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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16919
OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05 (https://dejure.org/2006,16919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2006 - 15 U 87/05 (https://dejure.org/2006,16919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 15 U 87/05 (https://dejure.org/2006,16919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 372; ; BGB § 380

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 372 § 380
    Anspruch des Gläbigers auf Freigabeerklärung gemäß § 380 BGB - Keine zivilrechtliche Wirkung der Hinterlegung bei Nichtvorligen der Voraussetzungen des § 372 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Erklärung der Freigabe eines hinterlegten Geldbetrags; Vereinbarung über die Teilung einer Maklerprovision im Innenverhältnis; Vorliegen einer berechtigten Hinterlegung; Bedeutsamkeit der Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle; zivilrechtlichen Wirkungen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 9/92

    Rechtsgeschäftliche Hinterlegung mit schuldbefreiender Wirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05
    Nur bei einer berechtigten Hinterlegung steht dem Gläubiger daher der Anspruch auf eine Freigabeerklärung gemäß § 380 BGB zu (…vgl. Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2000, § 372 BGB Rn. 23;… Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl. 2006, § 378 BGB Rn. 2; BGH, NJW 1993, 55).
  • RG, 15.02.1929 - VII 342/28

    Wann hat die Hinterlegung im Enteignungsverfahren befreiende Wirkung für den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05
    Eine solche Vereinbarung kann insbesondere dadurch getroffen werden, dass sich der Gläubiger mit einer bereits erfolgten Hinterlegung - ausdrücklich oder konkludent - gegenüber dem Schuldner einverstanden erklärt (vgl. RGZ 123, 301, 303).
  • VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13

    Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums; …

    Denn die Beteiligten haben eine wirksame Hinterlegungsvereinbarung geschlossen, wonach etwaige weitere Zahlungen des Beklagten an die Hinterlegungsstelle erfolgen sollen (…vgl. zu dieser von den Voraussetzungen des § 372 ff. BGB unabhängigen Möglichkeit: BGH, Urt. v. 29.09.1992 - XI ZR 9/92 -, Rnr. 12, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.02.2006 - 15 U 87/05 -, Rnr. 14, juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 378 Rnr. 2).
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