Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Der Hinweis auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände" genügt nicht den Voraussetzungen an eine Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 ...
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Nr. 20, § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Auslegungsbekanntmachung in Bezug auf umweltbezogene Informationen | Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (Anstoßfunktion); Unzureichende Angaben zu verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen; Zusammenfassung vorhandener ... - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 3 Abs. 2.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Hinweis auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände" als Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen i.S.d. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 2013, 314
- ZfBR 2013, 274
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (16)
- VGH Bayern, 11.01.2011 - 15 ZB 08.1565
Bauvorbescheid (nicht Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, zulässige Standorte für …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Solarparks auf diesem Grundstück wurde von der Antragsgegnerin mit Bescheid vom 26. September 2006 abgelehnt; die Verpflichtungsklage der Antragstellerin blieb erfolglos (VG Augsburg vom 6.3.2008 - Au 5 K 06.891 und Au 5 K 06.1357; BayVGH vom 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565).Rn. 18 Wegen des Verlaufs des Erörterungstermins vom 3. März 2011 wird auf die Niederschrift, wegen der weiteren Einzelheiten und das Vorbringen der Beteiligten auf die Gerichtsakten (auch in den Verfahren Au 5 K 06.891 und Au 5 K 06.1357 sowie 15 ZB 08.1565) und die Normaufstellungsakten Bezug genommen.
Insbesondere ergibt sich direkt aus dieser Festsetzung ein Ausschluss der Bebauung des Grundstücks zu gewerblichen Zwecken (vgl. BayVGH vom 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565).
- VG Augsburg, 06.03.2008 - Au 5 K 06.891
Solarpark; Vorbescheid; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Solarparks auf diesem Grundstück wurde von der Antragsgegnerin mit Bescheid vom 26. September 2006 abgelehnt; die Verpflichtungsklage der Antragstellerin blieb erfolglos (VG Augsburg vom 6.3.2008 - Au 5 K 06.891 und Au 5 K 06.1357; BayVGH vom 11.1.2011 - 15 ZB 08.1565).Rn. 18 Wegen des Verlaufs des Erörterungstermins vom 3. März 2011 wird auf die Niederschrift, wegen der weiteren Einzelheiten und das Vorbringen der Beteiligten auf die Gerichtsakten (auch in den Verfahren Au 5 K 06.891 und Au 5 K 06.1357 sowie 15 ZB 08.1565) und die Normaufstellungsakten Bezug genommen.
Jedoch hat die Antragstellerin den Mangel innerhalb der Rügefrist durch den Schriftsatz ihrer Bevollmächtigten vom 19. September 2007 im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Augsburg - Au 5 K 06.1357 auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Solarparks auf dem Grundstück FlNr.
- BVerwG, 03.12.1998 - 4 BN 24.98
Bauplanungsrecht - Beschränkung der Bodennutzung aus städtebaulichen Gründen
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Rn. 37 b) Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für Zwecke der Landschaftspflege können alleiniger Inhalt eines Bebauungsplans sein, ohne die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene städtebauliche Ausrichtung der gemeindlichen Bauleitplanung zu überschreiten (vgl. BVerwG vom 27.7.1990 - 4 B 156.89 NVwZ 1991, 62 und vom 3.12.1998 - 4 BN 24/98 NVwZ-RR 1999, 423).Die Vorschrift ermächtigt auch dazu, eine bisher zulässige Bodennutzung aus städtebaulichen Gründen durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu beschränken (vgl. BVerwG vom 3.12.1998 a.a.O.).
- VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713
Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Da nur Angaben zu den "Arten" umweltbezogener Informationen gefordert werden, genügt es vielmehr, die vorliegenden Unterlagen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese bekannt zu machen (vgl. BayVGH vom 5.2.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917 und 1 N 07.2963; VGH BW vom 12.6.2012 - 8 S 1337/10; OVG Berlin-Bbg vom 28.5.2009 - OVG 2 A 13.08).Demgegenüber liegt ein beachtlicher Fehler dann vor, wenn die Angaben vollständig fehlen oder wenn keine Arten der verfügbaren Umweltinformationen angegeben wurden (vgl. BayVGH vom 5.2.2009 - 1 N 07.2713, 1 N 07.2917 und 1 N 07.2963; BayVGH vom 23.7.2007 - 15 NE 07.1226).
- BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91
Öffentliches Bauplanungsrecht und Eigentumsgarantie
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (BVerwG vom 31.8.2000 BVerwGE 112, 41 ff.; BVerfG vom 22.2.1999 BayVBl 1999, 589). - BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99
Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Dabei ist in die Abwägung einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (BVerwG vom 31.8.2000 BVerwGE 112, 41 ff.; BVerfG vom 22.2.1999 BayVBl 1999, 589). - BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Rn. 37 b) Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB für Zwecke der Landschaftspflege können alleiniger Inhalt eines Bebauungsplans sein, ohne die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene städtebauliche Ausrichtung der gemeindlichen Bauleitplanung zu überschreiten (vgl. BVerwG vom 27.7.1990 - 4 B 156.89 NVwZ 1991, 62 und vom 3.12.1998 - 4 BN 24/98 NVwZ-RR 1999, 423). - BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09
Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Zwar ist eine Gemeinde nicht gehalten, eine bisherige "potentielle" Bebaubarkeit eines Grundstücks aufrecht zu erhalten (BVerwG vom 26.8.2009 - 4 BN 35/09). - BVerwG, 24.02.2003 - 4 BN 14.03
"Städtebauliche Gründe" i.S. des § 9 Abs. 1 BauGB ; Festsetzung von von jeglicher …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Jedoch ist bei der planerischen Abwägung die Entschädigungsfolge des § 40 Abs. 1 Nr. 14 BauGB in den Blick zu nehmen, wenn im Bebauungsplan von der Bebauung freizuhaltende Flächen festgesetzt sind (vgl. BVerwG vom 24.2.2003 - 4 BN 14/03). - BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99
Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561
Sie sind nur dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (BVerwG vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 BayVBl 2000, 23 und vom 15.3.2012 - 4 BN 9/12 BauR 2012, 1067). - VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10
Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die …
- BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans
- BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12
Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00
Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08
Normenkontrolle eines Bebauungsplans
- VGH Bayern, 23.07.2007 - 15 NE 07.1226
- BVerwG, 18.07.2013 - 4 CN 3.12
Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …
Eine Befugnis der Gemeinde zur Selektion der bekanntzumachenden Umweltinformationen, der die Antragsgegnerin das Wort redet, lässt sich dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht entnehmen (ebenso VGH München, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 15 N 08.15 61 - DVBl 2013, 314 …und Beschluss vom 18. Juni 2010 - 1 NE 09.3166 - juris Rn. 16; a.A. VGH München…, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 15 NE 07.12 26 - juris Rn. 21, allerdings die Entscheidung nicht tragend). - VGH Bayern, 07.02.2013 - 1 N 11.1854
Beschränkung der Grundfläche privilegierter landwirtschaftlicher Vorhaben; …
Unter diesem Aspekt ist es der Antragsgegnerin nicht von vornherein verwehrt, im Wege der Bauleitplanung auf eine Verbesserung der bestehenden Situation hinzuwirken (vgl. auch BayVGH, U.v. 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - juris Rn. 37). - VGH Hessen, 16.05.2013 - 3 C 345/12
Darlehensgeber ist nicht befangen
Zwar werden in der Rechtsprechung zu Recht bloße Hinweise auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen der Fachbehörden und Verbände" sowie ein unspezifischer, nicht weiter erläuternder Hinweis auf die "vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern" als fehlerhafte Bekanntmachung und damit beachtliche Verfahrensfehler angesehen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.05.2009 - OVG 2 A 14.08 - beide juris).
- VG Karlsruhe, 26.10.2016 - 4 K 3888/15
Bauvorbescheid für den Neubau eines Zweifamilienhauses
Es kommt einerseits nicht auf den positiven Nachweis eines Einflusses auf das Abwägungsergebnis an, auf der anderen Seite genügt aber auch nicht die abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Mangel anders geplant worden wäre (BVerwG, Urt. v. 13.12.2012, aaO; Beschl. v. 9.10.2003 - 4 BN 47.03 - BauR 2004, 1130).Diese Rüge kann auch in Form eines Schriftsatzes im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens oder eines Verwaltungsprozesses erfolgen, an dem die Gemeinde zum Zeitpunkt der Zustellung des Schriftsatzes bereits beteiligt ist (Bayr.VGH, Urt. v. 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - ZfBR 2013, 274;… Stock in Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2016, § 215 Rn. 33).
- VGH Bayern, 14.05.2013 - 15 N 10.2482
Konzentrationsflächen für Biogasanlagen
Da nur Angaben zu den "Arten" umweltbezogener Informationen gefordert werden, genügt es vielmehr, die vorliegenden Unterlagen nach Themenblöcken zusammenzufassen und diese bekannt zu machen (BayVGH, U.v. 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - DVBl 2013, 314 Rn. 30 m.w.N.).Rn. 21 b) Die Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BauGB ist in Ansehung von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 BauGB auch beachtlich, weil nicht lediglich "einzelne Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind" gefehlt haben, sondern keinerlei Arten der verfügbaren Umweltinformationen genannt wurden (BayVGH, U.v. 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - DVBl 2013, 314 Rn. 32 m.w.N.).
- VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545
Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet
Dies genügt § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB - auch soweit der Antragsgegner meint, den Anforderungen mit dem Hinweis auf den ausliegenden Umweltbericht ausreichend Rechnung getragen zu haben - nicht (…vgl. BVerwG, U.v. 18.7.2013 - 4 CN 3.12 - juris Rn. 22; BayVGH, U.v. 13.12.2012 - 15 N 08.1561 - juris Rn. 31). - VGH Hessen, 15.10.2015 - 3 C 577/14 Eine Befugnis der Gemeinde zur Selektion der bekanntzumachenden Umweltinformationen, der die Antragsgegnerin das Wort redet, lässt sich dem Wortlaut des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB nicht entnehmen (ebenso VGH München, Urteil vom 13. Dezember 2012 -15 N 08.1561 -DVBl 2013, 314 …und Beschluss vom 18. Juni 2010 -1 NE 09.3166 -juris Rn. 16; a.A. VGH München…, Beschluss vom 23. Juli 2007 -15 NE 07.1226 - juris Rn. 21, allerdings die Entscheidung nicht tragend).
- VG Neustadt, 06.09.2013 - 4 K 460/13
Gerichtliche Überprüfung einer Duldungsverfügung trotz Bestandskraft des …
Eine solche inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung ist nur dann entbehrlich - mit der Folge, dass der Duldungsverpflichtete eine bestandskräftige Beseitigungsanordnung ohne weitere Prüfung gegen sich gelten lassen muss -, wenn der Adressat einer Duldungsanordnung in einem vom Ausgangsverpflichteten über die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnung geführten Rechtsstreit beigeladen wurde und somit die Möglichkeit hatte, Einwände gegen die Rechtmäßigkeit der Ausgangsverfügung geltend zu machen (so auch unter Hinweis auf § 121 VwGO: Bay. VGH, Beschluss vom 16. April 2007 - 14 CS 07.275 -, juris; VGH Baden-Württemberg, NuR 2001, 583, 584; OVG Saarland, NVwZ-RR 2003, 337, 338; OVG Thüringen, DÖV 1997, 555 und LKV 1997, 368; vgl. auch Jäde, BayVBl 2013, 541; offen gelassen von OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, 305; a.A. OVG Berlin, UPR 1998, 75 und Bay. VGH, BayVBl 2013, 470 für den Fall, dass die Duldungsanordnung lediglich gegenüber einem obligatorisch Berechtigten ergangen ist). - VG Osnabrück, 30.08.2022 - 3 A 143/20
Auslegung umweltbezogener Stellungnahmen; Auslegungsbekanntmachung; …
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