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Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,48258
VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06 (https://dejure.org/2006,48258)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2006 - 14 V 42.06 (https://dejure.org/2006,48258)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2006 - 14 V 42.06 (https://dejure.org/2006,48258)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; GG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; BGB § 1594
    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung, Vorwegnahme der Hauptsache, Rechtsweggarantie, Aufenthaltserlaubnis, deutsche Kinder, Personensorge, Vaterschaftsanerkennung, Scheinvaterschaft, Schwangerschaft, Zumutbarkeit, Visumsverfahren, ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06
    Bei kleinen Kindern wiegt die - auch nur vorübergehende - Vereitelung der ernsthaft beabsichtigten Lebensgemeinschaft besonders schwer (vgl. zum Vorstehenden etwa BVerfG, NVwZ 2006, 682).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist - auch mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) - indessen nur dann zulässig und geboten, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem Rechtsschutzsuchenden ohne Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69, 74, 77; BVerfG, NVwZ 1997, 479, 480 ff.; OVG Berlin, InfAuslR 2001, 81;… Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 211 ff., 235).
  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft, …

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06
    Die formalistische Auffassung, dass erst durch die Geburt die Staatsangehörigkeit vermittelt wird, wird der Bedeutung des Art. 6 GG daher nicht gerecht; vielmehr muss bereits der voraussichtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine binnen kurzer Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Geburt dem werdenden Kind und damit zwangsläufig auch der Schwangeren ein Aufenthaltsrecht vermitteln (vgl. insbes. Sächs. OVG, Beschluss v. 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613; VGH München, FamRZ 1992, 311 f.; VG Greifswald, NVwZ-RR 1995, 543; VG Oldenburg, InfAuslR 2003, 433; dies erwägend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. April 2006, 2 M 82/06, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06

    Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen", …

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06
    Die formalistische Auffassung, dass erst durch die Geburt die Staatsangehörigkeit vermittelt wird, wird der Bedeutung des Art. 6 GG daher nicht gerecht; vielmehr muss bereits der voraussichtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine binnen kurzer Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Geburt dem werdenden Kind und damit zwangsläufig auch der Schwangeren ein Aufenthaltsrecht vermitteln (vgl. insbes. Sächs. OVG, Beschluss v. 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613; VGH München, FamRZ 1992, 311 f.; VG Greifswald, NVwZ-RR 1995, 543; VG Oldenburg, InfAuslR 2003, 433; dies erwägend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. April 2006, 2 M 82/06, Juris).
  • VG Oldenburg, 12.08.2003 - 12 B 2841/03

    Antrag auf Erteilung einer Duldung eines Ausländers; Durchsetzung der …

    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06
    Die formalistische Auffassung, dass erst durch die Geburt die Staatsangehörigkeit vermittelt wird, wird der Bedeutung des Art. 6 GG daher nicht gerecht; vielmehr muss bereits der voraussichtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine binnen kurzer Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Geburt dem werdenden Kind und damit zwangsläufig auch der Schwangeren ein Aufenthaltsrecht vermitteln (vgl. insbes. Sächs. OVG, Beschluss v. 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613; VGH München, FamRZ 1992, 311 f.; VG Greifswald, NVwZ-RR 1995, 543; VG Oldenburg, InfAuslR 2003, 433; dies erwägend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. April 2006, 2 M 82/06, Juris).
  • VG Greifswald, 24.06.1994 - 2 B 910/94
    Auszug aus VG Berlin, 10.08.2006 - 14 V 42.06
    Die formalistische Auffassung, dass erst durch die Geburt die Staatsangehörigkeit vermittelt wird, wird der Bedeutung des Art. 6 GG daher nicht gerecht; vielmehr muss bereits der voraussichtliche Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch eine binnen kurzer Frist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartende Geburt dem werdenden Kind und damit zwangsläufig auch der Schwangeren ein Aufenthaltsrecht vermitteln (vgl. insbes. Sächs. OVG, Beschluss v. 25. Januar 2006, NVwZ 2006, 613; VGH München, FamRZ 1992, 311 f.; VG Greifswald, NVwZ-RR 1995, 543; VG Oldenburg, InfAuslR 2003, 433; dies erwägend auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 3. April 2006, 2 M 82/06, Juris).
  • VG Berlin, 12.12.2025 - 39 L 934.25

    Visum zum Familiennachzug zum ungeborenen Kind

    Rn. 11 Dabei mag unbeantwortet bleiben, ob ein Familiennachzug zu einem noch nicht geborenen deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG) grundsätzlich in Betracht kommen kann (so Ziffer 28.1.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 28 AufenthG; VG Berlin, Beschluss vom 10. August 2006 - 14 V 42.06 -, EA S. 3 ff.) oder nicht (so OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 12 S 70.09 -, juris Rn. 3; VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 2 L 114.09 V -, EA S. 2 f.; VG Berlin…, Beschluss vom 6. März 2009 - 10 L 53.09 V -, juris Rn. 6; VG Berlin…, Beschluss vom 12. April 2019 - 3 L 165.19 V -, juris Rn. 6 ; VG Berlin…, Beschluss vom 10. Juli 2024 - 41 L 464/24 V -, juris Rn. 30 ).

    Einen absoluten Anspruch des Nasciturus, der bei seiner Geburt voraussichtlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird, in Deutschland unter Inanspruchnahme des hier vorhandenen Versorgungsniveaus zur Welt zu kommen, folgt daraus - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - indes gerade nicht (so aber wohl ohne weitere Nachweise VG Berlin, Urteil vom 10. August 2006 - 14 V 42.06 -, EA S. 5).

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