Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 372 § 380
Anspruch des Gläbigers auf Freigabeerklärung gemäß § 380 BGB - Keine zivilrechtliche Wirkung der Hinterlegung bei Nichtvorligen der Voraussetzungen des § 372 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Erklärung der Freigabe eines hinterlegten Geldbetrags; Vereinbarung über die Teilung einer Maklerprovision im Innenverhältnis; Vorliegen einer berechtigten Hinterlegung; Bedeutsamkeit der Annahmeanordnung der Hinterlegungsstelle; zivilrechtlichen Wirkungen ...
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 18.08.2005 - 1 O 3/05
- OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.1992 - XI ZR 9/92
Rechtsgeschäftliche Hinterlegung mit schuldbefreiender Wirkung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05
Nur bei einer berechtigten Hinterlegung steht dem Gläubiger daher der Anspruch auf eine Freigabeerklärung gemäß § 380 BGB zu (…vgl. Olzen in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2000, § 372 BGB Rn. 23;… Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl. 2006, § 378 BGB Rn. 2; BGH, NJW 1993, 55). - RG, 15.02.1929 - VII 342/28
Wann hat die Hinterlegung im Enteignungsverfahren befreiende Wirkung für den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2006 - 15 U 87/05
Eine solche Vereinbarung kann insbesondere dadurch getroffen werden, dass sich der Gläubiger mit einer bereits erfolgten Hinterlegung - ausdrücklich oder konkludent - gegenüber dem Schuldner einverstanden erklärt (vgl. RGZ 123, 301, 303).
- VG Freiburg, 08.07.2015 - 1 K 849/13
Prämienanspruch eines ärztlichen Direktors eines Universitätsklinikums; …
Denn die Beteiligten haben eine wirksame Hinterlegungsvereinbarung geschlossen, wonach etwaige weitere Zahlungen des Beklagten an die Hinterlegungsstelle erfolgen sollen (…vgl. zu dieser von den Voraussetzungen des § 372 ff. BGB unabhängigen Möglichkeit: BGH, Urt. v. 29.09.1992 - XI ZR 9/92 -, Rnr. 12, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.02.2006 - 15 U 87/05 -, Rnr. 14, juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 378 Rnr. 2).
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