Rechtsprechung
| OLG Hamm, 05.06.2012 - I-15 W 246/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
KostO §§ 30, 147
Zur Festsetzung des Geschäftswerts bei Betreuungsgebühren für Fälligkeitsmitteilung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 30; KostO § 147 Abs. 2
Ermessen des Notars bei der Ausfüllung des Bewertungsrahmens für die Bemessung des Geschäftswertes - rechtsportal.de
KostO § 30 ; KostO § 147 Abs. 2
Ermessen des Notars bei der Bemessung des Geschäftswertes der Betreuungsgebühren für Fälligkeitsmitteilung und Kaufpreisüberwachung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bemessung des Geschäftswerts für Betreuungstätigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zum Ermessen des Notars bei der Bezifferung des Geschäftswertes der Betreuungsgebühren für Fälligkeitsmitteilung und Kaufpreisüberwachung
Verfahrensgang
- LG Münster, 09.05.2011 - 5 T 874/09
- OLG Hamm, 05.06.2012 - I-15 W 246/11
Papierfundstellen
- FGPrax 2012, 221
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08
Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2012 - 15 W 246/11
Im Rahmen des gerichtlichen Überprüfungsverfahrens nach § 156 Abs. 1 KostO kann sie daher nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Notar von seinem Ermessen Gebrauch gemacht, alle wesentlichen Umstände beachtet und die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens eingehalten hat Wenn das Gericht einen solchen Ermessensfehler feststellt, ist es jedoch befugt, nach eigenem Ermessen über eine mögliche Abweichung von dem gesetzlichen Regelwert zu entscheiden (BGH NJW-RR 2009, 228). - OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04
Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung …
Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2012 - 15 W 246/11
Rn. 4 Das Landgericht ist auf der Grundlage gefestigter Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Geschäftswert für die beiden genannten Gebührenansätze nach §§ 141, 30 Abs. 1 KostO nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen ist (vgl. etwa die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Senats in FGPrax 2006, 36).
- OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 1 Not 2/17
Disziplinarklage gegen einen Notar: Verwertung von zur Erfüllung der …
(OLG Düsseldorf vom 6.7.1995 - 10 W 41/95; OLG Köln vom 21.6.2000 - 2 X (Not) 8/99; OLG Hamm vom 5.6.2012 - 15 W 246/11; OLG Frankfurt vom 26.1.2006 - 20 W 61/05; OLG K. vom 2.12.2005 - 14 Wx 47/04; Rohs/Wedewer-Waldner, KostO. - OLG Karlsruhe, 27.02.2014 - 3 Ws 17/14
Strafbare Gebührenübererhebung durch einen Notar: Eindeutige Überschreitung des …
Nach strengerer Auffassung ist schon die pauschale Bemessung des Geschäftswerts mit 30 % rechtsfehlerhaft (OLG Hamm, RNotZ 2012, 523), nach großzügigerer Auffassung ein Rahmen von 20 % bis 50 % des Beziehungswertes angemessen, wobei die Annahme eines oberen Teilwertes in diesem Bereich bei besonders umfangreichen Überprüfungspflichten des Notars gerechtfertigt sein soll (…Notarkasse München [Hg.], Streifzug durch die Kostenordnung, 8. Aufl., Rdn. 1720, 1723). - LG Essen, 31.01.2013 - 7 OH 46/12
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