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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2336
OLG Hamm, 18.02.1988 - 14 W 147/87 (https://dejure.org/1988,2336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.1988 - 14 W 147/87 (https://dejure.org/1988,2336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87 (https://dejure.org/1988,2336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Festsetzung von Zwangsmitteln

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1087
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • OLG Celle, 31.10.2012 - 13 W 87/12

    Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit der durch das Zwangsmittel zu …

    Kann der Schuldner die geschuldete Leistung nicht mehr vornehmen, so kann dieser Erfolg auch durch die Zwangsmaßnahme des § 888 ZPO nicht herbeigeführt werden (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 8).

    Die Möglichkeit der Handlungsvornahme ist deshalb im Vollstreckungsverfahren ebenso wie alle übrigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vom Gläubiger zu beweisen (OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 10;… Musielak/Lackmann, a. a. O. § 888 Rn. 9).

    Auf der Grundlage solcher Darlegungen muss sich der Gläubiger dann darüber schlüssig werden, ob er diese Gründe entkräften und die Beweise widerlegen kann (OLG Celle…, Beschluss vom 26. November 1997 - 4 W 253/97, juris Rn. 8; vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 10 WF 149/06, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 7. Juni 1999 - 7 W 22/99, juris Rn. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 14 W 147/87, juris Rn. 17; OLG Köln…, Beschluss vom 17.12.2003 - 16 W 28/03, juris Rn. 3).

  • ArbG Berlin, 04.08.2011 - 28 Ca 923/11

    Zwangsgeldfestsetzung - Nichterfüllung eines titulierten …

    statt vieler OLG Hamm 18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

    Steht die Unmöglichkeit der Erfüllung der geschuldeten Leistung fest oder aber ist ihre Möglichkeit zweifelhaft, darf keine staatliche Zwangsmaßnahme in Form eines Zwangsgeldes oder Zwangshaft gegen den Schuldner verhängt werden".S. statt vieler OLG Hamm 18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

    47) S. statt vieler OLG Hamm 18.2.1988 - 14 W 147/87 - NJW-RR 1988, 1087 [Leitsatz 1.]: "Die Zwangsmittel des § 888 ZPO dürfen nur festgesetzt werden, wenn keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung im Zeitpunkt der Verhängung des Zwangsmittels noch erbringen kann"; dass. 10.2.1997 - 12 WF 12/97 - OLGR Hamm 1997, 236 = FamRZ 1997, 1094 [Orientierungssatz 1.]: "Auch im Zwangsvollstreckungsverfahren zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung ist (noch) zu prüfen, ob die Erfüllung der titulierten Verpflichtung dem Schuldner (noch) möglich ist.

  • OLG Hamm, 20.07.2017 - 5 U 123/16

    Zulässigkeit der Löschung von im Erbbaugrundbuch eingetragenen Grundschulden nach …

    Zu diesen Einwendungen zählt auch der Einwand der Unmöglichkeit im Sinne von § 275 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 1087-Rdnr. 11 und Zöller-Herget a.a.O., § 767, Rdnr. 12, Stichwort: Unmöglichkeit).
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