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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12943
VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25 (https://dejure.org/2025,12943)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2025 - 15 B 44/25 (https://dejure.org/2025,12943)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2025 - 15 B 44/25 (https://dejure.org/2025,12943)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Inobhutnahme im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2018 - 1 LZ 238/17

    Inobhutnahme gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB 8; Nachrangigkeit gegenüber …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25
    Vor der Inobhutnahme muss deshalb grundsätzlich versucht werden, eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 26. April 2018 1 LZ 238/17, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Vor der Inobhutnahme muss deshalb grundsätzlich versucht werden, eine Entscheidung des Familiengerichts einzuholen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 26. April 2018 - 1 LZ 238/17 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VG München, 02.10.2020 - M 18 S 20.4482

    Erfolgloser vorläufiger Rechtsschutzantrag gegen Inobhutnahme eines Säuglings …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25
    Sie kommt bei Widerspruch der Personensorgeberechtigten nur in akuten Gefährdungssituationen in Betracht, die eine abwartende Entscheidung des Familiengerichts nicht erlauben; sie ist ultima ratio (vgl. VG München, Beschluss vom 2. Oktober 2020 - M 18 S 20.4482 -, juris Rn. 54 m. w. N.).

    Darüber hinaus erscheint eine Inobhutnahme nur dann als erforderlich und verhältnismäßig, sofern nicht andere Maßnahmen, insbesondere auch öffentliche Hilfen, zur Verfügung stehen, die nicht bzw. weniger in das Elternrecht nach Art. 6 GG eingreifen (…vgl. Jan Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 8. Auflage 2022, § 42 SGB VIII Rn. 27; VG München, Beschluss vom 2. Oktober 2020 - M 18 S 20.4482 -, juris Rn. 55).

  • VG Schleswig, 20.02.2025 - 15 B 11/25

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Inobhutnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25
    Mit der Anordnung des Sofortvollzugs gemäß § 80 Abs. 2 S 1 Nr. 4 VwGO und Begründung nach § 80 Abs. 3 S 1 VwGO kann sich ein ggf. vorher bestehender Anwendungsfall einer sog. faktischen Vollziehung (vgl. hierzu Rspr. der Kammer, Beschluss vom 20. Februar 2025 15 B 11/25 , juris Rn. 9 ) erledigen, wobei im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 2 VwGO dann ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs und, wenn die Inobhutnahme (weiter) vollzogen wird, auf Aufhebung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 5 S 3 VwGO, in Betracht kommt.

    Da die Anordnung des Sofortvollzugs gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO vom 23. Mai 2025 schriftlich begründet wurde und sich somit ein ggf. vorher bestehender Anwendungsfall einer sog. faktischen Vollziehung (vgl. hierzu Rspr. der Kammer, Beschluss vom 20. Februar 2025 - 15 B 11/25 -, juris Rn. 9 ) erledigt hat, kommt ein Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO analog dahingehend, dass ein eingelegter Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung hatte, nicht (mehr) in Betracht.

  • VG Schleswig, 25.09.2024 - 15 B 74/24

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25
    Sofern das Familiengericht bereits in diesem Sinne seine Eingriffskompetenz wahrgenommen hat, dürfte sich ein vor dem Verwaltungsgericht anhängig gemachter Rechtsstreit erledigt haben, da der Antragstellerseite dann das für eine Fortführung notwendige allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (st. Rspr. der Kammer, vgl. z. B. Beschlüsse vom 25. September 2024 - 15 B 74/24 -, juris Rn. 3 . …und vom 6. März 2023 - 15 B 8/23 -, juris Rn. 12 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2023 - 12 E 102/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren gegen die …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25
    Rn. 7 Auch kann der Antrag bei gemeinsamer Sorge von einem Elternteil allein gestellt werden, wenn der andere Elternteil keine Rechtsschutzabsicht hat (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 2. März 2023 - 12 E 102/23 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 06.03.2023 - 15 B 8/23

    Unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2025 - 15 B 44/25
    Sofern das Familiengericht bereits in diesem Sinne seine Eingriffskompetenz wahrgenommen hat, dürfte sich ein vor dem Verwaltungsgericht anhängig gemachter Rechtsstreit erledigt haben, da der Antragstellerseite dann das für eine Fortführung notwendige allgemeine Rechtsschutzbedürfnis fehlt (…st. Rspr. der Kammer, vgl. z. B. Beschlüsse vom 25. September 2024 - 15 B 74/24 -, juris Rn. 3 . und vom 6. März 2023 - 15 B 8/23 -, juris Rn. 12 ).
  • VG München, 08.10.2025 - M 18 S 25.5308

    Einstweiliger Rechtsschutz (abgelehnt), Rechtsschutzbedürfnis, Inobhutnahme

    Jeder sorgeberechtigte Elternteil muss den Eingriff in sein grundgesetzlich geschütztes Elternrecht unabhängig vom anderen sorgeberechtigten Elternteil abwehren können (…OVG NW, B.v. 2.3.2023 - 12 E 102/23 - juris Rn. 6; OVG S-H, B.v. 28.5.25 - 15 B 44/25 - juris Rn. 7;… VG Würzburg, U.v. 3. Januar 2022 - W 3 K 20.797 - juris Rn. 53;… Dürbeck in Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 42 Rn. 70;… a.A. Bohnert, in Hauck/Noftz, SGB VIII, 2. Ergänzungslieferung Juli 2022, § 42 Rn. 44).

    Rn. 46 Mit Eingang des Widerspruchs beim Antragsgegner am 24. Juli 2025 bedurfte die Anordnung des Sofortvollzugs zwingend einer schriftlichen Begründung, § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO (stRspr; vgl. grundlegend hierzu: VG München, B.v. 21.12.2020 - M 18 S 20.6711 - juris Rn. 26 m.w.N., zuletzt: VG S-H, B.v. 28.5.2025 - 15 B 44/25 - juris Rn. 10).

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