Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19 |
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§ 138 Abs 1 S 2 FlurbG; § 139 Abs 1 S 2 FlurbG; § 147 FlurbG; § 76 Abs 2 JustizG ND; § 141 S 2 VwGO
Berufsrichter; Beschwerde; Einstellung; Gerichtskosten; Nichtzulassung der Revision; Richter,ehrenamtliche; Rücknahme; Sonderregelung - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 17.12.2019 - 9 B 52.18
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Das berechtigte Interesse besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).
Das berechtigte Interesse besteht typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses, kann sich aber auch aus anderen besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben, sofern die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die klägerische Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).
Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut eine gleichartige Maßnahme ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2019 - 9 B 52.18 - juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 21.02.2017 - 15 KF 13/16
Auslegung; vorläufige Besitzeinweisung; Erläuterungsanspruch; Flurbereinigung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 37, vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v. …und vom 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.; grundlegend BVerwG…, Beschluss vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 20).Dabei sind nicht einzelne Einlageflächen den vermeintlich an ihre Stelle getretenen vorläufigen Abfindungsflächen gegenüber zu stellen; vielmehr ist wie nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für die endgültige Abfindung die gesamte Einlage mit der gesamten vorläufigen Abfindung zu vergleichen (vgl. Senatsurteil vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 40;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 8).
Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (vgl. Senatsurteile vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 37, vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v. …und vom 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.; grundlegend BVerwG…, Beschluss vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 20).
Dabei sind nicht einzelne Einlageflächen den vermeintlich an ihre Stelle getretenen vorläufigen Abfindungsflächen gegenüber zu stellen; vielmehr ist wie nach § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG für die endgültige Abfindung die gesamte Einlage mit der gesamten vorläufigen Abfindung zu vergleichen (vgl. Senatsurteil vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 40;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 8).
- BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17
Vorläufige Anordnung im Flurbereinigungsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Die selbständige Anfechtbarkeit von Teilentscheidungen führt im Ergebnis zu einem gestuften Rechtsschutz, der der Überprüfung einer unanfechtbar gewordenen Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs in einem späteren Rechtsschutzverfahren entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.2.2018 - 9 B 26.17 - juris Rn. 9).Die selbständige Anfechtbarkeit von Teilentscheidungen führt im Ergebnis zu einem gestuften Rechtsschutz, der der Überprüfung einer unanfechtbar gewordenen Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs in einem späteren Rechtsschutzverfahren entgegensteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.2.2018 - 9 B 26.17 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19
Anhörungsrüge wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4).Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4).
- OVG Niedersachsen, 09.11.2011 - 15 KF 10/08
Voraussetzungen einer drittschützenden Wirkung des § 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Davon kann aber abgesehen werden, wenn - wie hier - das Verhalten der Behörde mit Sicherheit erkennen lässt, dass der Widerspruch keinen Erfolg haben wird (…vgl. Wingerter/Mayr, a. a. O., § 141 Rn. 17) und in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids ausdrücklich nur auf die Klageerhebung hingewiesen wird (so auch Senatsurteil vom 9.11.2011 - 15 KF 10/08 - juris Rn. 23).Davon kann aber abgesehen werden, wenn - wie hier - das Verhalten der Behörde mit Sicherheit erkennen lässt, dass der Widerspruch keinen Erfolg haben wird (…vgl. Wingerter/Mayr, a. a. O., § 141 Rn. 17) und in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids ausdrücklich nur auf die Klageerhebung hingewiesen wird (so auch Senatsurteil vom 9.11.2011 - 15 KF 10/08 - juris Rn. 23).
- BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12
Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 20 m. w. N.).Entscheidend ist, dass die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position der Klägerin in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 8 C 14.12 - juris Rn. 20 m. w. N.).
- BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00
Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Ausnahmen hiervon sind auch nicht durch eine etwaige überlange Verfahrensdauer zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2000 - 11 B 76.00 - juris Rn. 8).Ausnahmen hiervon sind auch nicht durch eine etwaige überlange Verfahrensdauer zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 12.12.2000 - 11 B 76.00 - juris Rn. 8).
- BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81
Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Die Klägerin könnte sich auch nicht auf Fehler bei der Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung berufen, weil sie ersichtlich von dieser Kenntnis erhalten hatte (wie die Widerspruchserhebung unter dem 17. bzw. 29. August 2017 zeigt) und etwaige Fehler ihr gegenüber dadurch geheilt wären (grundlegend im Zusammenhang mit der Bekanntmachung eines Einleitungsbeschlusses BVerwG, Urteil vom 28.10.1982 - 5 C 46.81 - juris Rn. 23 ff., 25; zur ständigen Senatsrechtsprechung betreffend die Heilung von Fehlern bei der Bekanntmachung z. B. eines Einleitungsbeschlusses auch Senatsurteil vom 29.5.2019 - 15 KF 10/18 - S. 7 UA;… so auch Senatsbeschluss vom 29.7.2021 - 15 MF 3/21 - im Übrigen Wingerter/Mayr, a. a. O., § 110 Rn. 9).Die Klägerin könnte sich auch nicht auf Fehler bei der Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung berufen, weil sie ersichtlich von dieser Kenntnis erhalten hatte (wie die Widerspruchserhebung unter dem 17. bzw. 29. August 2017 zeigt) und etwaige Fehler ihr gegenüber dadurch geheilt wären (grundlegend im Zusammenhang mit der Bekanntmachung eines Einleitungsbeschlusses BVerwG, Urteil vom 28.10.1982 - 5 C 46.81 - juris Rn. 23 ff., 25; zur ständigen Senatsrechtsprechung betreffend die Heilung von Fehlern bei der Bekanntmachung z. B. eines Einleitungsbeschlusses auch Senatsurteil vom 29.5.2019 - 15 KF 10/18 - S. 7 UA;… so auch Senatsbeschluss vom 29.7.2021 - 15 MF 3/21 - im Übrigen Wingerter/Mayr, a. a. O., § 110 Rn. 9).
- BVerwG, 12.11.2010 - 9 B 41.10
Flurbereinigung; vorläufige Besitzeinweisung; Mängel der Abfindung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (…vgl. Senatsurteile vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 37, vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v. …und vom 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.; grundlegend BVerwG, Beschluss vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 20).Deshalb kann die vorläufige Besitzeinweisung grundsätzlich nicht mit der Begründung angefochten werden, die zugedachte Abfindung sei nicht wertgleich und verletzte deshalb die Bestimmung des § 44 FlurbG; insoweit darf dem Verfahren über Planwidersprüche nicht vorgegriffen werden (…vgl. Senatsurteile vom 21.2.2017 - 15 KF 13/16 - juris Rn. 37, vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v. …und vom 15.3.2011 - 15 KF 24/09 - juris Rn. 24, jeweils m. w. N.; grundlegend BVerwG, Beschluss vom 12.11.2010 - 9 B 41.10 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, a. a. O., § 65 Rn. 20).
- BVerfG, 01.10.2020 - 2 BvQ 63/20
Ablehnung eines Eilantrags, gerichtet auf die unverzügliche Verbescheidung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.04.2022 - 15 KF 2/19
Vor diesem Hintergrund ist hier unerheblich, ob das Gericht früher über die Klage hätte entscheiden können oder ob nach einer gebotenen Abwägung im Einzelfall überhaupt eine überlange Verfahrensdauer anzunehmen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.10.2020 - 2 BvQ 63/20 - juris Rn. 12), die den Anspruch der Klägerin gemäß Art. 19 Abs. 4 GG auf einen zeitgerechten Rechtsschutz hätte verletzen können.Vor diesem Hintergrund ist hier unerheblich, ob das Gericht früher über die Klage hätte entscheiden können oder ob nach einer gebotenen Abwägung im Einzelfall überhaupt eine überlange Verfahrensdauer anzunehmen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1.10.2020 - 2 BvQ 63/20 - juris Rn. 12), die den Anspruch der Klägerin gemäß Art. 19 Abs. 4 GG auf einen zeitgerechten Rechtsschutz hätte verletzen können.
- OVG Niedersachsen, 29.05.2019 - 15 KF 10/18
Agrarstrukturverbesserung; Auslegung; Einleitungsbeschluss; Flurbereinigung, …
- OVG Niedersachsen, 15.03.2011 - 15 KF 24/09
Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in der Flurbereinigung; …
- BVerwG, 21.12.1988 - 5 B 59.88
Vorliegen der Voraussetzungen einer Verwaltungsakterledigung - Fortbestand des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.1978 - 9 (3) C 24/77
Vorläufige Besitzeinweisung/Anfechtbarkeit; Klage/Klagebefugnis
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1966 - VI 530/65
Zwangsmittel/Zwangsmittel bei vorläufiger Besitzeinweisung; Vorläufige …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 15 KF 5/20
Abfindung, wertgleiche; Ackerland; Beregnungsbrunnen; Drainage; …
Rn. 78 Voranzustellen ist, dass für einen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur grundsätzlich auf die Fläche abzustellen ist, die der Teilnehmer selbst bewirtschaftet (vgl. Senatsurteile vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 96 und vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v.).Etwaige Bewirtschaftungserschwernisse für die Pächter von Teilnehmern sind grundsätzlich unerheblich; sie begründen regelmäßig keine unzumutbaren Eingriffe in die Betriebsstruktur (vgl. Senatsurteil vom 13.4.2022, a. a. O., Rn. 96; Senatsbeschluss vom 2.11.2015 - 15 MF 14/15 - n. v.).
- OVG Niedersachsen, 09.03.2026 - 15 KF 8/21
Vereinfachte Flurbereinigung; Abfindung; Erschließung; Weg; …
Voranzustellen ist, dass für einen unzumutbaren Eingriff in die Betriebsstruktur grundsätzlich auf die Fläche abzustellen ist, die der Teilnehmer selbst bewirtschaftet (…vgl. Senatsurteile vom 25.7.2024 - 15 KF 4/21 - juris Rn. 90…, vom 9.11.2022 - 15 KF 5/20 - juris Rn. 78, vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 96 und vom 1.2.2017 - 15 KF 23/15 - n. v.).Etwaige Bewirtschaftungserschwernisse für die Pächter von Teilnehmern sind aber grundsätzlich unerheblich; sie begründen regelmäßig keine unzumutbaren Eingriffe in die Betriebsstruktur (…vgl. Senatsurteile vom 9.11.2022, a. a. O., Rn. 78 und vom 13.4.2022, a. a. O., Rn. 96; Senatsbeschluss vom 2.11.2015 - 15 MF 14/15 - n. v.).
- OVG Niedersachsen, 17.09.2026 - 15 KF 4/22
Befangenheit; Interessenkonflikt; Flurbereinigungsbeschluss; Einleitung; …
Die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch (§ 44 Abs. 1 ZPO) treffen die Berufsrichterinnen des Senats in der nach § 54 VwGO i. V. m. § 45 Abs. 1 ZPO vorgegebenen Besetzung ohne die ehrenamtlichen Richterinnen oder Richter, weil diese nach der ständigen Senatsrechtsprechung bei Entscheidungen außerhalb der mündlichen Verhandlung nicht mitwirken (§§ 139 Abs. 1 Satz 2, 138 Abs. 1 Satz 2 FlurbG i. V. m. § 76 Abs. 2 NJG; hierzu der Senatsbeschluss vom 7.6.2022 - 15 KF 2/19 -).
- OVG Niedersachsen, 25.07.2024 - 15 KF 4/21
Wertminderung eines Grundstücks durch Verunkrautung mit Ackerfuchsschwanz
Denn sie war im Anhörungstermin anwesend und hat Widerspruch gegen ihre Abfindung durch den Flurbereinigungsplan erhoben (…vgl. zur Heilung etwaiger Ladungsmängel das Senatsurteil vom 13.7.2020 - 15 KF 28/17 - juris Rn. 47 m. w. N.; zur Heilung von Fehlern bei der Bekanntmachung z. B. eines Einleitungsbeschlusses das Senatsurteil vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 80 m. w. N.).Denn sie hat ihre Flächen verpachtet (…vgl. hierzu Senatsurteile vom 9.11.2022 - 15 KF 5/20 - juris Rn. 78 und vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 96).
- OVG Sachsen, 26.11.2025 - 13 C 6/19
Bodenordnungsverfahren; Erweiterung des Verfahrensgebiets; Beteiligung der …
Einer solchen Untätigkeitsklage stünde jedoch der Ablauf der in flurbereinigungsgerichtlichen Verfahren geltenden gesetzlichen Ausschlussfrist des § 142 Abs. 2 Satz 2 FlurbG (…SächsOVG, Urt. v. 3. Mai 2019 - 7 C 26/17.F -, juris Rn. 14;… Urt. v. 8. Juni 2012 - F 7 C 35/11 -, juris Rn. 34; NdsOVG, Urt. v. 13. April 2022 - 15 KF 2/19 -, juris Rn. 106;… HessVGH, Urt. v. 10. September 2019 - 23 C 2649/16 -, juris Rn. 22;… VGH BW, Urt. v. 19. Mai 2011 - 7 S 2337/10 -, juris Rn. 46 m. w. N.) entgegen. - OVG Niedersachsen, 10.12.2025 - 15 MF 18/25
Vereinfachte Flurbereinigung; vorzeitige Ausführungsanordnung; vorläufiger …
Mit der Erledigung der vorläufigen Besitzeinweisung entfällt danach auch das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für eine Klage nach § 65 FlurbG (vgl. Senatsurteil vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 63 f. m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 15 KF 15/19
Abfindungsvereinbarungen im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren
Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4; zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 119). - OVG Niedersachsen, 12.11.2025 - 15 MF 10/25
Vorläufige Besitzeinweisung; vereinfachte Flurbereinigung; Hochwasserschutz; …
Eine unanfechtbar gewordene Teilentscheidung hinsichtlich des durch sie geregelten Rechtsbereichs kann daher in einem späteren Rechtsschutzverfahren nicht mehr überprüft werden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29.8.2019 - 9 B 21.19 - juris Rn. 4; zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 13.4.2022 - 15 KF 2/19 - juris Rn. 119).
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