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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2476
OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07 (https://dejure.org/2007,2476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2007 - 15 W 16/07 (https://dejure.org/2007,2476)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 15 W 16/07 (https://dejure.org/2007,2476)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG : Zur Wirksamkeit von Eigentümerbeschlüssen und Unterlassungsanordnungen der Eigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von nicht der durch die Teilungserklärung vorgeschriebenen Form entsprechenden Beschlüssen eines Wohnungseigentümers; Inhaltsfixierende und konstitutive Bedeutung einer Beschlussfassung von Wohnungseigentümern; Ersetzen abgelehnter Mehrheitsentscheidung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Beseitigungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verlängerung der Verjährungsfrist durch Beschluss der Wohnungseigentümer! (IMR 2007, 398)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 100
  • NZM 2007, 839
  • ZMR 2007, 880
  • BauR 2007, 2117
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 11.07.1991 - V ZB 24/90

    Erhebung von Zinsen auf rückständige Beiträge

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Dies hat der BGH (BGHZ 115, 151 = NJW 1991, 2637 = LM § 10 WEG Nr. 11) für die Verzinsungspflicht bereits ausgesprochen.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Sofern eine solche Beschlusskompetenz zu verneinen ist (so KG FGPrax 1997, 92, 93 = NJW-RR 1997, 1033, das insoweit eine "Pseudovereinbarung" annimmt;… ebenso Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rn. 269), müsste daraus im Lichte der neueren Rechtsprechung des BGH vom 20.12.2000 (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500) die Nichtigkeit der Beschlussfassung abgeleitet werden.
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Beschlüsse, die nicht nur einen Einzelfall regeln, sondern auf Dauer auch für Sondernachfolger Bestand haben sollen, sind objektiv nach ihrem im Protokoll niedergelegten Inhalt auszulegen, ohne das es auf die subjektiven Vorstellungen der an der Beschlussfassung Beteiligten ankommt, weil die Sondernachfolger diese Vorstellungen nicht kennen und daher auf das objektiv Erklärte vertrauen müssen (BGHZ 139, 288 = NJW 1998, 3713).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Die Beschlussfeststellung sei dabei nicht nur inhaltsfixierend, sondern ihr komme konstitutive Bedeutung zu (vgl. BGHZ 148, 335 = NJW 2001, 3339).
  • BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97

    Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BGH, der über eine wortgleiche Klausel wie die hier in der Gemeinschaftsordnung der Beteiligten verwandte zu entscheiden hatte, bereits dann gegeben, wenn die beiden Wohnungseigentümer, welche das Sitzungsprotokoll unterzeichnet haben, entgegen § 14 Abs. 8 der Teilungserklärung nicht von der Eigentümerversammlung, welche die angefochtenen Beschlüsse gefasst hat, bestimmt worden sind (BGHZ 136, 187 = NJW 1997, 2956).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Dabei ist entscheidend, ob die Verwaltungsmaßnahme der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums entspricht, d.h. dem bestimmungsmäßigen Zweck des betroffenen Gegenstandes entspricht (BGH, NJW 2000, 3211; OLG Stuttgart NJW 1961, 1359).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten, hier aus Art. 14 GG, ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NZM 2005, 182).
  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung zu laufen (OLG Köln OLG-Report 2006, 752; OLG Celle NJW-RR 2007, 234;… Palandt/Heinrichs, BGB, 66.Aufl., § 199 Rn. 21).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2005 - 3 Wx 314/04

    Beseitigungsanspruch gegen einen gegen den bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Demgegenüber haben das BayObLG und die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf angenommen, ein unangefochten gebliebener Eigentümerbeschluss begründe konstitutiv die Verpflichtung des in dieser Weise in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, selbst wenn die bauliche Veränderung nicht als zustimmungsbedürftig einzustufen sei (BayObLG FGPrax 1996, 220 = NJWE-MietR 1997, 11; ZMR 2001, 211 = NZM 2001, 433; OLG Köln NZM 1999, 424 = OLG-Report 1999, 185; OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 200 = ZWE 2005, 236).
  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96

    Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer …

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
    Demgegenüber haben das BayObLG und die Oberlandesgerichte Köln und Düsseldorf angenommen, ein unangefochten gebliebener Eigentümerbeschluss begründe konstitutiv die Verpflichtung des in dieser Weise in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers zur Wiederherstellung des früheren Zustandes, selbst wenn die bauliche Veränderung nicht als zustimmungsbedürftig einzustufen sei (BayObLG FGPrax 1996, 220 = NJWE-MietR 1997, 11; ZMR 2001, 211 = NZM 2001, 433; OLG Köln NZM 1999, 424 = OLG-Report 1999, 185; OLG Düsseldorf FGPrax 2005, 200 = ZWE 2005, 236).
  • KG, 08.01.1997 - 24 W 5678/96
  • OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05

    Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage

  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

  • OLG Köln, 24.04.2006 - 16 Wx 35/06

    Verwirkter Anspruch auf Beseitigung eines Baumes

  • OLG Hamburg, 25.10.2004 - 2 Wx 145/01

    Gerichtliche Überprüfung der Wahl des Verwalters

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf …

  • OLG Köln, 23.12.1998 - 16 Wx 211/98

    Nichtigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung

  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Ein der Rechtsbeschwerde zugänglicher Rechtsfehler kann im Subsumtionsvorgang liegen, wenn die Entscheidung des Tatrichters eine durch Tatsachen gestützte vollständige Abwägung der beteiligten Interessen vermissen lässt oder der Tatrichter bei der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (…OLG München, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 29.05.2007 - 15 W 16/07 -, Rdnr. 114, zitiert nach juris, unter Hinweis auf OLG Hamburg ZMR 2005, 71).
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung; …

    Dabei hat der BGH die Praxis, wonach derartige Beschlüsse typischerweise und regelmäßig nur als Androhung gerichtlicher Maßnahmen bzw. deklaratorischer Hinweis auf die materielle Rechtslage zu verstehen seien und lediglich auf der Basis einer unterstellten Anspruchsgrundlage den Weg für eine notfalls gerichtliche Klärung freimachen wollen (KG, NJW-RR 1996, 1102; NJW-RR 1997, 1033;… OLG Hamm, a. a. O.; offen lassend dagegen OLG Hamm, NZM 2007, 839), jüngst so gerade nicht bestätigt (BGH, ZMR 2010, 378, 379).
  • AG Hamburg-Blankenese, 11.08.2010 - 539 C 10/10

    Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung

    Soweit das OLG Hamm (ZMR 2007, 880) einen konstitutiven Beschluss für anfechtbar ansah, kann dem insoweit zugestimmt werden, als dass im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens (wenn fristgerecht eingeleitet) auch Nichtigkeitsgründe zu prüfen sind.
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