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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11609
OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15 (https://dejure.org/2019,11609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.02.2019 - 15 U 60/15 (https://dejure.org/2019,11609)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 15 U 60/15 (https://dejure.org/2019,11609)
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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (41)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf InstGE 5, 251 - Lifter).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss, Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Der durch die Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts zu kompensierende Schaden ist bereits in der Beeinträchtigung des absoluten Rechts und der mit diesem verbundenen, allein dem Inhaber zugewiesenen Nutzungsmöglichkeiten zu sehen (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2008, 93 - Zerkleinerungsvorrichtung; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Zu diesem Zweck ist der Verletzer verpflichtet, den durch die Verletzungshandlungen erzielten Gewinn vollständig insoweit, aber auch nur insoweit herauszugeben, als er auf der Benutzung des Klagepatents beruht (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).

    Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Handelt es sich demgegenüber um ein neues Produkt, das neue Einsatzgebiete erschlossen hat und zu dem es keine solchen Alternativen gab, kann eher angenommen werden, dass der Kaufentschluss gerade auf die Verwendung des Patents zurückzuführen ist (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).

  • BGH, 03.09.2013 - X ZR 130/12

    Kabelschloss

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    In einem zweiten Schritt ist der Anteil des Verletzergewinns zu bestimmen, der kausal auf der Verletzung des fremden Schutzrechts beruht; nur dieser ist vom Verletzer herauszugeben (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr).

    Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; Senat GRUR-RS 2015, 13605; OLG Düsseldorf InstGE 7, 194 - Schwerlastregal) hat, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht dargetan, dass diese Kosten ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind.

    Für die eine Kausalität begründenden und den Kausalanteil erhöhenden Tatsachen liegt die Darlegungs- und Beweislast grundsätzlich beim Schutzrechtsinhaber (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss, Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Diese werbliche Hervorhebung lässt den Schluss zu, dass die Marktchancen der von der Beklagten vertriebenen, nur patentgemäß nutzbaren angegriffenen Ausführungsformen gerade durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung und die hierdurch vermittelten technischen oder wirtschaftlichen Vorteile beeinflusst wurden (BGH GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Rn. 112 Für Rechtsverletzungen, die - wie im vorliegenden Fall - in einem Zeitraum vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums vom 07.07.2008 am 01.09.2008 und teilweise auch vor dem 29.04.2006 und damit dem Datum liegen, bis zu dem die Richtlinie 2004/48/EG vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums spätestens von den Mitgliedstaaten umzusetzen war, gilt nichts anderes, weil bereits vorher in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt war, dass der Verletzte zur Kompensation seines Schadens zwischen der Berechnung des konkret entgangenen Gewinns, der Geltendmachung einer angemessenen Lizenzgebühr und der Herausgabe des Verletzergewinns wählen konnte (BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II; BGH GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II; BGH GRUR 1962, 401 - Kreuzbodenventilsäcke III).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II; OLG Düsseldorf InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH GRUR 1993, 55 - P/Rolex II).

    Ergibt sich, dass im Wesentlichen gleichwertige Alternativen existieren, da es sich lediglich um eine Detailverbesserung eines bereits bekannten Produkts handelt, ist eher anzunehmen, dass der Kaufentschluss nicht allein auf der Verwendung der technischen Lehre, sondern auf weiteren Faktoren beruht (BGH GRUR 1993, 55 - Tripp-Trapp-Stuhl).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf wies die Restitutionsklage mit Urteil vom 17.01.2013 (Az.: I-2 UH 1/12) zurück.

    Der 2. Zivilsenat wies die Restitutionsklage der Beklagten sodann mit Urteil vom 02.11.2107 (Az.: I-2 UH 1/12) mit der Maßgabe ab, dass der Urteilsausspruch an die geänderte Anspruchsfassung anzupassen und ein Unterlassungsanspruch wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs des Klagepatents nicht mehr gegeben ist.

    Dies ist durch das Urteil des 2. Zivilsenats vom 02.11.2017 (Az.: I-2 UH 1/12) rechtskräftig festgestellt.

    Rn. 94 Nach dem Tenor des Urteils des 2. Zivilsenats vom 02.11.2107 (Az.: I-2 UH 1/12) in Verbindung mit dem Urteil vom 13.11.2008 (Az.: I-2 U 76/07) und dem bestätigten Urteil des Landgerichts vom 02.08.2007 (Az.: 4a O 52/06) ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die mittelbare Patentverletzung entstanden ist und noch entstehen wird.

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Rn. 61 Soweit nicht Schadenspositionen wie etwa Kosten der Rechtsverfolgung und dergleichen im Raum stehen, hat der mittelbare Patentverletzer gem. § 139 Abs. 2 PatG (nur) denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers des Mittels entsteht bzw. entstanden ist (BGH GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren; BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug;… BeckOK PatR/Ensthaler PatG § 10 Rn. 26;… BeckOK PatR/Pitz PatG § 139 Rn. 155;… Benkard/Scharen PatG 11. Aufl. 2015, PatG § 10 Rn. 25; Busche GRUR 2009, 236;… Busse/Keukenschrijver PatG 8. Aufl., PatG § 139 Rn. 89; Fabry/Trimborn GRUR 2008, 861; Haedicke GRUR 2009, 273;… Haedicke/Timmann/Kamlah, Handbuch des Patentrechts, 1. Aufl., § 10 Rn. 140;… Kraßer/Ann, Patentrecht 7. Aufl. 2016, Rn. 380;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. D Rn. 433; Meier-Beck GRUR 1993, 1; Nieder GRUR 2006, 977.

    Rn. 109 Weil nach alledem festgestellt ist, dass es nachfolgend zu jeder Lieferung der angegriffenen Ausführungsformen bei den Abnehmern der Beklagten zu einer unmittelbaren Patentverletzung im Inland gekommen ist, stehen der Klägerin zur Ermittlung ihres Schadensersatzanspruchs die für die unmittelbare Patentverletzung entwickelten Grundsätze zur Verfügung (BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat).

    Sie kann deshalb die Schadenshöhe mit Hilfe der Methode des Verletzergewinns errechnen und den Gewinn der Beklagten als mittelbarer Patentverletzerin abschöpfen (BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren;… LG Düsseldorf Urt. v. 01.03.2011, 4b O 260/09 - juris;… Benkard/Scharen PatG 11 Aufl. § 10 Rn. 25; Fabry/Trimmborn GRUR 2008, 861;… Haedicke/Timman/Kamlah, Handbuch des Patentrechts, 1. Aufl., § 10 Rn. 140;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. D Rn. 443; Meier-Beck GRUR 2005, 617; ders. GRUR 1993, 1; Nieder GRUR 2006, 977).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Rn. 61 Soweit nicht Schadenspositionen wie etwa Kosten der Rechtsverfolgung und dergleichen im Raum stehen, hat der mittelbare Patentverletzer gem. § 139 Abs. 2 PatG (nur) denjenigen Schaden zu ersetzen, der durch die unmittelbare Patentverletzung des Abnehmers des Mittels entsteht bzw. entstanden ist (BGH GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren; BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug;… BeckOK PatR/Ensthaler PatG § 10 Rn. 26;… BeckOK PatR/Pitz PatG § 139 Rn. 155;… Benkard/Scharen PatG 11. Aufl. 2015, PatG § 10 Rn. 25; Busche GRUR 2009, 236;… Busse/Keukenschrijver PatG 8. Aufl., PatG § 139 Rn. 89; Fabry/Trimborn GRUR 2008, 861; Haedicke GRUR 2009, 273;… Haedicke/Timmann/Kamlah, Handbuch des Patentrechts, 1. Aufl., § 10 Rn. 140;… Kraßer/Ann, Patentrecht 7. Aufl. 2016, Rn. 380;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. D Rn. 433; Meier-Beck GRUR 1993, 1; Nieder GRUR 2006, 977.

    Notwendig ist vielmehr die tatrichterliche Feststellung, dass die Handlungen des mittelbaren Verletzers während der Laufzeit des Klagepatents zu (mindestens) einer unmittelbaren Patentverletzung bei den jeweiligen Abnehmern bzw. Kunden geführt haben (BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; BGH GRUR 1964, 496 - Formsand II;… LG Düsseldorf Urt. v. 01.03.2011, 4b O 260/09 - juris;… Benkard/Scharen PatG 11. Aufl. 2015, PatG § 10 Rn. 25;… Kraßer/Ann, Patentrecht, 7. Aufl. 2016, Rn. 380).

    Sie kann deshalb die Schadenshöhe mit Hilfe der Methode des Verletzergewinns errechnen und den Gewinn der Beklagten als mittelbarer Patentverletzerin abschöpfen (BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat; BGH GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; BGH GRUR 2007, 773 - Rohrschweißverfahren;… LG Düsseldorf Urt. v. 01.03.2011, 4b O 260/09 - juris;… Benkard/Scharen PatG 11 Aufl. § 10 Rn. 25; Fabry/Trimmborn GRUR 2008, 861;… Haedicke/Timman/Kamlah, Handbuch des Patentrechts, 1. Aufl., § 10 Rn. 140;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. D Rn. 443; Meier-Beck GRUR 2005, 617; ders. GRUR 1993, 1; Nieder GRUR 2006, 977).

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 76/07

    Flüssigkeitsringpumpe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung wies der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch Urteil vom 13.11.2008 (Az.: I-2 U 76/07) mit der Maßgabe zurück, dass der Ausspruch zur Rechnungslegung in Bezug auf die Angaben zum erzielten Gewinn geringfügig abgeändert wurde.

    Rn. 94 Nach dem Tenor des Urteils des 2. Zivilsenats vom 02.11.2107 (Az.: I-2 UH 1/12) in Verbindung mit dem Urteil vom 13.11.2008 (Az.: I-2 U 76/07) und dem bestätigten Urteil des Landgerichts vom 02.08.2007 (Az.: 4a O 52/06) ist die Beklagte verpflichtet, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr durch die mittelbare Patentverletzung entstanden ist und noch entstehen wird.

    Insoweit ist zunächst in Erinnerung zu rufen, dass - wie der 2. Zivilsenat in dem Urteil vom 13.11.2018 (I-2 U 76/07) zutreffend ausgeführt hat - das Leistungssubstrat der erfindungsgemäßen Flüssigkeitsringpumpe nicht irgendwelche beliebigen Gegenstände sind, die auf irgendeine Weise in das Leitungsnetz gelangen, sondern Abwässer aus Sanitäreinrichtungen.

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Unmittelbar verletzt werden kann es folglich nur durch die in § 9 S. 2 Nr. 2 PatG bezeichneten Handlungen, d.h. insbesondere durch die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens, nicht indes durch die Lieferung der angegriffenen Ausführungsformen und/oder die (etwaige) sinnfällige Herrichtung der Abwassertransportvorrichtung zur Ausübung des patentgeschützten Verfahrens (BGH GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorschrift; BGH GRUR 1990, 505 - Geschlitzte Abdeckfolie).

    kraft Zurechnung - anwendet (BGH GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung).

  • BGH, 28.06.2005 - VI ZR 108/04

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils im Hinblick auf später geltend …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15
    Rn. 92 Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch Genommenen festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, soweit sie das Bestehen des festgestellten Anspruchs betreffen (BGH r + s 2005, 484; BGH VersR 1988, 1139).

    Die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Schaden eingetreten ist und ob eine konkrete Einbuße zu den zu ersetzenden Schäden gehört, betrifft nämlich den Umfang des Schadens, also die Höhe des Anspruchs, und wird von der Rechtskraft eines vorausgegangenen positiven Feststellungsurteils nicht erfasst (BGH NJW 2015, 468; BGH r + s 2005, 484; BeckOK ZPO/Bacher ZPO § 256, 38;… Musielak/Voit/Musielak ZPO § 322 Rn. 58).

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen …

  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

  • LG Düsseldorf, 01.03.2011 - 4b O 260/09

    Kläger hat einen Anspruch auf Schadensersatz wegen mittelbarer Verletzung des …

  • OLG Hamburg, 18.02.1988 - 3 U 159/87
  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des …

  • LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14

    Vakuumtransportsystem für Abwasser

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 65/14

    Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung: …

  • BGH, 05.11.2009 - IX ZR 239/07

    Bestimmung des Streitwertes einer Klage in Abhängigkeit von den späteren …

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 113/04

    Rohrschweißverfahren

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung …

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der …

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

  • BGH, 24.07.2014 - I ZR 27/13

    K-Theory - Urheberrechtsstreit: Auslegung der Urteilsformel eines rechtskräftigen …

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die …

  • BGH, 13.03.1962 - I ZR 18/61

    Kreuzbodenventilsäcke III

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …

  • BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88

    Umfang des Schutzes eines Patents

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

  • BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71

    Modeneuheit

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03

    Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …

  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren …

  • BGH, 30.04.1964 - Ia ZR 224/63

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung …

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2011 - 2 U 48/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur …

  • BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13

    Vakuumtransportsystem - Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein …

  • BPatG, 05.05.2011 - 10 Ni 21/10
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ausschneiden …

    Der Schaden besteht darin, dass der Verletzer die von dem immateriellen Schutzgut vermittelten konkreten Marktchancen für sich nutzt und sie damit zugleich der Nutzung durch den Schutzrechtsinhaber entzieht (Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15).

    Ob der Verletzte seinerseits den Gewinn hätte erzielen können, ist unerheblich (BGH, GRUR 1973, 478 - Modeneuheit; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15;… Benkard/ Grabinski/Zülch, Kommentar zum PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 72).

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ein ursächlicher Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    So können für die Entscheidung zum Kauf eines Gebrauchsgegenstandes neben den technischen Vorteilen der erfindungsgemäßen Lösung die Formgestaltung des Produkts, sein Hersteller oder die verwendete Marke und damit verbundene Qualitätserwartungen, der Preis und andere vom Patent unabhängige Faktoren die Marktchancen beeinflussen (BGH, GRUR 2013, 1212 - Kabelschloss; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Für die Beurteilung der Marktchancen der Erfindung ist dieser nicht realisierte Stand der Technik deshalb grundsätzlich unbeachtlich (Senat, Urteil vom 14.02.2019 - I-15 U 60/15; Senat, GRUR-RS 2015, 13605 - Funkarmbanduhr).

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2021 - 15 U 1/20

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zur Filtration von Flüssigkeiten

    Im Falle einer mittelbaren Patentverletzung ist nur derjenige Schaden zu ersetzen, der durch die unmittelbare Patentverletzung der Abnehmer des Mittels entsteht (BGH, GRUR 2005, 848, 854 - Antriebsscheibenaufzug;… GRUR 2007, 679 Rn. 45 - Haubenstretchautomat;… GRUR 2007, 773 Rn. 33 - Rohrschweißverfahren;… GRUR 2013, 713 Rn. 21 - Fräsverfahren;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 17.12.2015 - I-2 U 34/10, BeckRS 2016, 14891 Rn. 173; Urt. v. 14.2.2019 - 15 U 60/15, BeckRS 2019, 7925 Rn. 50), was aber nicht bedeutet, dass eine Schadenersatzverpflichtung des mittelbaren Verletzers nur besteht, wenn der Angebotsempfänger oder Belieferte eine "unmittelbare Patentverletzung" begeht und damit selbst Verbietungsansprüchen aus dem Patent unterliegt.
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