Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Andernach, 22.12.2016 - 11 AR 87/16
- LG Koblenz, 24.01.2017 - 2 T 45/17
- OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1252
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 22.06.2016 - 14 W 295/16
Nachlassverfahren: Kostenerhebung des Nachlassgerichts für die Erteilung einer …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17
Der Senat hält daran fest, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 LJVwKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr i.H.v. 15 EUR darstellt, wenn auf ein Auskunftsersuchen nach §§ 13, 357 FamFG mitgeteilt wird, dass kein Nachlassvorgang vorhanden ist (Bestätigung Senat vom 22. Juni 2016, 14 W 295/16).2. - BGH, 15.11.1988 - IVa ARZ (VZ) 5/88
Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht
Auszug aus OLG Koblenz, 06.03.2017 - 14 W 60/17
Die Frage, ob ein Justizverwaltungsakt vorliegt ist funkional zu bestimmen (BGH, NJW 1989, 587), so dass kein Justizverwaltungsakt vorliegt, wenn ein Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit angerufen und in diesem Rahmen tätig geworden ist.
- LG Wuppertal, 18.09.2017 - 16 T 132/17
Aufhebung des Kostenansatzes (hier: Gebühr Nr. 1401 KV JVKostG) in der …
Die Kammer schließt sich insoweit der der Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2017 - 10 W 391/17) entgegenstehenden Rechtsauffassung des OLG Koblenz (Beschluss vom 06. März 2017 - 14 W 60/17 -,juris) und des OLG Köln (Beschluss vom 15. Mai 2017 - I-2 Wx 108/17, juris) an.Es ist somit zu fragen, in welchem Verfahren das Amtsgericht - Nachlassgericht - im konkreten Fall tätig geworden ist, was sich nach dem Antrag des Rechtsuchenden bestimmt (OLG Koblenz, Beschluss vom 06. März 2017 - 14 W 60/17 -, Rn. 8, juris).
Auch das OLG Hamm (FamRZ 2013, 1152) hat entschieden, dass die Entscheidung des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 13 Abs. 7 FamFG, durch die ein nach Abschluss des Verfahrens oder ein von einem nicht verfahrensbeteiligten Dritten gestellter Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt wird, der Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG unterliegt und es sich nicht um die Anfechtung eines Justizverwaltungsaktes im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 06. März 2017 - 14 W 60/17 -, Rn. 8, juris).
Insbesondere spricht insoweit gegen die Ansicht des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2017 - 10 W 391/17), wonach die vorliegende Auskunft nicht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens erteilt werde, so dass §§ 13, 357 FamFG nicht einschlägig seien, dass § 13 Abs. 7 FamFG anders als § 299 ZPO gerade nicht zwischen Anträgen von Verfahrensbeteiligten und Dritten bzw. anhängigen und abgeschlossenen Verfahren differenziert (OLG Koblenz, Beschluss vom 06. März 2017 - 14 W 60/17 -, Rn. 8, juris).
- OLG Hamburg, 01.10.2018 - 2 W 98/17
Gerichtszuständigkeit bei gebührenpflichtigem Auskunftsbegehren
Sie vertieft ihr Vorbringen aus dem Erinnerungsverfahren und verweist auf die Entscheidungen des OLG Köln vom 15.5.2017, 2 Wx 108/17; OLG Koblenz vom 6.3.2017, 14 W 60/17 sowie OLG Koblenz vom 22.6.2016, 14 W 295/16.Rn. 29 Nicht entscheidend ist demgegenüber, ob die Antwort des Nachlassgerichts als Justizverwaltungsakt zu qualifizieren (darauf abstellend aber OLG Koblenz vom 6.3.2017, 14 W 60/17, JurBüro 2017, 202).
- OLG Bremen, 15.09.2017 - 5 W 26/17 Ob bei sog. Negativauskünften in Nachlasssachen der Anwendungsbereich dieser Vorschriften tatsächlich eröffnet ist, ist in der jüngeren Rechtsprechung umstritten (für die Anwendung des JVKostG auf Negativauskünfte: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.08.2017, 10 W 391/17; OLG Hamm, Beschl. v. 7.07.2017, 25 W 119/17; dagegen: OLG Koblenz, Beschl. v. 6.03.2017, 14 W 60/17; OLG Köln, Beschl. v. 15.05.2017, 2 Wx 108/17).
- LG Düsseldorf, 28.06.2017 - 25 T 187/17
Keine Gerichtsgebühr für Erteilung einer Negativbescheinigung
Rn. 32 Die Kammer folgt der Auffassung, dass ein auf §§ 13, 357 FamFG gestütztes Auskunftsersuchen auch dann nicht zur Justizverwaltungssache wird, wenn keine nachlassgerichtlichen Vorgänge vorhanden sind, weil es allein auf den Antrag ankommt, der an das Nachlassgericht gerichtet ist (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15. Mai 2017, - 2 Wx 108/17; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 6. März 2017, - 14 W 60/17; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 22. Juni 2016, - 14 W 295/16; Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 21. November 2014, - 75 AR 5/14; Rechtsanwalt Norbert Schneider, Gebühr für Negativauskunft über Nachlassvorgang?, ErbR 2017, 24f). - LG Kleve, 27.06.2017 - 4 T 21/17
Negativattest, Kostenansatz
Rn. 14 Das Oberlandesgericht Koblenz hat zwar in zwei Entscheidungen (Beschluss vom 22.06.2016, AZ. 14 W 295/16; Beschluss vom 06.03.2017, AZ. 14 W 60/17) ausgeführt, dass § 1 Abs. 1 Satz 1 LJVwKostG (für das Land Rheinland-Pfalz) in Verbindung mit Nr. 1401 KV JVKostG keine taugliche Grundlage für die Erhebung einer Auskunftsgebühr in Höhe von 15 Euro darstelle. - OLG Düsseldorf, 27.09.2022 - 10 W 24/21
Erhebng einer Festgebühr für Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten …
Rn. 11 Die abweichende Beurteilung anderer Oberlandesgerichte (…vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.03.2019 - 25 W 23/18 - juris Rn. 7; OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.2017 - 14 W 60/17 - juris Rn. 5;… OLG Köln Beschl. v. 08.01.2018 - I-2 Wx 277/17 - juris Rn. 7;… OLG München, Beschl. v. 10.09.2018 - 11 W 899/18 - juris Rn. 8) gibt keinen Anlass zu einer Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung. - OLG München, 22.11.2017 - 11 W 1162/17
Kostenrechnung wegen Todesanzeigenverfahren
Rn. 10 b) Im Gegensatz zu den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz vom 22.06.2016 (MDR 2016, 1173 = AGS 2016, 408) bzw. vom 06.03.2017 (FamRZ 2017, 1252) ist der Senat der Auffassung, dass die vom Amtsgericht Ingolstadt auf die Anfrage des Kostenschuldners erteilte Auskunft eine Justizverwaltungstätigkeit darstellt (s. auch OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2017, 25 W 119/17, juris); wenn ein Nachlassverfahren gar nicht existiert, kann auch keine gerichtliche Tätigkeit im Sinne von §§ 13, 357 FamFG gegeben sein. - AG Frankfurt/Main, 11.09.2017 - 75 AR 3/17 Die Ansicht der Oberlandesgerichte Köln und Koblenz, bei einer Antragstellung nach § 13 FamFG handele es sich nach funktionaler Betrachtungsweise immer um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, was ein Justizverwaltungshandeln ausschließe, denn anders als § 299 ZPO unterscheide § 13 FamFG nicht nach anhängigen und nicht anhängigen Verfahren und nach Beteiligten und nicht Beteiligten an dem Verfahren, so dass unerheblich sei, ob tatsächlich eine Nachlassakte existiere (OLG Koblenz, Beschl. v. 6.3.2017, 14 W 60/17, juris Rn. 7 f.;… Beschl. v. 22.6.2016, 14 W 295/16, juris Rn. 8;… OLG Köln, Beschl. v. 15.5.2017, 2 Wx 108/17, juris Rn. 11 ff.) kann hier nicht geteilt werden.
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