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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,13425
VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699 (https://dejure.org/2025,13425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2025 - 15 N 23.699 (https://dejure.org/2025,13425)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2025 - 15 N 23.699 (https://dejure.org/2025,13425)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47; BauGB § 1 Abs. 7, § 3, § 9
    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 ; BauGB § 9
    Teilweise erfolgreicher Normenkontrollantrag; wirksamer Bebauungsplan; Überplanung eines Altstadt- und Innenbereichs; denkmalgeschützte Gebäude; Erhalt des aufgelockerten Stadtbildes; maßvolle Nachverdichtung; keine willkürlichen Festsetzungen

  • rechtsportal.de

    VwGO § 47 ; BauGB § 9
    Teilweise erfolgreicher Normenkontrollantrag; wirksamer Bebauungsplan; Überplanung eines Altstadt- und Innenbereichs; denkmalgeschützte Gebäude; Erhalt des aufgelockerten Stadtbildes; maßvolle Nachverdichtung; keine willkürlichen Festsetzungen

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Der Gesetzgeber ermächtigt sie, die "Städtebaupolitik" zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 10 f. m.w.N.;… BayVGH, U.v. 24.6.2020 - 15 N 19.442 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Für die Einzelheiten einer konkreten planerischen Lösung ist demgegenüber das Abwägungsgebot maßgeblich, das gemäß § 1 Abs. 7 BauGB darauf gerichtet ist, die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen und unverhältnismäßige oder gleichheitswidrige Belastungen zu vermeiden (BVerwG, U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Einem Bebauungsplan oder einzelnen seiner Festsetzungen fehlt die Erforderlichkeit, wenn die verfolgten Ziele verfehlt werden, insbesondere, wenn das planerische Ziel, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken oder einer sich für die Zukunft abzeichnenden Bedarfslage gerecht zu werden, nicht erreicht werden kann, wenn also etwa der Verwirklichung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (…vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - juris Rn. 4 f.; U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 11.2.2025 - 1523.400 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 26).

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Die Bezugnahme auf die Oberkante des Rohfußbodens eines Gebäudes ist gebräuchlich und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Höhe des fertigen Fußbodens u.a. je nach Ausstattung variiert und erst nach Erteilung der Baugenehmigung festzustellen ist (vgl. NdsOVG, U.v. 24.2.2021 - 1 KN 3/19 - juris Rn. 35 f.).

    Dass ein Spielraum besteht, macht eine Vorschrift nicht unbestimmt (so auch: NdsOVG, U. V. 24.2.2021 - 1 KN 3/19 - juris Rn. 35 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - 7 D 10/20

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen durchgreifender Mängel; Verstoß …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Betriebliche Regelungen, die sich allein auf Betriebsabläufe erstrecken oder - wie hier - eine persönliche Verhaltenspflicht regeln, sind nicht in diesem Sinne städtebaulich relevant; sie können in einen Bebauungsplan allenfalls als Hinweis aufgenommen werden (vgl. OVG NW, U.v. 31.3.2022 - 7 D 10/20.NE - juris Rn. 31 m.w.N.).

    Aus der Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen folgt dann keine Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans, wenn die übrigen, mit keinen durchgreifenden Mängeln behafteten Festsetzungen für sich betrachtet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und die Stadt nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 24.4.2013 - 4 BN 22.13 - juris Rn. 3; OVG NW, U.v. 31.3.2022 - 7 D 10/20.NE - juris Rn. 37).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Einem Bebauungsplan oder einzelnen seiner Festsetzungen fehlt die Erforderlichkeit, wenn die verfolgten Ziele verfehlt werden, insbesondere, wenn das planerische Ziel, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken oder einer sich für die Zukunft abzeichnenden Bedarfslage gerecht zu werden, nicht erreicht werden kann, wenn also etwa der Verwirklichung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - juris Rn. 4 f.;… U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 11.2.2025 - 1523.400 - juris Rn. 27 f.;… U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Einem Bebauungsplan oder einzelnen seiner Festsetzungen fehlt die Erforderlichkeit, wenn die verfolgten Ziele verfehlt werden, insbesondere, wenn das planerische Ziel, Entwicklungen, die bereits im Gange sind, in geordnete Bahnen zu lenken oder einer sich für die Zukunft abzeichnenden Bedarfslage gerecht zu werden, nicht erreicht werden kann, wenn also etwa der Verwirklichung des Bebauungsplans auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse im Wege stehen (…vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - juris Rn. 4 f.;… U.v. 10.9.2015 - 4 CN 8.14 - juris Rn. 13;… BayVGH, U.v. 11.2.2025 - 1523.400 - juris Rn. 27 f.; U.v. 13.12.2021 - 15 N 20.1649 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.03.2017 - 4 BN 25.16

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung eines Bebauungsplans; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss daher von der Gemeinde als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der nach § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (vgl. BVerwG, B.v. 13.3.2017 - 4 BN 25.16 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2020 - 8 C 10585/19

    Am Bestand orientierte Überplanung eines Villenviertels; baurechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Schränkt die Bauleitplanung der Gemeinde bestehende Baurechte ein, muss sie diese Tatsache und den möglichen Umfang hierfür zu leistender Entschädigungen in die Abwägung einstellen (OVG RhPf, U.v. 28.2.2020 - 8 C 10585/19 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Gegen das rechtsstaatlich fundierte Gebot gerechter Abwägung wird verstoßen, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall), in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung dieser Belange verkannt wird (Abwägungsfehleinschätzung) oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (Abwägungsdisproportionalität; vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Einbeziehung von Grundeigentum in einen Grüngürtel im Rahmen eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben; …

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2025 - 15 N 23.699
    Eine städtebauliche Rechtfertigung im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist nicht nur für den Bebauungsplan im Ganzen, sondern auch für jede Einzelfestsetzung zu verlangen (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.2009 - 4 C 21.07 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem …

  • VGH Bayern, 24.06.2020 - 15 N 19.442

    Unwirksamer Bebauungsplan wegen fehlender Erforderlichkeit und Abwägungsfehlern …

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers …

  • BVerwG, 24.04.2013 - 4 BN 22.13

    Zum Verhältnis zwischen Teilunwirksamkeit und Gesamtunwirksamkeit im …

  • VGH Bayern, 11.03.2024 - 15 N 23.83

    Erfolgreicher Eilantrag gegen einen Bebauungsplan mit integriertem …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 7 D 8/13

    Überplanung eines weitgehend bebauten Bereichs nach Aufgabe gewerblicher …

  • VGH Bayern, 17.12.2024 - 2 N 22.2394

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans zur Bewahrung des Charakters einer …

  • VGH Bayern, 11.02.2025 - 15 N 23.388

    Normenkontrolle, Gliederung eines Dorfgebiets, Immissionen aus Landwirtschaft, …

  • VGH Bayern, 17.12.2024 - 15 N 23.1106

    Erforderlichkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 23.2254

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Bei bereits vorhandenen Erschließungsstraßen könnte beispielsweise auf vorhandene Verkehrsflächen als Bezugspunkte hingewiesen werden (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2025 - 15 N 23.699 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 23.1788

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Bei bereits vorhandenen Erschließungsstraßen könnte beispielsweise auf vorhandene Verkehrsflächen als Bezugspunkte hingewiesen werden (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2025 - 15 N 23.699 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 20.05.2026 - 15 N 24.1093

    Sondergebiet Wertstoffhof, Außenbereich, Erforderlichkeit, Abwägung, Lärm- und …

    Rn. 25 Die Auflagen für die Genehmigung aus schalltechnischer Sicht (textliche Festsetzungen A.13 Immissionsschutz) hinsichtlich der Betriebszeiten des Wertstoffhofs und der Containeraustauschvorgänge (werktags 3 Stunden im Zeitraum von 7.00 - 20.00 Uhr) und hinsichtlich des Aufstellortes der Absetzcontainer für Metallschrott, Bauschutt und Altglas (im südwestlichen Bereich des Wertstoffhofes) sind zwar unter den textlichen Festsetzungen aufgeführt, sie geben jedoch nur die Auflagenvorschläge aus dem schalltechnischen Bericht vom 21. Februar 2023 wieder und stellen damit keine Festsetzungen von Regelungen, die sich auf die Betriebsweise oder eine persönliche Verhaltenspflicht des Betreibers beziehen, dar (…vgl. NdsOVG, B.v. 9.4.2010 - 1 MN 251/09 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 8.4.2025 - 15 N 23.699 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 24.161

    Unwirksamer Bebauungsplan für bereits bebautes Gebiet

    Bei bereits vorhandenen Erschließungsstraßen könnte beispielsweise auf vorhandene Verkehrsflächen als Bezugspunkte hingewiesen werden (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2025 - 15 N 23.699 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 23.07.2025 - 9 N 24.144

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Bei bereits vorhandenen Erschließungsstraßen könnte beispielsweise auf vorhandene Verkehrsflächen als Bezugspunkte hingewiesen werden (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2025 - 15 N 23.699 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 11.07.2025 - 15 N 23.1630

    Normenkontrollantrag, Abwägungsfehler, Eigentumsrecht des Planbetroffenen, …

    In dieser Auslegung wird der Bauleitplanung eine erste, wenn auch strikt bindende Schranke gesetzt, die lediglich grobe und einigermaßen offensichtliche Missgriffe ausschließt (vgl. BayVGH, U.v. 8.4.2025 - 15 N 23.699 - juris Rn. 21).
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