Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Befreiung vom Verbot des Fällens eines schutzwürdigen Baumes (Platane) für Nachbarn;Subjektive Rechtskraftwirkung eines (zivilgerichtlichen) Urteils;Überlagerung zivilrechtlicher Eigentumsregelungen durch öffentlich-rechtliche Baumschutzverordnung;Wurzeleinwüchse in ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Befreiung vom Verbot zur Fällung einer auf einem Nachbargrundstück stehenden Platane
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Zivilrechtliches Urteil auf Beseitigung eines Baumes ersetzt keine Fällungsgenehmigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Regelungen in Baumschutzverordnungen überlagern zivilrechtliche Nachbaransprüche auf Baumfällung
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Klare Rechtslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 19.05.2011 - B 2 K 10.622
- VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 93
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (19)
- OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1993 - 1 L 282/91
Fällen; Birke; Baumschutzsatzung
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Denn die öffentlich-rechtlichen Regelungen in Baumschutzverordnungen schränken auch die Eigentümerstellung von Nachbarn ein und überlagern deren zivilrechtliche Nachbaransprüche; die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen den Regelungen von Baumschutzverordnungen nicht vor (vgl. Art. 111 EGBGB; vgl. auch BVerwG vom 1.2.1996 NJW 1996, 1487/1488; VGH BW vom 28.7.1994 NVwZ 1995, 402/403 f.; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 48; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNrn.Denn eine derartige Härte setzt nach ständiger Rechtsprechung eine vom Normgeber nicht bedachte atypische Fallkonstellation voraus (vgl. z.B. OVG Saarl vom 27.4.2009 NuR 2009, 428/430; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 50).
Mit diesem Vortrag verkennt die Klägerin, dass es im Rahmen der Beurteilung, ob eine offenbar nicht beabsichtigte Härte im Sinne des Befreiungstatbestands der Baumschutzverordnung vorliegt, sehr wohl auf andere zumutbare Möglichkeiten der Schadensbeseitigung als der Fällung von Bäumen ankommen kann (vgl. OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 45).
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Denn nur die hierfür zuständigen Behörden, nicht aber die Zivilgerichte können das - hier in § 3 Abs. 1 der Baumschutzverordnung geregelte -Verbot der Fällung geschützter Bäume aufheben, weshalb eine Verurteilung des Nachbarn der Klägerin im Rahmen eines Zivilrechtsstreits nur unter dem Vorbehalt der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung hätte ausgesprochen werden dürfen (vgl. BGH vom 26.11.2004 NuR 2005, 552/554; vgl. auch BGH vom 20.11.1992 BGHZ 120, 239/247 m.w.N. bezüglich einer naturschutzrechtlichen Befreiung für Maßnahmen zur Lärmverhinderung durch quakende Frösche).29 ff. zu Art. 12 BayNatSchG a.F.), jedenfalls soweit aus § 1004 BGB resultierende nachbarrechtliche Handlungs- bzw. Unterlassungspflichten betroffen sind (BGH vom 20.11.1992 BGHZ 120, 239/246 f.;… Egner, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Rn. 19 Der Klägerin ist zwar einzuräumen, dass erst die Kenntnis von der Tatsache und dem Gegenstand einer beabsichtigten Beweiserhebung eine Partei in die Lage versetzt, sich hinreichend darauf einzurichten (vgl. BVerwG vom 8.6.1979 NJW 1980, 900).Rn. 20 Ein Verfahrensmangel kann in der Berufungsinstanz und ebenso im Zulassungsverfahren nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei den Fehler nicht in der Vorinstanz bei der nächsten mündlichen Verhandlung, die aufgrund des betreffenden Verfahrens stattgefunden hat, geltend gemacht hat, obwohl sie erschienen ist und ihr der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste (§ 173 VwGO i.V. mit § 295 Abs. 1 ZPO; vgl. auch BVerwG vom 8.6.1979 a.a.O.;… Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 14 zu § 87 und RdNr. 4 zu § 97).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1994 - 5 S 2467/93
Bestimmtheit des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung; Klage gegen …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Denn die öffentlich-rechtlichen Regelungen in Baumschutzverordnungen schränken auch die Eigentümerstellung von Nachbarn ein und überlagern deren zivilrechtliche Nachbaransprüche; die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen den Regelungen von Baumschutzverordnungen nicht vor (vgl. Art. 111 EGBGB; vgl. auch BVerwG vom 1.2.1996 NJW 1996, 1487/1488; VGH BW vom 28.7.1994 NVwZ 1995, 402/403 f.; OVG SH vom 17.6.1993 Az. 1 L 282/91 RdNr. 48; Egner in Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNrn. - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Rn. 10 Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839). - BGH, 26.11.2004 - V ZR 83/04
Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages; Pflicht des …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Denn nur die hierfür zuständigen Behörden, nicht aber die Zivilgerichte können das - hier in § 3 Abs. 1 der Baumschutzverordnung geregelte -Verbot der Fällung geschützter Bäume aufheben, weshalb eine Verurteilung des Nachbarn der Klägerin im Rahmen eines Zivilrechtsstreits nur unter dem Vorbehalt der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung hätte ausgesprochen werden dürfen (vgl. BGH vom 26.11.2004 NuR 2005, 552/554; vgl. auch BGH vom 20.11.1992 BGHZ 120, 239/247 m.w.N. bezüglich einer naturschutzrechtlichen Befreiung für Maßnahmen zur Lärmverhinderung durch quakende Frösche). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85
Meinungsfreiheit eines Auszubildenden und Anspruch auf Übernahme in ein …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt bei einer solchen Vorgehensweise nicht vor (vgl. hierzu BVerfG vom 19.5.1992 BVerfGE 86, 122/146; BVerwG vom 22.5.2006 NJW 2006, 2648/2650 m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Rn. 10 Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 10.9.2009 NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838/839). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Dies gilt allerdings nur für den Fall eines sachkundig vertretenen Klägers (BVerfG vom 13.4.2010 NVwZ 2010, 954/956 m.w.N.; BayVGH vom 2.9.2010 Az. 14 ZB 10.1461 RdNrn. 19 ff. m.w.N.). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 09.11.2012 - 14 ZB 11.1597
Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG vom 20.12.2010 NVwZ 2011, 546/548). - BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05
Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des …
- BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06
Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel; …
- OVG Saarland, 27.04.2009 - 2 A 286/09
Form und Anwendung einer Baumschutzsatzung
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.1996 - 5 S 831/95
Erlaß einer Baumschutzsatzung: Zuständigkeit des Gemeinderates; Eigentumsgarantie …
- BVerwG, 06.07.1998 - 9 B 562.98
Unterlassene Beeidigung eines Zeugen; Ermessen bei Vereidigung eines Zeugen; …
- BVerwG, 28.07.2004 - 2 B 67.04
Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe
- VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.1461
- BVerwG, 21.07.1997 - 7 B 175.97
Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur …
- OVG Bremen, 26.03.1985 - 1 BA 85/84
- VGH Bayern, 16.07.2025 - 14 N 24.759
Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Naturdenkmalverordnung
Denn nach Art. 111 EGBGB bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, die im öffentlichen Interesse das Eigentum in Ansehung tatsächlicher Verfügungen beschränken und zu denen auch das Naturschutzrecht gehört, unberührt (vgl. BVerwG, B.v. 1.2.1996 - 4 B 303.95 - NJW 1996, 1487/1488;… BayVGH, B.v. 27.10.2014 - 14 ZB 12.732 - juris Rn. 11; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - NVwZ-RR 2013, 93/94).Rn. 56 Vorliegend kann einem etwaigen konkreten Nutzungsinteresse durch die nachgelagerten Befreiungsregelungen (§ 6 NaturdenkmalVO i.V.m. § 67 BNatSchG) Rechnung getragen werden, wobei die Kategorie der "unzumutbaren Belastung" i.S.d. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG "atypische" Fallgestaltungen voraussetzt (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - NVwZ-RR 2013, 93/94 f.;… B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - NVwZ-RR 2015, 374 Rn. 10) und allein bodenbezogen und nicht personenbezogen zu prüfen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 a.a.O. Rn. 11).
Grundstücksbeeinträchtigungen letztgenannter Art sind nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - NVwZ-RR 2013, 93/94 f.) als typisch anzusehen.
- VG Neustadt, 09.02.2017 - 3 L 121/17
Saatkrähen dürfen vorerst weiter auf dem Friedhof in Lambsheim nisten
Regelmäßig fernliegend ist ein atypischer Fall, wenn die Auswirkung, hinsichtlich derer die Befreiung begehrt wird, zu den typischen Lebensäußerungen der Tiere bzw. zu den typischen Auswirkungen der Pflanzen und natürlichen Strukturen, insbesondere Bäumen, gehört, die Schutzgegenstand der Norm sind, von der befreit werden soll (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. November 2012 - 14 ZB 11.1597 -, NVwZ-RR 2013, 93; VG Ansbach, Urteil vom 24. Juli 2013 - AN 11 K 12.01015 -, juris;… Lau in Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 67 Rn. 4). - VGH Bayern, 05.02.2026 - 14 ZB 25.1511
Befreiung vom Verbot des Fällens eines schutzwürdigen Baums (Fichte) für …
Der Ausgangspunkt des Verwaltungsgerichts, dass die normalen Wirkungen der Bäume auf ihre Umgebung in ihren jahreszeitlich unterschiedlichen Formen von den Grundstückseigentümern grundsätzlich hinzunehmen sind und im Regelfall keine "nicht beabsichtigte Härte" darstellen, entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BayVGH, B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - NVwZ-RR 2013, 93/94 f. m.w.N.).Danach schränken die öffentlichrechtlichen Regelungen in Baumschutzverordnungen auch die Eigentümerstellung von Nachbarn ein und überlagern deren zivilrechtliche Nachbaransprüche; die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehen den Regelungen von Baumschutzverordnungen nicht vor (vgl. 111 EGBGB; vgl. BVerwG, B.v. 1.2.1996 - 4 B 303.95 - NJW 1986, 1487/1488; BayVGH, B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - NVwZ-RR 2013, 93/94 m.w.N.).
- VG München, 24.09.2019 - M 19 K 19.1124
Anspruch auf Genehmigung der Entfernung von zwei Thujen und einer Tanne
Es kann daher offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Verwurzelung des Kanals eine Beseitigung der Bäume rechtfertigen kann und in welchem Umfang vorrangige Sanierungsmaßnahmen - etwa durch Ausfräsen der Wurzeln - dem Kläger als Eigentümer vorrangig zuzumuten sind (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 22).Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellation aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (…vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 27.10.2014 - 14 ZB 12.732
Auslegung einer Ausnahmebestimmung für Bäume in Baumschulen und Gärtnereien in …
Abgesehen davon wären selbst bei einem Nachweis von zu befürchtenden Schäden im Rahmen der Erteilung einer Befreiung zunächst andere zumutbare Möglichkeiten der Schadensabwehr zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - BayVBl 2013, 502 Rn. 23). - VGH Hessen, 08.03.2013 - 9 A 827/12
Zum Vorbringen von Berufungszulassungsgründen bei mehreren selbständig tragenden …
Ist das angegriffene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, muss sich der Zulassungsantragsteller mit jeder dieser Begründungen auseinandersetzen, wenn durchgreifende ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung in ihrem Ergebnis erfolgreich geltend gemacht werden sollen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 9. November 2012 - 14 ZB 11.1597 - OVG Saarland, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 2 A 8/09 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. September 2009 - 12 A 524/08 - alle juris). - VG München, 28.07.2021 - M 19 K 20.5862
Anspruch auf Genehmigung der Fällung eines Walnussbaums, Unzumutbare …
Die Gewährung einer Befreiung kommt in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellationen aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (…vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16). - VG Ansbach, 29.07.2021 - AN 11 K 19.01649
Fällgenehmigung zur Errichtung eines Stellplatzes
Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellation aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (…vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16). - VG München, 10.09.2020 - M 19 K 19.3766
Kein Anspruch auf Genehmigung der Fällung einer Thuja
Die Gewährung einer Befreiung kommt nur in vom Normgeber nicht bedachten atypischen Fallkonstellation aufgrund einer Einzelfallprüfung in Betracht (…vgl. BayVGH, B.v. 8.12.2014 - 14 ZB 12.1943 - juris Rn. 10; B.v. 9.11.2012 - 14 ZB 11.1597 - juris Rn. 16).
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