Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 14 U 80/80 |
Bronzerelief
§ 93 BGB
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschuldbarkeit eines Rechtsirrtums; Qualifizierung eines im Garten befindlichen aus einem Bronzerelief bestehenden "Bildstocks" als Bestandteil oder Zubehör eines Grundstücks; Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks nach § 93 BGB, § 94 BGB in Abgrenzung zu ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 14.02.1980 - 2 O 195/79
- OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 14 U 80/80
Papierfundstellen
- NJW 1982, 653
- VersR 1982, 555
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- RG, 14.11.1938 - V 37/38
1. Über die Grenzen der Revisibilität reichsrechtlicher Vorschriften, die im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 14 U 80/80
Wird eine vordem bewegliche Sache in natürlichem Sinne (unwesentlicher) Bestandteil eines Grundstücks, so nimmt sie damit für die Dauer der Verbindung den Charakter des unbeweglichen an (vgl. dazu RGZ 158, 362, 368, 369). - BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 14 U 80/80
So kann im/allgemeinen einem Schuldner dann kein Verschulden zur Last gelegt werden, wenn er sich im Falle einer schwierigen Würdigung von Tatumständen bei zweifelhafter Rechtslage für die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung auf die Stellungnahme eines sorgfältig arbeitenden Rechtskundigen berufen kann (vgl. dazu BGHZ 17, 295 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54] ; 62, 36 [BGH 11.12.1973 - X ZR 14/70] ; BGH in LM zu § 553 BGB Nr. 4). - BGH, 30.06.1971 - VIII ZR 147/69
Rückgabepflicht des Mieters bei Vertragsende
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 14 U 80/80
Den Klägern ist allerdings zuzugeben, daß die Beklagte - im Rahmen geschuldeten Schadensersatzes - eine Pflicht zur Rückschaffung des Bildstocks treffen kann, obschon sie nicht mehr dessen Besitzerin ist (vgl. BGHZ 56, 308). - BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70
Verschulden des Verwarners
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.04.1981 - 14 U 80/80
So kann im/allgemeinen einem Schuldner dann kein Verschulden zur Last gelegt werden, wenn er sich im Falle einer schwierigen Würdigung von Tatumständen bei zweifelhafter Rechtslage für die Richtigkeit seiner Rechtsauffassung auf die Stellungnahme eines sorgfältig arbeitenden Rechtskundigen berufen kann (vgl. dazu BGHZ 17, 295 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54] ; 62, 36 [BGH 11.12.1973 - X ZR 14/70] ; BGH in LM zu § 553 BGB Nr. 4).
- LG Marburg, 25.04.2018 - 1 O 158/17
Die Probefahrt des Kaufinteressenten mit einem Fahrzeug ist als Fall der …
Diese sind bloße Bestandteile des Mercedes als Hauptsache und teilen daher dessen Schicksal (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 7.4.1981, 14 U 80/80, Rn. 21 - juris) darüber hinaus folgt die Eigentümerstellung der Beklagten hinsichtlich der Zulassungsbescheinigungen aus § 952 analog (…LG Darmstadt, Urt. V. 20.02.1997, 9 O 22/97, Rn. 18 - juris). - LG Frankenthal, 24.03.2015 - 6 O 348/14
Eigentum: Anspruch einer Stadt gegen einen Grundstückseigentümer auf Herausgabe …
Rn. 26 "Fest" in diesem Sinne ist jedoch eine Verbindung nur, wenn die Bestandteile nicht ohne Beschädigung des einen oder anderen Teils voneinander getrennt werden können oder wenn die Trennung so erhebliche Schwierigkeiten macht, dass die Kosten im Vergleich zum Wert des einen oder anderen Bestandteils unverhältnismäßig hoch sind (so u.a. OLG Frankfurt, NJW 1982, 653 ff.;… MünchKomm., BGB, 6. Aufl. 2012, § 94 Rn 4).
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