Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22591
VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15.A (https://dejure.org/2015,22591)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.08.2015 - 15 L 2556/15.A (https://dejure.org/2015,22591)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. August 2015 - 15 L 2556/15.A (https://dejure.org/2015,22591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Abschiebung in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (hier: Ungarn); Systemische Mängel des Asylverfahrens in Ungarn; Unmöglichkeit der Überstellung des Schutzsuchenden in den Mitgliedsstaat

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 10. Dezember 2013, C 394/12, juris Rdnr. 60, 62, und vom 14. November 2013, C 4/11, juris Rdnr. 7; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 2014, 10 B 6.14, juris Rdnr. 7.

    Insoweit ist damit ist eine Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat rechtlich unzulässig, sofern mit beachtlicher, das heißt überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass der Schutzsuchende dort wegen systemischer Mängel des Verfahrens zur Schutzgewährung oder der Aufnahmebedingungen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2014, 10 B 6.14, juris Rdnr. 6, nicht aber schon dann, wenn der Zielstaat der Überstellung trotz möglicher Mängel in der Durchführung des Schutzverfahrens seine rechtlichen Verpflichtungen jedenfalls soweit erfüllt, dass eine Überstellung des Schutzsuchenden dorthin zumutbar erscheint.

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. zum Ganzen: EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011, C 411/10 u. a., juris Rdnr. 83 ff; Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR), Urteil vom 21. Januar 2011, 30696/09, juris.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. zum Ganzen: EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2011, C 411/10 u. a., juris Rdnr. 83 ff; Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR), Urteil vom 21. Januar 2011, 30696/09, juris.
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 10. Dezember 2013, C 394/12, juris Rdnr. 60, 62, und vom 14. November 2013, C 4/11, juris Rdnr. 7; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 2014, 10 B 6.14, juris Rdnr. 7.
  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 10. Dezember 2013, C 394/12, juris Rdnr. 60, 62, und vom 14. November 2013, C 4/11, juris Rdnr. 7; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 2014, 10 B 6.14, juris Rdnr. 7.
  • VG Berlin, 15.01.2015 - 23 L 899.14

    Systemische Mängel: Vorerst keine Abschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. etwa VG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Januar 2015, 13 L 58.15.A, VG Berlin, Beschlüsse vom 15. Januar 2015, 23 L 899.14 A, und vom 4. August 2014, 34 L 78.14 A, jeweils juris.
  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    Gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO kann das Gericht der Hauptsache als Ergebnis einer Interessenabwägung, die in den Fällen des § 34 a Abs. 2 S. 1 AsylVfG nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht den Einschränkungen des § 36 Abs. 4 S. 1 AsylVfG unterliegt, vgl. hierzu nur mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens Verwaltungsgericht (VG) Trier, Beschluss vom 18. September 2013, 5 L 1234/13.TR, juris Rdnr. 5 ff. m. w. N., die aufschiebende Wirkung einer Klage ganz oder teilweise anordnen, soweit ihr - wie hier - kein Suspensiveffekt zukommt. Dabei überwiegt das Aussetzungsinteresse des Betroffenen das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung einer Verfügung, wenn entweder der angegriffene Verwaltungsakt rechtswidrig ist, weil an der sofortigen Vollziehung einer solchen Regelung kein öffentliches Interesse besteht, oder aber wenn die angegriffene Regelung bei summarischer Prüfung zwar einer Rechtskontrolle Stand hält, gleichwohl aber das Aufschubinteresse des Betroffenen dem Allgemeininteresse an ihrer sofortigen Vollziehung vorgeht. Die danach gebotene Interessenabwägung fällt hier zu Gunsten des Antragstellers aus. Die Abschiebungsanordnung des Bundesamtes begegnet bei summarischer Prüfung im hier maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (§ 77 Abs. 1 AsylVfG) rechtlich durchgreifenden Bedenken mit der Folge, dass unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Belange des Antragstellers an der sofortigen Vollziehung der Abschiebungsanordnung kein öffentliches Interesse besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 14 B 102/15
    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    Gleichwohl begegnet die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung, die nur dann rechtsfehlerfrei ist, wenn ausgeschlossen werden kann, dass ein Abschiebungshindernis vorliegt, vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2015, 22 L 1095/15.A; zum tatsächlichen Abschiebungshindernis der fehlenden Übernahmebereitschaft des Zielstaates: OVG NRW, Beschlüsse vom 3. März 2015, 14 B 101/15.A und 14 B 102/15.A, sowie Beschluss vom 10. März 2015, 14 B 162/15.A., hier rechtserheblichen Bedenken, die der Überprüfung im Hauptsacheverfahren bedürfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2015 - 14 B 101/15

    Tatsächliche Unmöglichkeit, Abschiebungshindernis, Vollzugshindernis,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    Gleichwohl begegnet die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnung, die nur dann rechtsfehlerfrei ist, wenn ausgeschlossen werden kann, dass ein Abschiebungshindernis vorliegt, vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2015, 22 L 1095/15.A; zum tatsächlichen Abschiebungshindernis der fehlenden Übernahmebereitschaft des Zielstaates: OVG NRW, Beschlüsse vom 3. März 2015, 14 B 101/15.A und 14 B 102/15.A, sowie Beschluss vom 10. März 2015, 14 B 162/15.A., hier rechtserheblichen Bedenken, die der Überprüfung im Hauptsacheverfahren bedürfen.
  • VG Düsseldorf, 07.08.2015 - 22 L 616/15

    Abschiebung eines Asylsuchenden in einen für die Durchführung des Asylverfahrens

    Auszug aus VG Düsseldorf, 20.08.2015 - 15 L 2556/15
    vgl. zu Letzterem schon Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 6. August 2015, 22 L 2205/15.A, n. v. sowie Beschluss vom 7. August 2015, 22 L 616/15.A, zur Veröffentlichung vorgesehen: www.nrwe.de und juris.
  • VG Berlin, 04.08.2014 - 34 L 78.14

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Abschiebungsanordnung

  • VG Düsseldorf, 28.04.2015 - 22 L 1095/15

    Unzulässigkeit der Überstellung einer Familie mit kleinen Kindern nach Italien

  • VG München, 11.09.2015 - M 23 K 15.50045

    Dublin-III-Verfahren; vorrangiges Asylverfahren in Ungarn; Änderung der

    Nach den vorliegenden aktuellen Erkenntnissen sind mit dieser Gesetzesänderung sowohl die Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeit nach der Dublin-III-VO und zur Prüfung eines Asylgesuchs in Zuständigkeit des ungarischen States sowohl vor den ungarischen Behörden wie vor den ungarischen Gerichten etwa durch die Verkürzung von Fristen und die an Fristversäumnisse angeknüpften Sanktionen sowie neu gefasste Beweislastregeln in einer Weise verändert worden, die die Einhaltung der Mindestanforderungen nicht mehr gewährleisten (vgl. VG Düsseldorf, B.v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A - juris Rn. 27).

    Das Gericht macht sich ergänzend die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (B.v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A - juris), des Verwaltungsgerichts Saarland (B.v. 12.8.2015 - 3 L 816/15 - juris) sowie des Verwaltungsgerichts Kassel (B.v. 7.8.2015 - 3 L 1303/15.KS.A -juris) zu Eigen.

  • VG München, 24.09.2015 - M 23 K 14.30400

    Abschiebung, Durchführung des Asylverfahrens, Ungarn, Zuständigkeit

    Nach den vorliegenden aktuellen Erkenntnissen sind mit dieser Gesetzesänderung sowohl die Verfahren zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach der Dublin lll-VO als auch zur Prüfung eines Asylgesuchs in Zuständigkeit des ungarischen Staates vor den ungarischen Behörden wie vor den ungarischen Gerichten etwa durch die Verkürzung von Fristen und die an Fristversäumnisse angeknüpften Sanktionen sowie neu gefasste Beweislastregeln in einer Weise verändert worden, die die Einhaltung der Mindestanforderungen nicht mehr gewährleisten (vgl. VG Düsseldorf, B. v. 20.8.2015- 15 L 2556/15.A).

    Das Gericht macht sich ergänzend die Einschätzungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (B. v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A - juris), des Verwaltungsgerichts Saarland (B. v. 12.8.2015 - 3 L 816/15 - juris) sowie des Verwaltungsgerichts Kassel (B. v. 7.8.2015 - 3 L 1303/15.KS.A -juris) zu Eigen.

  • VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 3 S 15.50398

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn; irakischer Staatsangehöriger; systemische

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt werden (VG Düsseldorf, B. v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A-, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben.
  • VG Greifswald, 14.03.2016 - 4 B 649/16

    Asyl: Keine systemischen Mängel in Ungarn

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt werden (z. B. VG Düsseldorf, Beschluss vom 20.August 2015 - 15 L 2556/15.A-, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben.
  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 3 S 15.50473

    Systemische Mängel hinsichtlich Ungarn - verneint

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt werden (VG Düsseldorf, B. v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A-, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben.
  • VG Ansbach, 20.10.2015 - AN 3 S 15.50425

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn; irakischer Staatsangehöriger; systemische

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt werden (VG Düsseldorf, B. v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A-, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben.
  • VG Ansbach, 10.12.2015 - AN 3 S 15.50559

    Abschiebungsanordnung, Ungarn, irakischer Staatsangehöriger, systemische Mängel,

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt werden (VG Düsseldorf, B. v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A-, juris; VG Oldenburg, U. v. 2.11.2015, a. a. O.; VG Augsburg, B. v. 23.10.2015 - Au 5 S 15.50405-, bislang unveröffentlicht; VG Arnsberg, Beschluss vom 4. November 2015 - 6 L 1406/15.A, bislang unveröffentlicht und Beschluss vom 4. November 2015 - 6 L 1171/15.A, juris), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben (so auch VG Stade, B. v. 4.11.2015 a. a. O.).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50109

    Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt wird (VG Düsseldorf, B. v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A-, juris; VG Oldenburg, U. v. 2.11.2015, a. a. O.; VG Augsburg, B. v. 23.10.2015 - Au 5 S 15.50405-, bislang unveröffentlicht; VG Arnsberg, B. v. 4. November 2015 - 6 L 1406/15.A, bislang unveröffentlicht und B. v. 4. November 2015 - 6 L 1171/15.A, juris; VG Frankfurt am Main, B. v. 9.3.2016 - 7 L 353/16.F.A, asylnet; VG Arnsberg, U. v. 2.3.2016 - 6 K 2176/15.A-, asylnet; VG Braunschweig, B. v. 3.3.2016 - 7 A 460/15 -, asylnet; VG Kassel, B. v.26.2.2016 - 5 L 2585/15.KS.A-, asylnet), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben (so auch VG Stade, B. v. 4.11.2015 a. a. O.).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2015 - 22 L 3509/15
    Darin läge zugleich ein Verstoß gegen das Refoulement-Verbot, vgl. VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 6. August 2015 - 22 L 616/15.A -, vom 20. August 2015 - 15 L 2556/15.A - und vom 21. August 2015 - 8 L 2811/15.A -, sämtlich bei juris; European Council on Refugees and Exiles (ecre) in Zusammenarbeit mit Asylum Information Database (aida): Crossing Boundaries, The new asylum procedure at the border and restrictions to accessing protection in Hungary, http://www.asylumineurope.org/sites/default/files/resources/crossing_boundaries_october_2015.pdf (Stand: 1. Oktober 2015), S. 35 f., abgerufen am 17. November 2015.
  • VG Ansbach, 03.05.2016 - AN 3 S 16.50118

    Rechtmäßige Anordnung der Abschiebung nach Ungarn

    Sofern teilweise darauf abgestellt wird, es könne angesichts der neuen Gesetzeslage nicht ausgeschlossen werden, dass auch Dublin-Rückkehrer nach Serbien abgeschoben werden und darauf die Annahme systemischer Mängel in Ungarn für diese Personengruppe gestützt wird (VG Düsseldorf, B.v. 20.8.2015 - 15 L 2556/15.A-, juris; VG Oldenburg, U.v. 2.11.2015, a. a. O.; VG Augsburg, B.v. 23.10.2015 - Au 5 S 15.50405-, bislang unveröffentlicht; VG Arnsberg, B.v. 4. November 2015 - 6 L 1406/15.A, bislang unveröffentlicht und B.v. 4. November 2015 - 6 L 1171/15.A, juris; VG Frankfurt am Main, B.v. 9.3.2016 - 7 L 353/16.F.A, asylnet; VG Arnsberg, U.v. 2.3.2016 - 6 K 2176/15.A-, asylnet; VG Braunschweig, B.v. 3.3.2016 - 7 A 460/15 -, asyl-net; VG Kassel, B.v.26.2.2016 - 5 L 2585/15.KS.A-, asylnet), folgt das Gericht dieser Auffassung nicht, da sich hierfür aus den Erkenntnisquellen keine Anhaltspunkte ergeben (so auch VG Stade, B.v. 4.11.2015 a. a. O.).
  • VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 3 S 16.50102

    Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - keine systemischen Mängel des Asyl- und

  • VG München, 20.11.2015 - M 16 K 15.50315

    Vorrangiges Asylverfahren in Ungarn - Systemische Mängel bejaht

  • VG München, 13.11.2015 - M 16 K 15.50310

    Einhaltung der Mindestanforderungen nicht mehr gewährleistet - Ungarn

  • VG Ansbach, 28.06.2016 - AN 3 S 16.50214

    Dublin-Verfahren: Ungarn

  • VG Minden, 02.10.2015 - 10 L 923/15

    Abschiebungsanordnung; Asylverfahren; Ungarn

  • VG Minden, 01.09.2015 - 10 L 285/15

    Ungarn, Aufnahmebedingungen, systemische Mängel, unmenschliche Behandlung,

  • VG Ansbach, 08.06.2016 - AN 3 S 16.50175

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebungsanordnung nach Ungarn - Keine

  • VG Ansbach, 26.04.2016 - AN 3 S 16.50125

    Eilantrag gegen Abschiebungsanordnung - derzeit keine systemischen Mängel des

  • VG Ansbach, 17.02.2016 - AN 3 S 16.50035

    Keine menschenunwürdigen Haftbedingungen in Ungarn für Asylbewerber

  • VG München, 10.11.2015 - M 16 K 15.50328

    Systematische Mängel des Asylverfahrens in Ungarn - Keine Abschiebung nach Ungarn

  • VG München, 09.11.2015 - M 16 K 14.50536

    Systemische Mängel des Asylverfahrens in Ungarn

  • VG Magdeburg, 03.09.2015 - 5 A 297/15

    Abschiebung nach Ungarn; systemischer Mangel

  • VG München, 04.08.2016 - M 24 K 16.50492
  • VG München, 18.01.2016 - M 24 S 15.50827

    Vermutungswiderlegung im Asylverfahren

  • VG Düsseldorf, 21.09.2015 - 8 K 5062/15
  • VG München, 26.09.2016 - M 24 K 16.50509

    Systemische Mängel des Asylverfahrens in Ungarn wegen Gefahr der Zurückschiebung

  • VG München, 04.08.2016 - M 24 S 16.50492

    Dublin-III-Verfahren - Beachtliche Gefahr eines Verstoßes gegen das

  • VG Düsseldorf, 26.01.2017 - 12 K 11578/16

    Refoulement-Verbot, drohende Überstellung nach Serbien

  • VG Düsseldorf, 26.01.2017 - 12 K 10925/16

    Refoulement-Verbot, drohende Überstellung nach Serbien

  • VG Düsseldorf, 26.10.2016 - 12 L 3421/16

    Nachweis systemischer Mängel im ungarischen Asylverfahren im Rahmen der

  • VG München, 16.09.2016 - M 24 K 16.50491

    Systemische Mängel des Asylverfahrens in Ungarn wegen Gefahr der Zurückschiebung

  • VG München, 23.12.2015 - M 16 K 14.50534

    Anspruch auf Prüfung des Asylrechtsanspruchs in Deutschland

  • VG München, 24.05.2016 - M 24 K 16.50135

    Abschiebungsanordnung nach Ungarn rechtswidrig

  • VG München, 25.04.2016 - M 24 S 16.50136

    Systemische Schwachstellen des ungarischen Asylsystems

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht