Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99 |
Psychotischer Nachbar
§ 906 Abs. 1 Satz 1 BGB, Duldungspflichten gegenüber Behinderten, Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; BGB § 242; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Belästigungen durch den Nachbarn - Unterlassungsansprüche
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unterlassungsanspruch des Nachbarn auf Wohnungsnutzung gegenüber Betreuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigung der Benutzung eines Grundstücks durch das Verhalten eines das Nachbargrundstück bewohnenden Behinderten.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Duldungspflicht; Wesentliche Einwirkung; Störungen vom Nachbargrundstück; Behinderte; Unterlassen der Mietnutzung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wenn der psychisch Kranke den Nachbarn stört
- archive.org (Pressemitteilung)
Psychisch kranker Nachbar darf in seinem Haus wohnen bleiben
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 418
- FamRZ 2001, 1147
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
Für die Frage, wann die Schwelle zur "Wesentlichkeit" überschritten ist, ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 120, S. 239 ff., 255 ["Froschlärm"];… BGHZ 121, S. 248 ff., 255 ["Jugendzeltplatz"];… kritisch dazu etwa Staudinger/Roth, BGB, 13. Bearb. 1996, Rnr. 159 zu § 906;… Jauernig, BGB, 9. Aufl. 1999, Rnr. 3 zu § 906) nicht mehr - wie bisher - das Empfinden des "normalen", sondern das des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgeblich, so daß bei der Beurteilung wertende Momente zu berücksichtigen sind.Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, S. 239 ff., 255;… in bezug auf Belästigungen, die von Behinderten ausgehen, eingehend OLG Köln, NJW 1998, S. 763 ff.).
- BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
Für die Frage, wann die Schwelle zur "Wesentlichkeit" überschritten ist, ist nach der neueren Rechtsprechung des BGH (…vgl. BGHZ 120, S. 239 ff., 255 ["Froschlärm"]; BGHZ 121, S. 248 ff., 255 ["Jugendzeltplatz"];… kritisch dazu etwa Staudinger/Roth, BGB, 13. Bearb. 1996, Rnr. 159 zu § 906;… Jauernig, BGB, 9. Aufl. 1999, Rnr. 3 zu § 906) nicht mehr - wie bisher - das Empfinden des "normalen", sondern das des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgeblich, so daß bei der Beurteilung wertende Momente zu berücksichtigen sind. - OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks
Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99
Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (…BGHZ 120, S. 239 ff., 255; in bezug auf Belästigungen, die von Behinderten ausgehen, eingehend OLG Köln, NJW 1998, S. 763 ff.).
- BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines …
Das Benachteiligungsverbot führt dazu, dass im nachbarlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft zu fordern ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juni 2000 - 14 U 19/99 -, Rn. 23). - OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 14 U 43/06
Nachbarrecht: Nachbarliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen; nachbarlicher …
Im hier zu entscheidenden Fall ist in diesem Zusammenhang das in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG zum Ausdruck kommende gesellschaftliche Anliegen zu berücksichtigen, hilfs- und pflegebedürftige Menschen - nicht anders als Behinderte (hierzu OLG Karlsruhe DWW 2000, S. 199 ff. = FamRZ 2001, S. 1147 f. = ZMR 2002 S. 418 ff. = OLGR Karlsruhe 2002, S. 203 f.;… Horst, Behinderte und chronisch Kranke im Nachbarrecht, DWW 2001, S. 54 ff.) - ein Leben frei von - vermeidbaren - Beschränkungen zu ermöglichen. - LG Münster, 26.02.2009 - 8 O 378/08
Ist das Geschrei eines behinderten Kindes ein Sachmangel?
Die Laute eines behinderten Kindes beinhalten schon keine besondere, mangelbegründende Lästigkeit (OLG Karlsruhe, ZMR 2002, 418; AG Kleve, NJW 2000, 84; AG Braunschweig, ZMR 2007, 224).
- AG Bonn, 26.03.2014 - 101 C 194/13
Unterlassung Ruhestörung Nachbarrecht
Die Grenze der Duldungspflicht der Nachbarn hinsichtlich etwaiger Immissionen durch die Behinderten ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vergleiche zu alledem OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.6.2000, 14 U 19/99; OLG Köln, Urteil vom 8. Januar 1998, 7 U 83/96). - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2014 - 25 C 219/13
Auch einem schuldunfähigen Mieter kann gekündigt werden!
Wird der Hausfrieden durch das Verhalten eines psychisch kranken Mieters gestört, so sind die Belange des Vermieters, des Mieters und der anderen Mieter unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Grundgesetzes gegeneinander abzuwägen (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2002, 418; BGH WuM 2005, 125;… Schmitt-Futterer/Blank, 10. Auflage 2010, § 569 Rn. 23 m. w. Nw.). - AG Hamburg-Wandsbek, 24.07.2024 - 711 C 17/24
Rechtmäßigkeit einer Kündigung eines kommunalen Wohnungsunternehmens gegenüber …
Insoweit ist aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG abzuleiten, dass im nachbarlichen Zusammenleben mit psychisch Erkrankten ein erhöhtes Maß an Toleranzbereitschaft zu fordern ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.06.2000 - 14 U 19/99, juris). - AG Berlin-Charlottenburg, 13.06.2014 - 232 C 53/14
Kündigung eines schuldunfähigen Mieters wegen nachhaltiger Störung des …
Es ist auch nach dem Empfinden des "verständigen Durchschnittsmenschen" einem Hausbewohner "billiger Weise nicht mehr zumutbar" (vgl. OLG Karlsruhe ZMR 2002, 418, 419 zum Nachbarrecht). - LG Bonn, 26.09.2017 - 8 S 83/14
Unterlassung von Lärmbeeinträchtigungen durch die Tochter des Nachbarn aufgrund …
Die Grenze der Duldungspflicht ist mithin erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1147-1148).
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