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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22 (Wx)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,128
OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22 (Wx) (https://dejure.org/2023,128)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.01.2023 - 14 W 111/22 (Wx) (https://dejure.org/2023,128)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Januar 2023 - 14 W 111/22 (Wx) (https://dejure.org/2023,128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • erbrechtsiegen.de

    Ehegattentestament - Auslegung hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2265 ; BGB § 2270 Abs. 1
    Bindung des Erblassers an die gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Verfügungen nach dem Tod der Ehefrau; Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Ehegatten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Allein aus einem Vermögensunterschied der Ehegatten lässt sich nicht positiv der Wille der Ehegatten feststellen, dass sie beide eine Wechselbezüglichkeit nicht wollten (KG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 19 W 1118/20 -, Rn. 71, juris).

    Dies lässt nach § 133 BGB den Rückschluss zu, dass die Ehegatten zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments nach jahrzehntelanger Ehe nicht von getrennten Vermögensmassen ausgegangen sind, sondern die aufgeführten Gegenstände als gemeinsames Vermögen angesehen haben (vgl. hierzu auch KG Berlin, Beschluss vom 4. Februar 2021 - 19 W 1118/20 -, Rn. 71, juris).

  • BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 152/93

    Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Der Fall, dass ein Ehegatte vermögend ist, während der andere kein oder nur geringes Vermögen besitzt, gibt zwar besonderen Anlass zur Prüfung der Wechselbezüglichkeit, zwingt aber nicht zu ihrer Verneinung (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. August 1994 - 1Z BR 152/93 -, Rn. 30, juris).

    a) Im Weg der ergänzenden Testamentsauslegung ist zu prüfen, welchen Willen die Ehegatten hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit ihrer Verfügungen nach ihrer persönlichen Einstellung und nach der Lebenserfahrung voraussichtlich gehabt hätten, wenn sie zur Zeit der Testamentserrichtung die spätere Entwicklung gekannt hätten (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. August 1994 - 1Z BR 152/93 -, Rn. 31, juris).

  • OLG München, 11.06.2018 - 31 Wx 294/16

    Ergänzende Testamentsauslegung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Durch sie darf also kein Wille in das Testament hineingetragen werden, der darin nicht andeutungsweise ausgedrückt ist (OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 31 Wx 294/16 -, Rn. 41, juris).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2011 - 3 Wx 261/11

    Ergänzende Vertragsauslegung des Erbvertrags nur bei erkennbar richtungsweisenden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Es bedarf einer Andeutung im Testament dahin, in welcher Weise das Testament angepasst oder eine andere Form der letztwilligen Verfügung gewählt worden wäre (OLG Düsseldorf Beschluss vom 6. Dezember.2011 - I-3 Wx 261/11, BeckRS 2011, 29473, beck-online).
  • BGH, 14.12.1961 - V ZB 20/61

    Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Eine Willensergänzung im Wege der ergänzenden Auslegung kann nur vorgenommen werden, wenn die für die Zeit der Testamentserrichtung an Hand des Testaments, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Umständen außerhalb des Testaments oder der allgemeinen Lebenserfahrung festzustellende Willensrichtung beider Ehegatten dafür eine genügende Grundlage bildet (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1961 - V ZB 20/61 -, Rn. 33, juris).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Der Umstand, dass ein Ehegatte über ein wesentlich größeres Vermögen verfügt als der andere, kann bei der Auslegung dazu führen, dass die Schlusserbeneinsetzung durch den vermögenden Ehegatten nicht wechselbezüglich zu der Erbeinsetzung durch den vorverstorbenen vermögenslosen Ehegatten ist, weil der vermögende Ehegatte an der eigenen Erbeinsetzung durch seinen vermögenslosen Ehegatten häufig kein Interesse hat, sondern seine Freiheit behalten will, wen er als Schlusserben einsetzt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Das ist nötig, weil die beiderseitigen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten nicht nur aufeinander abgestimmt werden, sondern erfahrungsgemäß nicht selten auch inhaltlich abgesprochen und insofern Ergebnis und Ausdruck eines gemeinsam gefassten Entschlusses beider Teile sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - IV ZR 160/91 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier: …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.01.2023 - 14 W 111/22
    Lediglich wenn diese zu keinem zweifelsfreien Ergebnis führt, kommt die Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB in Betracht (st. Rspr. vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 15 W 127/00 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2024 - 14 W 87/24

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Anordnung von Vor- und …

    Rn. 33 Für die vor Anwendung der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB erforderliche Auslegung nach dem tatsächlichen Willen der Erblasser besteht nach zutreffender Meinung ein Erfahrungssatz, dass ein Ehegatte bei der gegenseitigen Erbeinsetzung seine Kinder beim Tod als Erstversterbender nur enterbt, weil er darauf vertraut, dass das gemeinsame Vermögen beim Tod des Überlebenden auf die gemeinsamen Kinder übergehen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 03.01.2023 - 14 W 111/22 (Wx), Rn. 23, juris; OLG München, Beschluss vom 01.12.2011 - 31 Wx 249/10, Rn. 28, juris; Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neub.
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2025 - 14 W 81/24

    Beschwerde gegen Nichterteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses; …

    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass ein Ehegatte seine Kinder beim Tod als Erstversterbender nur zu Gunsten des anderen Ehegatten enterbt, weil er darauf vertraut, dass das gemeinsame Vermögen beim Tod des Überlebenden auf die gemeinsamen Kinder übergehen wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2023 - 14 W 111/22 (Wx), Rn. 30 und Rn. 37, juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 08.11.2019 - I-3 Wx 142/18, Rn. 39, juris).
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