Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - I-15 U 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- katheraugenstein.com
Sisvel ./. Haier
Ablehnender Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren. Hauptverfahren: LG Düsseldorf, Az. 4a O 144/14 mit Berufungsverfahren Az. I-15 U 65/15 (parallel zu Az. I-15 U 66/15).
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 943 Abs. 1 Alt. 2; ZPO § 937 Abs. 1
Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- katheraugenstein.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Verfügungsantrag aus SEP abgelehnt
- gg-ip.eu (Entscheidungsbesprechung)
Keine zweite Chance - nachgebessertes FRAND-Angebot im Verfügungsverfahren
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf - 15 U 65/15!
- LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
- LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 93/14
- OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15
- OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15
- OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - 15 U 66/15
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 65/15
- OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15!
- OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - I-15 U 41/17
- BGH, 17.07.2018 - KZR 35/17
- BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
- BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (23)
- OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15
Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents;… s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).Diese Kenntnis ist vorhanden, wenn ihm sämtliche Tatsachen, die eine Schutzrechtsverletzung begründen, und die Person des Verantwortlichen zuverlässig bekannt sind (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).
Rn. 30 Vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung an hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran ohne zeitliche Verzögerung alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt in einer solchen Weise aufzuklären und aufzubereiten, dass er mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz anstrengen kann (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).
Dabei steht der Zeitraum, den der Antragsteller zur Vorbereitung eines erfolgversprechenden Verfügungsantrags für die sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts und die Beschaffung geeigneter Glaubhaftmachungsmittel benötigt, der Dringlichkeit nicht entgegen, solange er die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege leitet und zu Ende führt (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).
- OLG Düsseldorf, 05.07.2012 - 2 U 12/12
Eilbedürfnis für die Verfolgung einer Patentverletzung im Wege einstweiliger …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Wann Dringlichkeit zu verneinen ist, lässt sich nicht anhand fester Fristen, sondern nur unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles bestimmen (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174), was je nach konkreter Sachlage zu einem kürzeren oder längeren Zeitraum führen kann.Diese Kenntnis ist vorhanden, wenn ihm sämtliche Tatsachen, die eine Schutzrechtsverletzung begründen, und die Person des Verantwortlichen zuverlässig bekannt sind (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).
Rn. 30 Vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung an hat sich der Antragsteller unverzüglich darüber klar zu werden, ob er gegen den Verletzungstatbestand vorgehen will, und im Anschluss daran ohne zeitliche Verzögerung alles Notwendige zu tun, um den Sachverhalt in einer solchen Weise aufzuklären und aufzubereiten, dass er mit Aussicht auf Erfolg ein gerichtliches Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz anstrengen kann (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 01174; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz).
- OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Rn. 12 Über die Berufung der Beklagten (= Antragsgegnerin im vorliegenden Verfahren) gegen das erstinstanzliche Urteil vom 03.11.2015 im Hauptsacheverfahren (LG Düsseldorf, Az. 4a O 144/14) hat der Senat mit Berufungsurteil vom 30.03.2017 (Az. I-15 U 65/15) entschieden.Rn. 33 Wie der Senat bereits im Berufungsurteil vom 30.03.2017 (I-15 U 65/15) entschieden und im Einzelnen ausgeführt hat, hat der Patentinhaber aufgrund seiner FRAND-Zusage nämlich voranzugehen, d.h. insbesondere einem hinreichend lizenzwilligen Benutzer ein FRAND-Angebot zu unterbreiten, während der Benutzer erst im Anschluss gehalten ist, seinerseits mit einem FRAND-Gegenangebot zu reagieren und Sicherheit zu leisten.
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 2 U 48/15
Ansprüche wegen Verletzung eines expandierbaren Stents
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents;… s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).Dabei steht der Zeitraum, den der Antragsteller zur Vorbereitung eines erfolgversprechenden Verfügungsantrags für die sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts und die Beschaffung geeigneter Glaubhaftmachungsmittel benötigt, der Dringlichkeit nicht entgegen, solange er die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege leitet und zu Ende führt (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).
- OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12
Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Rn. 29 Dringlichkeit erfordert, dass der Antragsteller mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ungebührlich lange zugewartet und hierdurch zu erkennen gegeben hat, dass er seine Rechte nur zögerlich verfolgt und eines umgehenden Verbots tatsächlich nicht bedarf (BGH GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker: OLG Köln BeckRS 2016, 09601).Dabei steht der Zeitraum, den der Antragsteller zur Vorbereitung eines erfolgversprechenden Verfügungsantrags für die sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts und die Beschaffung geeigneter Glaubhaftmachungsmittel benötigt, der Dringlichkeit nicht entgegen, solange er die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege leitet und zu Ende führt (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents).
- OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07
Olanzapin
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz;… Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).Rn. 29 Dringlichkeit erfordert, dass der Antragsteller mit der Einleitung des einstweiligen Verfügungsverfahrens nicht ungebührlich lange zugewartet und hierdurch zu erkennen gegeben hat, dass er seine Rechte nur zögerlich verfolgt und eines umgehenden Verbots tatsächlich nicht bedarf (BGH GRUR 2000, 151 - Späte Urteilsbegründung; OLG München WRP 2008, 972; OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Hamburg GRUR-RR 2010, 57 - EMEA; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker: OLG Köln BeckRS 2016, 09601).
- OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz;… Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents;… s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).
- OLG Hamm, 27.02.2012 - 8 U 261/11
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aufhebung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Vielmehr gilt: Hat die erste Instanz bereits ein Urteil in der Hauptsache erlassen, das mit einer Berufung angefochten worden ist, ist ab dem Zeitpunkt der Berufungseinlegung bis zur Einlegung der Revision bzw. bis zu einem rechtskräftigen Berufungsurteil das Berufungsgericht das "Gericht der Hauptsache"; nach rechtskräftigem Abschluss der Berufung bzw. mit Einlegung der Revision besteht wieder die sachliche Zuständigkeit der ersten Instanz (BGH WM 1976, 134; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 314; OLG Köln GRUR 1977, 220; OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 8 U 261/11, zit. nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 317; LG Hamburg ZMR 2015, 43;… MünchKomm ZPO/Drescher, 5. A., 2016, § 943 Rn. 1 mit Verweis auf § 919 Rn. 8;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. A., Rn. 258;… Voß, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. A., 2015, § 943 Rn. 5).Das entsprechend austarierte Zuständigkeitssystem beruht demnach u.a. auf dem Gedanken der Prozessökonomie (vgl. auch OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - I-8 U 261/11, zit. nach juris).
- OLG Karlsruhe, 22.08.1979 - 6 U 131/79
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Vielmehr gilt: Hat die erste Instanz bereits ein Urteil in der Hauptsache erlassen, das mit einer Berufung angefochten worden ist, ist ab dem Zeitpunkt der Berufungseinlegung bis zur Einlegung der Revision bzw. bis zu einem rechtskräftigen Berufungsurteil das Berufungsgericht das "Gericht der Hauptsache"; nach rechtskräftigem Abschluss der Berufung bzw. mit Einlegung der Revision besteht wieder die sachliche Zuständigkeit der ersten Instanz (BGH WM 1976, 134; OLG Karlsruhe GRUR 1980, 314; OLG Köln GRUR 1977, 220; OLG Hamm, Urteil v. 27.02.2012 - 8 U 261/11, zit. nach juris; OLG Schleswig NJW-RR 1992, 317; LG Hamburg ZMR 2015, 43;… MünchKomm ZPO/Drescher, 5. A., 2016, § 943 Rn. 1 mit Verweis auf § 919 Rn. 8;… Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. A., Rn. 258;… Voß, in: Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 1. A., 2015, § 943 Rn. 5).Ist der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung einmal während eines Zeitpunktes eingegangen, zu dem die Zuständigkeit des Berufungsgerichts (noch) gegeben war, besteht sie dem allgemeinen Gedanken des § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO zufolge fort (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1980, 314).
- BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14
Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17
Rn. 58 Entgegen der Annahme der Antragstellerin ist es ihr (auch unter Zugrundelegung der von ihr angeführten üblichen Dauer von Revisionsverfahren) deshalb in jeder Hinsicht zumutbar, das Ergebnis ihres gegen das Berufungsurteil eingelegten Rechtsmittels abzuwarten - und zwar unabhängig davon, ob der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs ihren neuen Vortrag (insbesondere ihr neues Lizenzangebot) im Revisionsverfahren überhaupt berücksichtigen kann und wird (vgl. allgemein zur Frage der möglichen Berücksichtigung neuer unstreitiger Tatsachen in der Revisionsinstanz: BGH, Urteil v. 02.03.2017 - Az. I ZR 273/14). - BGH, 10.12.2002 - VI ZR 378/01
Verwertung von im Strafverfahren unter Verletzung der Belehrungspflicht zustande …
- LG Düsseldorf, 03.11.2015 - 4a O 144/14
Verfahren und Anordnung zur Optimierung des Wiederaufbaus von Verbindungen in …
- BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts
- BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05
Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der …
- OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 35/08
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung im Verfahren der Patentverletzung
- OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14
Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer …
- BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06
Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag
- OLG Köln, 13.12.2013 - 6 U 100/13
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung die Haarstruktur verbessernder Eigenschaften …
- OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08
Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch …
- OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 107/08
Wettbewerbsverstoß: Parallelvertrieb eines zentral zugelassenen Arzneimittels …
- KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur …
- BGH, 12.12.1975 - IV ARZ 9/75
Antrag auf Aufhebung des Arrestes - Folgen einer rechtskräftigen Abweisung der …
- OLG Köln, 25.06.1976 - 6 U 122/75
- OLG Düsseldorf, 10.02.2022 - 15 U 16/21
Bewerbung eines Angebots von Mobilfunkdienstleistungen; Bewerbung mit "Bester …
Sobald die Hauptsache zwischen den Parteien anhängig ist, ist demnach das damit befasste Gericht auch für das Eilverfahren ausschließlich zuständig (OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2017, 229 - CANN; Senat, Beschl. v. 29.06.2017, 15 U 41/17, BeckRS 2017, 120339;… OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 27.10.2016, 6 U 105/16, BeckRS 2016, 112916;… Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig/Retzer, UWG, 4. Aufl. 2016, § 12 Rn. 353;… Prütting / Gehrlein, ZPO Kommentar, 13. Aufl. 2021, § 937 ZPO, Rn. 2;… Büscher/Schmidt, a.a.O., § 12 UWG, Rn. 166;… Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 937 ZPO, Rn. 4). - LG Düsseldorf, 09.11.2017 - 14d O 13/17
Unterlassung der missbräuchlichen Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung …
Rn. 37 Macht der Patentinhaber kein diesen Vorgaben genügendes Lizensierungsangebot, steht der Durchsetzung seines Patents gegen den vermeintlichen Verletzer ein "dilatorisches Durchsetzungshindernis", der so genannte "FRAND-Einwand" (kartellrechtlicher Zwangseinwand) entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2017 - I-15 U 65/17 und Beschluss vom 29.06.2017 - I-15 U 41/17, Rn 33).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Anspruch einer in der öffentlichen Aufmerksamkeit stehenden Schauspielerin auf Geldentschädigung wegen der Veröffentlichung von falschen Behauptungen über ihre Alkoholsucht
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.03.2017 - 28 O 41/16
- OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- LG Köln, 01.03.2017 - 28 O 41/16
Geldentschädigung bei wahrheitswidrigem Bericht über Alkoholrückfall einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.03.2017 (28 O 41/16) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 8 das Urteil des Landgerichts Köln vom 01.03.2017 - 28 O 41/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
- OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 71/17
Schadensersatzanspruch wegen einer Persönlichkeitsverletzung
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Hier kann es im Rahmen einer Gesamtbetrachtung als gerechtfertigt erscheinen, zunächst die Frage einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Rechtsstreit um den Unterlassungsanspruch zu klären und den Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung dann im Anschluss erst zeitnah gerichtlich geltend zu machen (…Senat a.a.O.; vgl. auch Senat v. 16.11.2017 - 15 U 71/17, n.v.).Indes ist Voraussetzung für eine Geldentschädigung u.a., dass eine unrichtige Darstellung des Betroffenen sich auf das Bild, das sich die Öffentlichkeit von der Person macht, weiter abträglich auswirkt und den Betroffenen der öffentlichen Geringschätzung preisgibt; es darf also nicht etwa nur um eine Überzeichnung ohne weitere zusätzliche Beeinträchtigung des Lebensbildes gehen (vgl. Senat v. 16.11.2017 - 15 U 71/17, n.V. und etwa Soehring, in: Soehring/Hoene, a.a.O., § 32 Rn. 26a, 33;… Burkhardt, in: Wenzel, a.a.O., Kap 14 Rn. 106, 109, 129).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Denn die Genugtuungsfunktion einer Richtigstellung tritt zurück, wenn der Verletzer eine Richtigstellung ohnehin verweigert und der Verletzte die Erfüllung erst spät aufgrund gerichtlicher Entscheidung erlangt (BGH v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94, NJW 1995, 861, 864).
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Rn. 22 (a) Es hat dabei - was die Berufung auch nicht mehr angreift - zunächst zutreffend die streitgegenständlichen Tatsachenbehauptungen als solche i.S.d. § 186 StGB angesehen und die dort zum Ausdruck kommende Beweisregelung auf den streitgegenständlichen Geldentschädigungsanspruch übertragen (so auch BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, ZUM-RD 2014, 145, 149 Tz. 24); also den Beklagten die Darlegungs- und Beweislast für die Wahrheit der behaupteten Tatsachen überbürdet. - BGH, 24.05.2016 - VI ZR 496/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Geldentschädigungsanspruch bei …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung findet dabei ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne jede Sanktion bleiben würden mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. etwa nur BGH v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, BeckRS 2016, 11843 Tz. 9 sowie BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879 Tz. 10 jeweils m.w.N.). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Es hat nur aufgrund der im angegriffenen Urteil zutreffend erkannten Widersprüchlichkeiten und Unwahrscheinlichkeiten die gegenteiligen Bekundungen der beklagtenseits benannten Zeugin und der Beklagten zu 2) bei ihrer Anhörung als nicht ausreichend angesehen, allen noch verbleibenden vernünftigen Zweifeln Schweigen zu gebieten, was für eine Beweisführung i.S.d. § 286 Abs. 1 ZPO aber (mindestens) erforderlich gewesen wäre (st. Rspr., vgl. BGH v. 17.02.1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 256 = NJW 1970, 946). - BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Der Gedanke einer solchen sog. Selbstöffnung ist zwar primär bei der Frage einer Verletzung der Privatsphäre von Belang (vgl. etwa BGH v. 02.05.2017 - VI ZR 262/16, AfP 2017, 310 Tz. 20) und lässt nicht den Schutz vor der Behauptung unwahrer Tatsachen gleichsam gänzlich in Wegfall geraten. - BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Die Zubilligung einer Geldentschädigung im Fall einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung findet dabei ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne jede Sanktion bleiben würden mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (vgl. etwa nur BGH v. 24.05.2016 - VI ZR 496/15, BeckRS 2016, 11843 Tz. 9 sowie BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, NJW-RR 2017, 879 Tz. 10 jeweils m.w.N.). - BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Richtig ist zwar, dass das Institut der Geldentschädigung im Prinzip subsidiär ist (BVerfG v. 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00, NJW 2004, 591) und nicht - nach dem Motto: "Dulde, aber liquidiere" - dazu bestimmt sein kann, eine rechtswidrige Berichterstattung in eine Einnahmequelle umzumünzen. - BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64
Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden …
Auszug aus OLG Köln, 21.12.2017 - 15 U 41/17
Das rechtfertigt zwar mit dem Landgericht fraglos - was der Senat erneut deutlich machen will - keinesfalls das Verbreiten haltloser Tatsachenbehauptungen über die Klägerin, relativiert aber dennoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung aller Umstände das Ausmaß der Beeinträchtigung und ist daherweil ein vorsätzliches Verhalten der Beklagten nicht festzustellen ist - ebenfalls in Rechnung zu stellen (vgl. allg. auch Löffler/Steffen, PresseR, 6. Aufl. 2015, § 6 LPG Rn. 336 und - freilich für Privatsphäreverletzung - BGH v. 25.05.1965 - VI ZR 19/64, GRUR 1966, 157 - "Wo ist mein Kind?" und für Bildnisverwendung auch Senat v. 15.07.1997 - 15 U 215/96, OLGR 1997, 274 - nackter Strandläufer sowie BGH v. 07.01.1969 - VI ZR 202/66, GRUR 1969, 301- "Spielgefährtin II"; vgl. zudem den Fall LG Berlin v. 27.06.2006 - 27 O 250/06, AfP 2006, 388 m. zust. Anm. Boksanyi). - OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 215/96
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Fotos
- OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96
Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur
- OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des …
- BGH, 07.01.1969 - VI ZR 202/66
Voraussetzungen einer Entschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes - …
- OLG Köln, 23.03.1982 - 15 U 113/81
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen falscher Berichterstattung einer …
- OLG Köln, 28.08.2017 - 15 U 86/17
- LG Berlin, 27.06.2006 - 27 O 250/06
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
Bei diesen Fristen handelt es sich nicht - insofern ist dem Kammergericht (KG v. 19.07.2018 - 10 U 107/17 (n.v.)) ohne Zweifel zuzustimmen - um ein striktes Ausschlusskriterium oder einen Automatismus, sondern jeweils nur um das Ergebnis einer Gesamtabwägung (vgl. Senat v. 21.12.2017 - 15 U 41/17, n.v. für getrennte Titulierung von Unterlassungsansprüchen in schwierigem Verfahren und Zuwarten mit Geldentschädigung). - OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 39/18
Unterlassunganspruch bzgl. der Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen; …
Bei diesen Fristen handelte es sich indes nicht - insofern ist dem Kammergericht (KG v. 19.07.2018 - 10 U 107/17 (n.v.)) ohne Zweifel zuzustimmen - um ein Ausschlusskriterium und einen zwingenden Automatismus, sondern - wie ähnlich oben bereits zu (a) gesagt - um das Ergebnis einer Gesamtabwägung (vgl. etwa Senat v. 21.12.2017 - 15 U 41/17, n.v. für getrennte Titulierung von Unterlassungsansprüchen in schwierigem Verfahren und Zuwarten mit Geldentschädigung).
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