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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,23531
OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22 (https://dejure.org/2023,23531)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2023 - 15 U 149/22 (https://dejure.org/2023,23531)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2023 - 15 U 149/22 (https://dejure.org/2023,23531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erteilung vollständige Datenauskunft Patient Fehlende Mitteilung an Patient bezüglich auf Röntgenbildern erkennbarer mehrfacher Fußfraktur Schmerzensgeldanspruch aufgrund angeblicher Fehlbehandlung Schmerzensgeld aufgrund nicht erteilter Datenauskunft

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung vollständige Datenauskunft Patient Fehlende Mitteilung an Patient bezüglich auf Röntgenbildern erkennbarer mehrfacher Fußfraktur Schmerzensgeldanspruch aufgrund angeblicher Fehlbehandlung Schmerzensgeld aufgrund nicht erteilter Datenauskunft

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Art. 15 DSGVO - Auskunftsrechte bei personenbezogenen Daten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 263
  • MDR 2023, 1385
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet, …

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 - C-487/21 - legt Art. 15 Abs. 3 DSGVO die praktischen Modalitäten für die Erfüllung der aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO folgenden Auskunftspflicht fest.

    Art. 15 DSGVO kann deshalb nicht so ausgelegt werden, dass er in seinem Absatz 3 Satz 1 ein anderes Recht als das in Absatz 1 vorgesehene gewährt (vgl. EuZW 2023, 575 Rn. 31 f.).

    Die Form und die Modalitäten der Auskunftserteilung und insbesondere die Frage, ob die Beklagte der Klägerin auch Auszüge aus den fraglichen Dokumenten oder gar ganze Dokumente übermitteln muss (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21 - EuZW 2023, 575 Rn. 18 ff.), bedürfen derzeit keiner Klärung.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde (…Urteile vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33;… vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.), ist dies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 - C-487/21 - überholt (vgl. EuZW 2023, 575 Rn. 31 f.).

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine …

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Rn. 21 Gemessen an diesen Grundsätzen genügt es in den Fällen der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 DSGVO grundsätzlich, wenn der Klageantrag dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend auf Erteilung einer vollständigen Auskunft über die vom Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten des Klägers gerichtet ist; eine Spezifizierung dieser Daten ist grundsätzlich nicht erforderlich (…zutreffend König, CR 2019, 295 Rn. 9-11; offenlassend BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 32; BAG…, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 27).

    Rn. 23 Der hinreichenden Bestimmtheit des Klageantrags steht es nicht entgegen, dass im Antrag die Vorschrift des Art. 15 Abs. 3 DSGVO genannt ist und die Auskunft durch Überlassung einer Kopie der Daten erteilt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, juris Rn. 5 zu einem ähnlichen Antrag).

    Daran fehlt es beispielsweise dann, wenn sich der Auskunftspflichtige hinsichtlich einer bestimmten Kategorie von Auskunftsgegenständen nicht erklärt hat, etwa weil er irriger Weise davon ausgeht, er sei hinsichtlich dieser Gegenstände nicht zur Auskunft verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 20 f.).

    Auch die Korrespondenz der Beklagten mit diesen oder anderen Dritten kann auf die Person der Klägerin bezogene Daten enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 26).

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Rn. 21 Gemessen an diesen Grundsätzen genügt es in den Fällen der Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 Halbsatz 2 DSGVO grundsätzlich, wenn der Klageantrag dem Wortlaut der Vorschrift entsprechend auf Erteilung einer vollständigen Auskunft über die vom Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten des Klägers gerichtet ist; eine Spezifizierung dieser Daten ist grundsätzlich nicht erforderlich (…zutreffend König, CR 2019, 295 Rn. 9-11; offenlassend BGH…, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 32; BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 27).

    Dabei ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass der Anspruchsteller durch sein Auskunftsbegehren erst die Informationen erlangen will, die ihm eine genaue Bezeichnung seiner vom Anspruchsgegner verarbeiteten personenbezogenen Daten ermöglichen (vgl. BAG, Urteil vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 26).

    Rn. 24 Nach dieser Entscheidung ist kein Raum mehr für die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde, und ein Anspruchsteller, der zu einer genaueren Bezeichnung außerstande sei, sei deswegen gehalten, im Wege der Stufenklage zunächst eine Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten der Anspruchsgegner verarbeite, um auf dieser Grundlage sodann einen Antrag auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten stellen zu können (Urteile vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33;… vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.; kritisch dazu bereits Lembke/Fischels, NZA 2022, 513, 519 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 17. November 2022 - 15 U 159/21, n.v.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde (Urteile vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33;… vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.), ist dies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 - C-487/21 - überholt (…vgl. EuZW 2023, 575 Rn. 31 f.).

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Rn. 24 Nach dieser Entscheidung ist kein Raum mehr für die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde, und ein Anspruchsteller, der zu einer genaueren Bezeichnung außerstande sei, sei deswegen gehalten, im Wege der Stufenklage zunächst eine Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten der Anspruchsgegner verarbeite, um auf dieser Grundlage sodann einen Antrag auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten stellen zu können (…Urteile vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33; vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.; kritisch dazu bereits Lembke/Fischels, NZA 2022, 513, 519 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 17. November 2022 - 15 U 159/21, n.v.).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde (…Urteile vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33; vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.), ist dies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Mai 2023 - C-487/21 - überholt (…vgl. EuZW 2023, 575 Rn. 31 f.).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-300/21

    Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Denn der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 - C-300/21 - entschieden, dass der bloße Verstoß gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

    Vielmehr muss die von einem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung betroffene Person nachweisen, dass der Verstoß für sie negative Folgen gehabt hat und diese Folgen einen immateriellen Schaden darstellen, wobei es dann nicht auf einen bestimmten Grad an Erheblichkeit ankommt (NJW 2023, 1930 Rn. 50 f.).

  • OLG Köln, 14.07.2022 - 15 U 137/21

    Anspruch gegen einen Rechtsanwalt auf Ersatz immaterieller Schäden wegen …

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Zwar hat der Senat entschieden, dass Verstöße gegen Auskunftspflichten aus Art. 15 DSGVO Grundlage für einen Ersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO sein können (Urteil vom 14. Juli 2022 - 15 U 137/21, NJW-RR 2023, 564 Rn. 14).

    Das Landgericht hat aber zutreffend ausgeführt, dass im Streitfall - anders als in dem Fall, der dem Senatsurteil vom 14. Juli 2022 zugrunde lag (vgl. NJW-RR 2023, 564 Rn. 15) - jeglicher nachvollziehbare Vortrag dazu fehlt, dass der Klägerin ein immaterieller Schaden entstanden ist.

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 12/16

    Wert des Beschwerdegegenstands für die Beschwerde gegen einen zur …

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    In einem solchen Fall erhöht sich die Beschwer zwar um die mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16, NJW-RR 2016, 1287 Rn. 16).

    Diese Kosten sind im Streitfall aber selbst dann offensichtlich niedriger als 600 EUR, wenn man den auf Erteilung einer Datenauskunft gerichteten erstinstanzlichen Klageantrag mit dem Landgericht mit 5.000 EUR bewertet (0,6 Gebühren gemäß Nr. 3309 und Nr. 3310 VV RVG zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 12/16, NJW-RR 2016, 1287 Rn. 19).

  • OLG Köln, 17.11.2022 - 15 U 159/21
    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Rn. 24 Nach dieser Entscheidung ist kein Raum mehr für die Annahme des Bundesarbeitsgerichts, ein auf Überlassung einer Datenkopie gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO gerichteter Antrag müsse erkennen lassen, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt werde, und ein Anspruchsteller, der zu einer genaueren Bezeichnung außerstande sei, sei deswegen gehalten, im Wege der Stufenklage zunächst eine Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten der Anspruchsgegner verarbeite, um auf dieser Grundlage sodann einen Antrag auf Überlassung einer Kopie der sich aus der Auskunft ergebenden Daten stellen zu können (…Urteile vom 16. Dezember 2021 - 2 AZR 235/21, NJW 2022, 960 Rn. 33;… vom 27. April 2021 - 2 AZR 342/20, NJW 2021, 2379 Rn. 20 f.; kritisch dazu bereits Lembke/Fischels, NZA 2022, 513, 519 f.; vgl. auch Senatsurteil vom 17. November 2022 - 15 U 159/21, n.v.).
  • OLG Köln, 24.10.2022 - 15 U 87/22
    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Denn nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GKG ist in nichtvermögensrechtlichen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten der Streitwert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen; der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren geltende Auffangtatbestand des § 52 Abs. 2 GKG ist insoweit nicht anwendbar (vgl. Senatsbeschluss vom 16. September 2022 - 15 U 87/22, juris Rn. 2).
  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 149/22
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 - VI ZR 271/14, NJW 2016, 1094 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils; …

  • OLG Dresden, 02.02.2018 - 4 U 1570/17

    Streitwert einer Klage auf Übersendung von Fotokopien aus einer Patientenakte

  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz; …

  • BGH, 09.12.2015 - XII ZB 614/14

    Ehe- und Familienstreitsache: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen …

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 471/16

    Rechtsmittel gegen die Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Werts …

  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 184/22

    Vollständige Datenauskunft zu den übermittelten personenbezogenen Daten …

    Rn. 28 b) Entgegen dem Landgericht ist der Auskunftsanspruch der Klägerin - hat die Beklagte zu 1) im Verfahrensverlauf immerhin auch erkannt, dass der Anspruch aus Art. 15 Abs. 1 und 3 DSGVO über eine Übergabe von Behandlungsunterlagen hinausreicht (vgl. dazu auch Senat v. 10.08.2023 - 15 U 149/22, zur Veröffentlichung bestimmt) - bis zuletzt noch nicht vollständig erfüllt.
  • OLG Köln, 10.08.2023 - 15 U 78/22
    Auch in Ansehung der Tatsache, dass es nach der zwischenzeitlich vorliegenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes keinen sog. "Bagatellvorbehalt" und keine "Erheblichkeitsschwelle" bei Art. 82 Abs. 1 DSGVO gibt, bedeutet dies gerade nicht, dass eine Person, die von einem Verstoß gegen die DSGVO betroffen ist, der für sie negative Folgen gehabt haben soll, vollständig vom Nachweis befreit wäre, dass überhaupt solche Folgen bei ihr vorliegen und einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 dieser Verordnung darstellen (…EuGH v. 04.05.2023 - C-300/21, GRUR-RS 2023, 8972 Rn. 50; siehe auch Senat v. 10.08.2023 - 15 U 149/22, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Dresden, 16.06.2025 - 4 U 1664/24

    Erlöschen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs durch Erfüllung

    Dem folgt der Senat mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (…s. nur OLG Schleswig, Hinweisbeschluss v. 16.10.2024 - 5 U 56/24, GRUR-RS 2024, 38496 Rn. 62;… KG, Urt. v. 04.06.2024 - 21 U 3/24, GRUR-RS 2024, 17906 Rn. 26; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 03.05.2024 - 5 U 72/23 -, Rn. 40, juris; OLG München…, Urteil vom 24.04.2024 - 34 U 2306/23 e -, Rn. 44, juris; OLG Nürnberg…, Urteil vom 29.11.2023 - 4 U 347/21 -, Rn. 79, juris; OLG Köln, Urteil vom 10.08.2023 - I-15 U 149/22 -, Rn. 25, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.05.2023 - 10 U 24/22, MMR 2023, 962; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 09.03.2023 - I-16 U 154/21 -, Rn. 29, juris; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.03.2022 - 23 Sa 1133/21 -, Rn. 55, juris).
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