Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Würfelketten
- Justiz Hamburg
Würfelketten
§ 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 3 Buchst a UWG, § 4 Nr 3 Buchst b UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG
Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung von Modeschmuck - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 3
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen des Inverkehrbringens nachgeahmten Modeschmucks - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: "Würfelketten"
Kurzfassungen/Presse (4)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Wettbewerbliche Eigenart bei Halsketten, Armbändern und Ohrhängern
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Nachahmung von Modeschmuck ist nicht wettbewerbswidrig, wenn keine Eigenart vorliegt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Ansprüche wegen nachschaffender Nachahmungen von Modeschmuck mit durchschnittlicher wettbewerblicher Eigenart
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung bei Modeschmuck
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.04.2024 - 327 O 176/23
- OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
- BGH - I ZR 58/24 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2025, 476
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20
Kaffeebereiter - Wettbewerbsverstoß: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Im Regelfall wird der Anspruchsteller gehalten sein, dem Gericht das Produkt vorzulegen (BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 22 - Kaffeebereiter).Rn. 57 Für das Bestehen und den Grad der wettbewerblichen Eigenart ist nicht auf den Zeitpunkt der Markteinführung des Originals, sondern auf den Kollisionszeitpunkt mit der Nachahmung abzustellen; eine etwa erhöhte wettbewerbliche Eigenart muss daher auch in diesem Zeitpunkt noch bestehen (…vgl. OLG Hamburg, GRUR-RS 2024, 25421 Rn. 35 - Glück; BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 48 m.w.N. - Kaffeebereiter).
In diesem Rahmen müssen die Beklagten im Grundsatz auch zum wettbewerblichen Umfeld und der Marktbedeutung der Entgegenhaltungen vortragen (vgl. BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 23 - Kaffeebereiter, dazu noch unter cc.).
Rn. 68 Hingegen ist für das Entstehen der wettbewerblichen Eigenart als Anspruchsvoraussetzung der Anspruchsteller darlegungs- und beweisbelastet (BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 22 f. - Kaffeebereiter;… BGH, GRUR 2017, 79 Rn. 58 - Segmentstruktur).
Insofern verweist die Klägerin zutreffend darauf, dass eine solche Feststellung Vortrag der Beklagten zur Marktbedeutung der Entgegenhaltung voraussetzt (vgl. BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 23 - Kaffeebereiter).
Hinsichtlich der verbleibenden zahlreichen Entgegenhaltungen bis März 2022 fehlt es jedoch an dem grundsätzlich erforderlichen Beklagtenvortrag zu ihrer Marktbedeutung (vgl. BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 23 - Kaffeebereiter).
Bei einem Angebot des beanstandeten Produkts im Internet ist demnach die Gestaltung des Internetangebots maßgeblich (BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 55 - Kaffeebereiter), also hier die von der Klägerin als Teil der Anlage K25 (dort S. 1 f., 21 ff. uns 69 ff.) eingereichten Screenshots mit den Angeboten der Beklagten.
Eine unmittelbare Herkunftstäuschung liegt vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise annehmen, bei der Nachahmung handele es sich um das Originalprodukt (BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 52 - Kaffeebereiter).
Sie liegt vor, wenn der Verkehr die Nachahmung für eine neue Serie oder ein unter einer Zweitmarke vertriebenes Produkt des Originalherstellers hält oder wenn er von geschäftlichen oder organisatorischen - wie lizenz- oder gesellschaftsvertraglichen - Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (BGH, GRUR 2021, 1544 Rn. 52 - Kaffeebereiter).
- BGH, 07.12.2023 - I ZR 126/22
Glück - Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz betrifft Waren und …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Rn. 48 Gegenstand des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes ist der Schutz von Waren und Dienstleistungen in ihrer konkreten Gestaltung, nicht die dahinterstehende abstrakte (Gestaltungs-) Idee bzw. das Konzept (BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 23 - Glück).Rn. 49 Die gestalterische Grundidee, Würfel und quadratische Elemente (hier: Metallplättchen und Strassrondelle) in abwechselnder und stets sich wiederholender Weise auf eine Kette zu ziehen und voneinander mittels dünner Zylinder auf Abstand zu halten, kann demnach nicht geschützt werden; andernfalls würde der Schutzbereich für das Produkt der Klägerin über die konkrete Gestaltung hinaus unzulässig erweitert (vgl. BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 23 - Glück).
Zwar ist richtig, dass ein deutlicher Abstand zum Marktumfeld herkunftshinweisend wirken und daher für den Grad der wettbewerblichen Eigenart eines Produkts bzw. seiner Verpackung relevant sein kann (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RS 2024, 25421 Rn. 30 - Glück, insoweit nicht beanstandet durch BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 17 f. - Glück s. auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2023, 296 Rn. 71 - Grübchenflasche und OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 363 Rn. 30 - Spiralschneider).
Aufgrund der Merkmale, die die wettbewerbliche Eigenart ausmachen, muss der Grad der Nachahmung festgestellt werden (BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 29 - Glück).
Eine nachschaffende Übernahme ist demgegenüber gegeben, wenn die fremde Leistung lediglich als Vorbild genutzt wird und eine bloße Annäherung an das Originalprodukt festzustellen ist (BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 29 m.w.N. - Glück).
Bei einer nur teilweisen Übernahme muss sich die wettbewerbliche Eigenart des Originals aber gerade aus dem übernommenen Teil ergeben: Die übernommenen Gestaltungsmittel müssen diejenigen sein, die die wettbewerbliche Eigenart des Originals begründen (BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 29 - Glück;… Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, UWG, 43. Auflage 2025, § 4 Rn. 3.34).
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen, und umgekehrt (BGH, GRUR 2024, 139 Rn. 11 - Glück).
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04
Handtaschen
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Es ist anerkannt, dass ein ganz überwiegend unterschiedlicher Vertriebsweg einer Herkunftstäuschung entgegenstehen kann (BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 40 - Handtaschen).Die Klägerin verweist zwar zutreffend darauf, dass eine Rufausnutzung auch dann vorliegen kann, wenn Dritte, die die Nachahmungen bei den Käufern sehen, zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit der Nachahmung verleitet werden (BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 44 - Handtaschen).
Der Schutz der Wertschätzung eines Produkts ist nicht den Sonderschutzrechten mit Ausschließlichkeitsbefugnis gleichzusetzen (BGH, GRUR 2007, 795 Rn. 44 - Handtaschen).
- BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17
Industrienähmaschinen - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Demnach ist der Vertrieb einer Nachahmung unlauter, wenn das nachgeahmte Produkt wettbewerbliche Eigenart aufweist und besondere Umstände - wie eine vermeidbare Herkunftstäuschung oder eine Rufausnutzung oder -beeinträchtigung - hinzutreten, aus denen die Unlauterkeit folgt (BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 11 - Industrienähmaschinen).Allerdings reicht es nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen).
Es muss daher auch hier eine Übertragung des Rufs des Originalerzeugnisses auf das Erzeugnis des Nachahmers hinzukommen (…Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, UWG, 43. Auflage 2025, § 4 Rn. 3.53 unter Verweis auf BGH, GRUR 2005, 348, 349 - Bestellnummernübernahme zu § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG), also eine erkennbare Bezugnahme auf den Hersteller des Originals oder sein Produkt (BGH, GRUR 2019, 196 Rn. 23 - Industrienähmaschinen;… Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, UWG, 43. Auflage 2025, § 4 Rn. 3.53).
- BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06
LIKEaBIKE
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 37 - LIKEaBIKE) kann der Umstand, dass der Originalhersteller eine Pionierleistung erbracht hat, jedoch bei der Frage eine Rolle spielen, ob der Grad wettbewerblicher Eigenart wegen der gesteigerten Bekanntheit des Produkts erhöht ist (dazu noch unter dd.).Rn. 84 Angesichts dessen besitzt das Klagemuster auch eine gewisse Bekanntheit bei nicht unerheblichen Teilen des angesprochenen Verkehrskreises, die für eine Herkunftstäuschung notwendig ist, wenn Original und Nachahmung nicht nebeneinander und unmittelbar miteinander vergleichbar vertrieben werden (s. dazu BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 36 - LIKEaBIKE).
Dabei ist auf den Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Produkte abzustellen, denn der Verkehr nimmt ein Produkt in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr., s. nur BGH, GRUR 2010, 80 Rn. 39 - LIKEaBIKE).
- BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
Flying V - Wettbewerbsverstoß: Unlautere Nachahmung unter dem Gerichtspunkt der …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Das ist für die Steigerung der wettbewerblichen Eigenart aufgrund erhöhter Bekanntheit anerkannt (…vgl. nur Senat, GRUR-RS 2020, Rn. 36 - E-Gitarre zu fehlendem Klägervortrag zu Marktanteilen; bestätigt durch BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 35 - Flying V).Diese kann sich aus einer langjährigen Marktpräsenz, einer umfangreichen Bewerbung, Prämierungen, den Absatzzahlen, dem Marktanteil und einer aktiven Verteidigung gegen Nachahmungen ergeben (BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 34 m.w.N. - Flying V).
Dabei ist zu beachten, dass auch im Rahmen von § 4 Nr. 3 b) UWG eine Wechselwirkung zwischen dem Grad wettbewerblicher Eigenart des Originals, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen besteht (BGH, GRUR 2022, 160 Rn. 12 - Flying V).
- OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 12/18
Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Modeschmuck
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Rn. 87 (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2024, Az. 6 U 52/23 S. 22 ff. i.V.m. dem dortigen Anlagenkonvolut K1 S. 136; s. dazu auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18 Rn. 47 - juris und hier eingereicht als Anlage K21).Rn. 101 Eine unmittelbare Herkunftstäuschung lässt sich hier nicht feststellen (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2024, Az. 6 U 52/23, S. 36 ff.; offen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18 Rn. 53 - juris und Anlage K21).
Rn. 104 Auch eine mittelbare Herkunftstäuschung lässt sich nicht feststellen (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2024, Az. 6 U 52/23, S. 38 ff.; a.A. hingegen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.12.2018, Az. 11 U 12/18 Rn. 53 - juris und Anlage K21).
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14
Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (BGH, GRUR 2016, 730 Rn. 33 - Herrnhuter Stern).Demnach kann eine gestalterische Grundidee im Interesse des freien Wettbewerbs nicht im Wege des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden (BGH, GRUR 2016, 730 Rn. 37 - Herrnhuter Stern).
Rn. 55 Weil es sich bei dem Klagemuster um ein Erzeugnis handelt, das lediglich eine gestalterische Grundidee umsetzt, kommt ihm von Haus aus nur geringe wettbewerbliche Eigenart zu (vgl. BGH, GRUR 2016, 730 Rn. 43 - Herrnhuter Stern;… Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, UWG, 43. Auflage 2025, § 4 Rn. 3.43a).
- BGH, 26.01.2023 - I ZR 15/22
KERRYGOLD - Unlautere Nachahmung der Bezeichnung "KERRYGOLD" durch Verwendung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
Bei der Prüfung, ob eine Herkunftstäuschung gegeben ist, müssen alle Umstände des Einzelfalls in den Blick genommen werden, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, welche Produkt- und Herkunftsbezeichnungen verwendet werden und in welcher Weise dies geschieht; das Hervorrufen bloßer Assoziationen an das Originalprodukt reicht nicht aus (Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, UWG, 43. Auflage 2025, § 4 Rn. 3.42 mit Verweis auf BGH, GRUR 2023, 736 Rn. 50 - KERRYGOLD und BGH, GRUR 2005, 166, 170 - Puppenausstattungen).Rn. 105 Sofern die Gefahr einer Herkunftstäuschung damit begründet werden soll, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck erweckt werde, es handele sich bei dem Produkt des Wettbewerbers um eine neue Serie oder eine Zweitmarke des Unterlassungsgläubigers, müssen entsprechende Feststellungen zu den Kennzeichnungsgewohnheiten auf dem in Rede stehenden Markt und zum Verständnis der von den Produkten angesprochenen Verkehrskreise getroffen werden (BGH, GRUR 2023, 736 Rn. 46 - KERRYGOLD).
- BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01
Puppenausstattungen
Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2025 - 15 U 43/24
§ 4 Nr. 3 UWG darf nicht dazu dienen, Grundgedanken für die Gestaltung von Produkten gegen die Übernahme durch Wettbewerber zu schützen (BGH, GRUR 2005, 166, 168 - Puppenausstattungen).Bei der Prüfung, ob eine Herkunftstäuschung gegeben ist, müssen alle Umstände des Einzelfalls in den Blick genommen werden, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, welche Produkt- und Herkunftsbezeichnungen verwendet werden und in welcher Weise dies geschieht; das Hervorrufen bloßer Assoziationen an das Originalprodukt reicht nicht aus (Köhler/Alexander in: Köhler/Feddersen, UWG, 43. Auflage 2025, § 4 Rn. 3.42 mit Verweis auf BGH, GRUR 2023, 736 Rn. 50 - KERRYGOLD und BGH, GRUR 2005, 166, 170 - Puppenausstattungen).
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11
Sandmalkasten
- LG Hamburg, 11.04.2024 - 327 O 176/23
Wettbewerbsrechtliche Ansprüche gestützt auf ergänzenden wettbewerblichen …
- BGH, 02.12.2004 - I ZR 273/01
Bestellnummernübernahme
- BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14
Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …
- BGH, 14.09.2017 - I ZR 2/16
Wettbewerbsverstoß: Hinnehmbarkeit einer verbleibenden Herkunftstäuschung bei …
- BGH, 16.11.2017 - I ZR 91/16
Handfugenpistole - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die …
- BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02
Handtuchklemmen
- BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95
Trachtenjanker
- OLG Hamburg, 31.08.2022 - 5 U 60/22
Orangensaftflaschen, Grübchenflasche - Beurteilung der wettbewerblichen Eigenart …
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13
Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart …
- BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06
Knoblauchwürste
- BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00
"Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und …
- OLG Köln, 27.02.2026 - 6 U 75/25
Weiterer Anspruch der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen-rechtlichen …
Rn. 312 aa) Es kann im Streitfall offenbleiben, ob eine unmittelbare Herkunftstäuschung, an deren Feststellung bei einer nachschaffenden Nachahmung, wenn sie nicht gänzlich ausscheidet, im Lichte der Wechselwirkungslehre jedenfalls hohe Anforderungen zu stellen sind (OLG Hamburg, Urteil vom 06.02.2025, 15 U 43/24, GRUR-RS 2025, 7091 Rn. 91 - Würfelketten), anzunehmen ist.
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