Rechtsprechung
| AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- reise-recht-wiki.de
Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-VO und dem Montrealer Übereinkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit des Art. 7 Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG ) mit Art. 19 und Art. 29 S. 2 Montrealer Übereinkommen (MÜ); Einordnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 VO 261/2004/EG als nicht-kompensatorischen Schadensersatzanspruch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit des Art. 7 Fluggastrechteverordnung (VO 261/2004/EG) mit Art. 19 und Art. 29 S. 2 Montrealer Übereinkommen (MÜ); Einordnung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 VO 261/2004/EG als nicht-kompensatorischen Schadensersatzanspruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
Wie ist der der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (C-402/07) zugrundeliegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmassstab, den der EuGH in seiner Entscheidung vom 10.01.2006 (C - 344/04) auf die VO anwendet, vereinbar ?.In der Entscheidung des EuGH vom 10.01.2006 ( C - 344/04) wird in Rz. 38 ff. (43, 48) ausgeführt, dass die VO zwar an den Regelungen des MÜ zu messen ist, die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach Art. 6 der VO den Art. 19, 29 MÜ aber nicht entgegenstehen.
Rn. 33 In seiner Entscheidung vom 10.01.2006 (C - 344/04) hat der EuGH zur Auslegung der VO festgestellt, dass die Begründungserwägungen den Inhalt eines Gemeinschaftsrechtsaktes zwar präzisieren können, sie es aber nicht erlauben, von den Regelungen abzuweichen (Rz 76).
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
In welchem Verhältnis steht der nach Massgabe der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (C-402/07) auf Art. 7 gestützte Ausgleichsanspruch, wenn der Fluggast sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, zu dem in Art. 19 MÜ geregelten Schadensersatzanspruch für Verspätung unter Berücksichtigung des Ausschlusses nach Art. 29 Satz 2 MÜ?.Wie ist der der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (C-402/07) zugrundeliegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmassstab, den der EuGH in seiner Entscheidung vom 10.01.2006 (C - 344/04) auf die VO anwendet, vereinbar ?.
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
In der Entscheidung des EuGH vom 22.12.2008 ( C - 549/07 ) ist die Vereinbarkeit der VO mit dem MÜ nur unter dem Aspekt der Auslegung der Befreiungsgründe des Art. 5 Abs. 3 VO erörtert worden.
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Auszug aus AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
In dem Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 95/06 -, dem der Fall zugrundelag, der Gegenstand der Rechtssache C 402/07 war, hat der Bundesgerichtshof keine Notwendigkeit der Erörterung dieser Frage gesehen, da er davon ausging, dass Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.11.2009 Art. 29 MÜ nicht übersehen hat. - BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09
Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ) …
Auszug aus AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
In seinem Urteil vom 10.12.2009 - Xa ZR 61/09 - hat der Bundesgerichtshof zwar dargelegt, dass die Ausschlussfrist des Art. 35 des MÜ auf Ausgleichsansprüche nach Art. 7 der VO nicht anzuwenden ist. - AG Nürtingen, 27.09.2010 - 11 C 1219/10
Ausgleichszahlung bei bloßer Verspätung eines Fluges
Auszug aus AG Köln, 03.11.2010 - 142 C 535/08
Bedenken gegen die Vereinbarkeit von MÜ und VO erhebt in der nationalen Rechtsprechung soweit erkennbar auch das AG Nürtingen in seinem Urteil vom 27.09.2010 (Az.: 11 C 1219/10 in juris).
- LG Stuttgart, 07.11.2012 - 13 S 95/12
Luftbeförderung: Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Verspätung eines Fluges
Rn. 20 3. Soweit die Beklagte die Aussetzung im Hinblick auf das Vorlageverfahren des AG Köln (Beschluss vom 03.11.2010, Aktenzeichen 142 C 535/08; Rs C-581/10) und das Vorlageverfahren des High Court of Justice (England and Wales) vom 24.12.2010 (Rs C-629/10) begehrt (Hilfsantrag Nr. 2), kommt eine Aussetzung schon deshalb nicht in Betracht, weil der EuGH mit Urteil vom 23.10.2012 über die Vorlagefragen entschieden hat. - OLG Frankfurt, 17.11.2011 - 6 U 126/11
Irreführung durch Antwort auf Anspruchsschreiben eines Kunden
Ein weiteres Vorabentscheidungsverfahren ist aber wenige Tage nach diesem Schreiben, nämlich am 3. November 2010 vom Amtsgericht Köln in dem Verfahren 142 C 535/08 eingeleitet worden (Bl. 79 ff. d. A.). - AG Geldern, 18.05.2011 - 4 C 599/10
Frage zur Qualität des Anspruchs aus Art. 7 FluggastrechteVO wird dem EuGH …
Die Frage seines Rechtscharakters ist bislang ungeklärt und auch Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts Köln vom 03.11.2010, Az.: 142 C 535/08 (das Verfahren wird beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-581/10 geführt).Damit dürfte aber noch nicht festgelegt sein, ob der Ausgleichsanspruch kompensatorisch oder (zumindest teilweise) nichtkompensatorisch ist (vgl. auch AG Köln, Beschl. v. 03.11.2011, Az.: 142 C 535/08).
- LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10
Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei …
Rn. 16 Es bestand ferner keine Veranlassung, das vorliegende Verfahren auszusetzen im Hinblick auf das Vorlageverfahren des AG Köln (Beschluss vom 03.11.2010, 142 C 535/08 - zitiert nach juris) oder das - erstmals in der mündlichen Verhandlung vom 30.03.2011 von der Beklagtenseite genannte - Vorlageverfahren des High Court of Justice vom 24.12.2010 (C-629/10 - zitiert nach juris), da nicht ersichtlich ist, dass die jeweils dort zugrunde liegenden Fälle mit dem vorliegenden vergleichbar sind. - LG Stuttgart, 26.09.2012 - 13 S 60/12
Ausgleichsansprüche eines Reisenden bei Ankunftsverzögerung des gebuchten Flugs …
Soweit eine mögliche Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf das Vorlageverfahren des AG Köln ( Beschluss vom 03.11.2010, Aktenzeichen 142 C 535/08 ), den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 (Aktenzeichen 10 S 224/10 , C-413/11 beim EuGH) oder das Vorlageverfahren des High Court of Justice (England and Wales) vom 24.12.2010 (Aktenzeichen C629/10) angesprochen wird, gilt das oben Ausgeführte entsprechend.
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Rechtsprechung
| AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung wegen Verspätung / Montrealer Übereinkommen /Vorlagebeschluss
- rechtsportal.de
MÜ Art. 29 S. 1, 2
Kläger hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber einem Luftfahrtunternehmen bei Verspätungen des Fluges mit einer Überschreitung der geplanten Ankunftszeit von drei Stunden; Ausgleichsanspruch bei Verspätungen des Fluges mit einer Überschreitung der geplanten Ankunftszeit ... - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kläger hat einen Ausgleichsanspruch gegenüber einem Luftfahrtunternehmen bei Verspätungen des Fluges mit einer Überschreitung der geplanten Ankunftszeit von drei Stunden; Ausgleichsanspruch bei Verspätungen des Fluges mit einer Überschreitung der geplanten Ankunftszeit ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 10.01.2006 - C-344/04
DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST …
Auszug aus AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
Ist der der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (C-402/07) zugrundeliegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmassstab, den der EuGH in seiner Entscheidung vom 10.01.2006 (C - 344/04) auf die VO anwendet, vereinbar oder wird bei Anwendung dieses Auslegungsmaßstab auf Art. 7 der VO im Fall des in Verspätungsfällen die Grenze der Befugnis zur richterlichen Rechtsfortbildung überschritten ?.In der Entscheidung des EuGH vom 10.01.2008 ( C - 344/04) wird in Rz. 38 ff. (43, 48) ausgeführt, dass die VO zwar an den Regelungen des MÜ zu messen ist, die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach Art. 6 der VO den Art. 19, 29 MÜ aber nicht entgegenstehen.
Rn. 30 In seiner Entscheidung vom 10.01.2006 (C - 344/04) hat der EuGH zur Auslegung der VO festgestellt, dass die Begründungserwägungen den Inhalt eines Gemeinschaftsrechtsaktes zwar präzisieren können, sie es aber nicht erlauben, von den Regelungen abzuweichen (Rz 76).
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
Falls Frage 1 bejaht wird: In welchem Verhältnis steht der nach Massgabe der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (C-402/07) auf Art. 7 gestützte Ausgleichsanspruch, wenn der Fluggast sein Endziel nicht früher als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, zu dem in Art. 19 MÜ geregelten Schadensersatzanspruch für Verspätung unter Berücksichtigung des Ausschlusses nach Art. 29 MÜ?.Ist der der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2009 (C-402/07) zugrundeliegende Auslegungsmaßstab, der eine Ausdehnung des Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der VO auf Verspätungsfälle zulässt, mit dem Auslegungsmassstab, den der EuGH in seiner Entscheidung vom 10.01.2006 (C - 344/04) auf die VO anwendet, vereinbar oder wird bei Anwendung dieses Auslegungsmaßstab auf Art. 7 der VO im Fall des in Verspätungsfällen die Grenze der Befugnis zur richterlichen Rechtsfortbildung überschritten ?.
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
In der Entscheidung des EuGH vom 22.12.2008 ( C - 549/07 ) ist die Vereinbarkeit der VO mit dem MÜ nur unter dem Aspekt der Auslegung der Befreiungsgründe des Art. 5 Abs. 3 VO erörtert worden. - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Auszug aus AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
In dem Urteil vom 18.02.2010 - Xa ZR 95/06 -, dem der Fall zugrundelag, der Gegenstand der Rechtssache C 402/07 war, hat der Bundesgerichtshof keine Notwendigkeit der Erörterung dieser Frage gesehen, da er davon ausging, dass Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 19.11.2009 Art. 29 MÜ nicht übersehen hat. - BGH, 10.12.2009 - Xa ZR 61/09
Anwendung der Ausschlussfrist des Art. 35 Abs. 1 Montrealer Übereinkommen (MÜ) …
Auszug aus AG Köln, 04.10.2010 - 142 C 535/08
In seinem Urteil vom 10.12.2009 - Xa ZR 61/09 - hat der Bundesgerichtshof zwar dargelegt, dass die Ausschlussfrist des Art. 35 des MÜ auf Ausgleichsansprüche nach Art. 7 der VO nicht anzuwenden ist.
- LG Stuttgart, 21.03.2012 - 13 S 93/11
Flugverspätung - Ausgleichszahlung
Das Verfahren wird ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof gem. Art. 267 Abs. 3 AEUV über das Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln - 142 C 535/08 - vom 04.10.2010, das Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice für England & Wales - C-629/10 - und über das Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Köln zu Aktenzeichen - 10 S 224/10 - vom 26.07.2011 entschieden hat.e) Soweit die Beklagte die Aussetzung im Hinblick auf das Vorlageverfahren des AG Köln (Beschluss vom 03.11.2010, Aktenzeichen 142 C 535/08), den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 (Aktenzeichen 10 S 224/10, C-413/11 beim EuGH) oder das Vorlageverfahren des High Court of Justice (England and Wales) vom 24.12.2010 (Aktenzeichen C629/10) begehrt, gilt das zum Hilfsantrag 1 a) (oben Nr. 3 a und b) Gesagte.
Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 26.07.2011, Aktenzeichen 10 S 224/10, genau die in Hilfsantrag 1 a) formulierte Frage der Beklagten dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt; das Amtsgericht Köln war in seiner Entscheidung vom 03.11.2010, Aktenzeichen 142 C 535/08, der Ansicht, der EuGH müsse im Wege der Vorabentscheidung das Verhältnis der VO (EG) Nr. 261/2004 zum Montrealer Übereinkommen klären und der High Court of Justice (England and Wales) müchte die Voraussetzungen, unter denen in Nur-Verspätungsfallen überhaupt Ausgleichsleistungen entgegen dem Wortlaut der VO (EG) Nr. 261/2004 in Betracht kommen, noch einmal geklärt haben (EuGH vom 24.12.2010, Rs. C-629/10).
- AG Köln, 24.02.2012 - 145 C 263/11
Anspruch gegen eine Fluggesellschaft wegen Verspätung eines Fluges um drei …
Rn. 9 Aus diesem Grund war der Rechtsstreit entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht gemäß § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit im Hinblick auf das von ihr zitierte Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2010 - Az. 142 C 535/08 - beim Europäischen Gerichtshof auszusetzen. - AG Köln, 09.12.2011 - 145 C 15/11
Ausgleichansprüche gemäß VO 261/2004/EG gegen ein Luftfahrtunternehmen bei Erhalt …
Rn. 12 Aus diesem Grund war der Rechtsstreit entgegen der Ansicht der Beklagten auch nicht gemäß § 148 ZPO wegen Vorgreiflichkeit im Hinblick auf das von ihr zitierte Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2010 - Az. 142 C 535/08 - beim Europäischen Gerichtshof auszusetzen. - AG Düsseldorf, 26.07.2012 - 51 C 15046/11
Anspruch auf Ausgleichszahlung auf Grund einer europäischen Verordnung wegen …
Rn. 27 Die ungeklärte Rechtslage hinsichtlich des Bestehens eines Anspruchs auf Ausgleichsleistung bei einer nur verspäteten Beförderung durch ein Luftfahrtunternehmen verdeutlicht sich auch dadurch, dass deutsche und anderen EU-Mitgliedsstaaten angehörige Gerichte Vorlagebeschlüsse erlassen haben, vgl. etwa den Vorlagebeschluss des Landgerichts Köln vom 26.07.2011 (10 S 224/10), des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2010 (142 C 535/08), des Amtsgerichts Lübeck vom 20.11.2011 (33 C 3038/10) sowie des UK High Court vom 10.08.2010 (CO 6569/2010).
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