Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.02.2015 - 15 N 12.1518 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 47; VwGO § 161 Abs. 2; VwGO § 154 Abs. 3
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in einem Normenkontrollverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in einem Normenkontrollverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
Einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Konfliktbewältigung; Abstandsflächen; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2015 - 15 N 12.1518
Rn. 3 Anders als im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO (Az. 15 NE 12.2637) hat der Antragsteller im Normenkontrollverfahren Umstände vorgetragen und hierzu die Stellungnahme eines Lärmschutzsachverständigen vorgelegt, die eine abwägungsrelevante Lärmerhöhung an seiner Wohnung jedenfalls nicht mehr von vornherein als ausgeschlossen erscheinen lassen. - VGH Bayern, 16.06.2006 - 1 N 04.2804
Änderung eines Bebauungsplans durch Änderungssatzung; Rechtliche Anforderungen an …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2015 - 15 N 12.1518
Die Beteiligung der Beigeladenen an der Kostentragung entspricht auch der Billigkeit, weil ihre außergerichtlichen Kosten als einzige am Normenkontrollverfahren beteiligte Grundstückseigentümerin im Fall des Obsiegens als erstattungsfähig anzusehen gewesen wären (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl. BayVGH, U.v. 16.6.2006 - 1 N 04.2804 - juris Rn. 27).
- VGH Bayern, 14.12.2016 - 15 N 15.1201
Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Fehlende Anpassung an Ziele der Raumordnung
Bei einem Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 1 VwGO handelt es sich bei Überwindung der Zulässigkeitsschranke des § 47 Abs. 2 VwGO - s.o. 1. a) - um ein objektives Rechtsbeanstandungsverfahren, so dass bei der materiell rechtlichen Prüfung keine subjektive Rechtsverletzung vorliegen muss (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 3;… HessVGH, U. v. 25.6.2014 - 3 C 722/13.N - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623
Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung …
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B. v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B. v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 31.10.2016 - 15 B 16.1001
Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Geruchsbelastung durch Kälberstall
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B. v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B. v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624
Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche …
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B. v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B. v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625
Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche …
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B. v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B. v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2). - VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.228
Ein neuer Jagdpachtvertrag entfaltet keine Wirksamkeit gegenüber Eigentümer des …
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B.v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B.v. 05.02.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 11.11.2016 - 15 B 16.1239
Kostenentscheidung nach Hauptsachenerledigung - Beurteilung von …
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B. v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B. v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 21.12.2018 - 15 B 18.95
Berufungsverfahren, Außergerichtliche Kosten, Streitwertfestsetzung, Beigeladene …
Da aufgrund des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung im Verfahren nach § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO weder eine weitere Sachaufklärung stattfindet noch die Klärung schwieriger Rechtsfragen zu erfolgen hat (…BayVGH, B.v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B.v. 5.2.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2;… B.v. 11.11.2016 - 15 B 16.1239 - juris Rn. 2;… B.v. 26.1.2017 - 9 ZB 15.2286 - juris Rn. 3;… B.v. 19.4.2017 - 9 ZB 14.1916 - juris Rn. 2), ist von offenen Erfolgsaussichten der Klage bis zum erledigenden Ereignis auszugehen. - VG Bayreuth, 16.07.2019 - B 1 K 17.268
Entstehung eines Eigenjagdbezirks
Für die hierbei maßgebliche Beurteilung der Erfolgsaussichten bis zum Eintritt der Erledigung kommen wegen des kursorischen Charakters der Kostenentscheidung etwa erforderliche weitere Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts nicht in Betracht; auch schwierige Rechtsfragen sind nicht mehr zu entscheiden (…BayVGH, B.v. 25.09.2007 - 26 N 05.1670 - juris Rn. 2; B.v. 05.02.2015 - 15 N 12.1518 - juris Rn. 2). - VG Bremen, 10.02.2016 - 1 K 428/14
Behördliche Festsetzung von Betriebszeiten wegen Lärmimmissionen einer …
Denn auch danach entspricht es jedenfalls dann der Billigkeit, die Beigeladene an der Kostentragung zu beteiligen, wenn - wie vorliegend - ihre außergerichtlichen Kosten im Falle seines Obsiegens auch als erstattungsfähig im Sinne von § 162 Abs. 3 VwGO anzusehen gewesen wären (…vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 07.03.2002, -1 N 01.2851-;… Urt. v. 16.06.2006, -1 N 04.2804-; Urt. v. 05.02.2015, -15 N 12.1518-). - VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
Einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Konfliktbewältigung; Abstandsflächen; …
- OVG Saarland, 06.04.2021 - 1 C 256/20
Normenkontrolle gegen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung
- VG Bayreuth, 18.12.2018 - B 1 K 17.848
Herausgabe bzw. Durchführung von Messungen und Verkehrszählungen
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