor Verhängung einer vorübergehenden Sperrung entbehrlich sein kann (BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 87, juris), gibt er zu erkennen, dass es Fälle geben kann, in denen eine vorherige Anhörung für die Beklagte unzumutbar ist.
Dass auch der Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass für Beiträge mit strafbaren Inhalten andere Prüfungsmaßstäbe gelten, lässt sich daran ablesen, dass er diese in einem eigenen Prüfungspunkt seines Urteils abhandelt (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2021 - III ZR 179/20, Rn. 98, juris).
- OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22
Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Rn. 50 Die Klägerin könnte ihr Rechtsschutzziel nämlich auch durch eine - gegenüber der Feststellungsklage vorrangige (vgl. nur BGH…, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 62/14, Rn. 35, juris) - Leistungsklage verfolgen, indem sie die Wiederherstellung der gelöschten Beiträge und - was sie auch getan hat - die Unterlassung erneuter Kontosperren beantragt (ganz herrschende Meinung, vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 216 ff., juris mit weit.Über die möglichen Ansprüche der Klägerin im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Accountsperrungen und Beitragslöschungen könnte vorliegend einerseits - angesichts des Sachverhalts nur rein theoretisch - im Rahmen des vorrangigen Leistungsantrages - gerichtet auf Wiederherstellung der gelöschten Beiträge - entschieden werden und wird andererseits im Rahmen des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs entschieden; eine darüber hinausgehende "Vorgreiflichkeit" ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 218 , juris; OLG Dresden…, Beschluss vom 13.02.2024 - 4 U 1325/23, Rn. 9, juris).
Rn. 63 (1) Soweit die Beklagte vorbringt, sie sei zur Rechtsverteidigung im vorliegenden Verfahren zwingend auf die Vorhaltung der Daten zur vorübergehenden Deaktivierung ab dem 09.09.2022 angewiesen, weil die Beklagte die gegen sie erhobenen Ansprüche und zugrundeliegenden Maßnahmen gegen die Klägerin andernfalls nicht mehr anhand eigener Aufzeichnungen verifizieren oder falsifizieren könnte, ist dies jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht nachvollziehbar (wie hier OLG Frankfurt
…, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 60 ff., insbes. Rn. 70, juris; anders in einer abweichenden Fallkonstellation OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 245 f., juris).Ein mit dem Hauptantrag Ziffer 3 verfolgter Unterlassungsanspruch in dem von der Klägerin begehrten umfassenden Umfang besteht vor diesem Hintergrund nicht, denn dies würde voraussetzen, dass ausnahmslos in jedem Fall vor jeder Sperre eine Anhörung unerlässlich wäre ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 262 , juris, mit weit.
Rn. 82 Es war von folgenden Streitwerten auszugehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2023 - 10 U 24/22 , Rn 29, 31, 37, 41 f.):.
- OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Eine entsprechende Anwendung der prozessualen Vorschriften über die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO kommt mangels planwidriger Regelungslücke im Zivilprozess von vornherein nicht in Betracht (zum Ganzen mit weit. Nachw. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 76 ff., juris).Werden nämlich die einzelnen Vermerke nicht bezeichnet, wäre im Fall einer Verurteilung der Umfang der Rechtskraft hinsichtlich der Löschungsverpflichtung nicht hinreichend bestimmt und eine Vollstreckung nicht möglich (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 56, juris).
Rn. 63 (1) Soweit die Beklagte vorbringt, sie sei zur Rechtsverteidigung im vorliegenden Verfahren zwingend auf die Vorhaltung der Daten zur vorübergehenden Deaktivierung ab dem 09.09.2022 angewiesen, weil die Beklagte die gegen sie erhobenen Ansprüche und zugrundeliegenden Maßnahmen gegen die Klägerin andernfalls nicht mehr anhand eigener Aufzeichnungen verifizieren oder falsifizieren könnte, ist dies jedenfalls für die vorliegende Konstellation nicht nachvollziehbar (wie hier OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 60 ff., insbes. Rn. 70, juris; anders in einer abweichenden Fallkonstellation OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 245 f., juris).
Eine derartige, theoretische Gefahr als ausreichend anzusehen und hierauf die Anwendung einer datenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung zu stützen, wäre nach Auffassung des Senats mit den Wertungen der DSGVO nicht vereinbar (ähnlich OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.2024 - 16 U 52/23, Rn. 60 ff., 70, juris, wo der Datenberichtigungsanspruch ebenfalls hinsichtlich eines Vorfalls trotz noch nicht eingetretener Verjährung bejaht worden ist).
- OLG München, 12.04.2022 - 18 U 6473/20
Anhörungspflicht vor Sperrung eines Facebook-Kontos
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Rn. 73 Besteht - wie im vorliegenden Fall - der Verdacht, dass ein Nutzer kinderpornographisches Material hochgeladen hat, ist nach der hier vertretenen Auffassung eine sofortige Sperrung oder Deaktivierung des Nutzerkontos ohne Anhörung nach allem möglich (…ausdrücklich wie hier OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.10.2024 - 16 U 29/23, a.a.O.; OLG München, Urteil vom 12.04.2022 - 18 U 6473/20, Rn. 48 ff., juris); mangels Vertragspflichtverletzung kommt ein vertraglicher Unterlassungsanspruch daher nicht in Betracht.Nachw.; OLG München, Urteil vom 12.04.2022 - 18 U 6473/20, Rn. 52, juris).
- OLG Düsseldorf, 05.05.2009 - 24 W 26/09
Streitwert nach einseitiger Teilerledigungserklärung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
05.05.2009 - 24 W 26/09, juris):. - BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14
Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Rn. 50 Die Klägerin könnte ihr Rechtsschutzziel nämlich auch durch eine - gegenüber der Feststellungsklage vorrangige (vgl. nur BGH, Urteil vom 08.05.2015 - V ZR 62/14, Rn. 35, juris) - Leistungsklage verfolgen, indem sie die Wiederherstellung der gelöschten Beiträge und - was sie auch getan hat - die Unterlassung erneuter Kontosperren beantragt (ganz herrschende Meinung, vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 216 ff., juris mit weit. - OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Kreistagswahl - Ansprüche eines Nutzers einer Social-Media-Plattform im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Rn. 52 Soweit die Klägerin ihre gegenteilige Auffassung auf eine Entscheidung des OLG Schleswig (Urteil vom 08.11.2024 - 1 U 70/22, Rn. 70 ff., juris) stützt, das Vorgreiflichkeit mit der Möglichkeit von Teilurteilen über die mehreren, selbstständig verfolgten Ansprüche begründet hat, überzeugt dies in der vorliegenden Konstellation eines hinsichtlich sämtlicher Ansprüche entscheidungsreifen Rechtsstreits nicht, da es ersichtlich bereits an den Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils gemäß § 301 ZPO fehlt. - OLG Dresden, 13.02.2024 - 4 U 1325/23
Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage hinsichtlich der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.01.2025 - 14 U 150/23
Über die möglichen Ansprüche der Klägerin im Zusammenhang mit den streitgegenständlichen Accountsperrungen und Beitragslöschungen könnte vorliegend einerseits - angesichts des Sachverhalts nur rein theoretisch - im Rahmen des vorrangigen Leistungsantrages - gerichtet auf Wiederherstellung der gelöschten Beiträge - entschieden werden und wird andererseits im Rahmen des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs entschieden; eine darüber hinausgehende "Vorgreiflichkeit" ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22 , Rn. 218 , juris; OLG Dresden, Beschluss vom 13.02.2024 - 4 U 1325/23, Rn. 9, juris).
- AG Lörrach, 03.03.2025 - 3 C 1099/24
Anspruch auf Löschung von Foto- und Videoaufnahmen einer Person nach dem …
Das OLG Karlsruhe geht davon aus, dass eine Berufung auf Art. 17 Abs. 3 Buchst. e) DSGVO nicht möglich ist, wenn nur eine abstrakte Wahrscheinlichkeit besteht und eine Geltendmachung von Ansprüchen theoretisch möglich, aber gänzlich unwahrscheinlich ist ( OLG Karlsruhe Urt. v. 15.1.2025 - 14 U 150/23 , GRUR-RS 2025, 354).
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