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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,19312
OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24 (https://dejure.org/2024,19312)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.05.2024 - 15 W 34/24 (https://dejure.org/2024,19312)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2024 - 15 W 34/24 (https://dejure.org/2024,19312)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (47)

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
    Rn. 44 (2) Gemessen an diesen Grundsätzen ist die sog. offene Frage aus dem Antrag zu I. nach anerkannten äußerungsrechtlichen Grundsätzen (statt aller BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 13 f.;… Burkhard, in: Wenzel, Kap 4 Rn. 31 m.w.N.) als Meinungsäußerung zu verstehen.

    Die angegriffene Passage zur "Zitat wurde entfernt" vermittelt in Verbindung mit der vermeintlichen "Zitat wurde entfernt" (Antrag II.) einer "Zitat wurde entfernt", die aber angeblich einer "Kaufsucht" unterliegt, dem Rezipienten gerade keine - zumindest halbwegs - konkrete Vorstellung von dem Beweis zugänglichen konkreten Tatsachen und hebt die schlagwortartige Bezeichnung unter Berücksichtigung des Kontextes vor der sog. Bezahlschranke daher nicht schon in den Bereich einer Tatsachenbehauptung (wie bei BGH, Urteil vom 17. November 1992 - VI ZR 344/91, GRUR 1993, 409 - illegaler Fellhandel; siehe allgemein auch BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 26 zu in Werturteilen "eingekleideten" Tatsachenbehauptungen).

    Denn das ist dann gerade nicht denkbar, wenn - wie hier - der tatsächliche Gehalt der Äußerung so substanzarm bleibt, dass er gegenüber der subjektiven Wertung zurücktritt, wenn dem Durchschnittsleser also keine konkrete Vorstellung von den gerügten Aktivitäten vermittelt wird und es daher nur um eine wertende Beschreibung ohne greifbaren Tatsachengehalt geht (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 28).

    Dass vor der sog. Bezahlschranke etwa von "schweren Vorwürfen"/"bösen Vorwürfen" und "vielen Fragen" und in Anlage ASt 3 auch einem Bestreiten der Verfügungsklägerin die Rede ist, ändert wegen der inhaltlichen Substanzlosigkeit der drei Texte vor der sog. Bezahlschranke daran nichts (gegen Anwendung der Grundsätze der Verdachtsberichterstattung bei Werturteilen ausdrücklich auch BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15, NJW-RR 2017, 1003 Rn. 14; zur Abgrenzung zudem etwa BGH, Urteil vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 11).

    Denn anerkanntermaßen kann ein Werturteil vom Betroffenen als rechtswidrig beanstandet werden, wenn der tatsächliche Bestandteil der Äußerung, auf dem die Wertung aufbaut, unrichtig ist und dem Werturteil somit jegliche Tatsachengrundlage fehlt (…st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 9. August 2022 - VI ZR 1244/20, GRUR-RS 2022, 21876 Rn. 28…, vom 27. Februar 2018 - VI ZR 489/16, BGHZ 217, 350 Rn. 32, vom 27. September 2016 - VI ZR 250/13, NJW 2017, 482 Rn. 35 …und vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 24).

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
    Rn. 49 Bei isolierter Würdigung muss eine Meinungsäußerung grundsätzlich zwar nicht näher begründet werden (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 25), so dass hier nicht per se schädlich ist, dass vor der sog. Bezahlschranke - wie gezeigt - jegliche Angaben von tatsächlicher Substanz fehlen.

    Der Grundrechtsschutz des Art. 5 Abs. 1 GG besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 25).

    Zwar gelten zum Schutz der Meinungsfreiheit, deren Schutz nicht durch diese Fragen wesentlich verkürzt werden darf (BVerfG…, Beschluss vom 4. August 2016 - 1 BvR 2619/13, BeckRS 2016, 50714 Rn. 14), hohe Anforderungen an die Verneinung einer sie tragenden, ausreichenden Tatsachengrundlage, so dass vor allem willkürlich aus der Luft gegriffene Wertungen problematisch sind, nicht aber auf wahren Tatsachen fußende und somit im Kern einen Ansatz findende Schlussfolgerungen (BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 28).

  • OLG Köln, 10.05.2019 - 6 U 196/18

    Unterlassungsanspruch nach der GlüStV

    Auszug aus OLG Köln, 21.05.2024 - 15 W 34/24
    So liegt der Fall hier mit einer stark negativ wertenden Einstufung der Verfügungsklägerin (vgl. zu Betrugsvorwürfen als Meinungsäußerung BGH, Urteile vom 29. Januar 2002 - VI ZR 20/01, NJW 2002, 1192 und vom 16.Dezember 2014 - VI ZR 39/14, MMR 2015, 405; zum "Abzocken" als Werturteil auch Senat…, Urteil vom 31. Mai 2016 - 15 U 197/15, ZD 2017, 280 Rn. 58; OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908 Rn. 77/78; OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 1999 - 16 U 44/99, NJW-RR 2000, 829 ["Abzock-Modell"];… OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 26. März 2021 - 4 U 2442/20, NJW-RR 2021, 979 Rn. 8;… OLG Celle Hinweisbeschluss vom 15. Mai 2020 - 13 U 87/19, GRUR-RS 2020, 63573 Rn. 28; OLG München, Urteil vom 9. Februar 2012 - 6 U 2488/11, GRUR-RR 2012, 346, 346 ["Verbraucherabzocke"]; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24. Februar 2011 - 16 U 172/10, ZUM-RD 2011, 408, 410; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Dezember 1997 - 1 W 27/97, OLG-NL 1998, 127 f.).

    Vor diesem Hintergrund hat der 6. Zivilsenat - wenn auch im Rahmen des UWG - zu Recht nach einem wahren Tatsachenkern bei "Abzock"-Vorwürfen gefragt (OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24908 Rn. 77/78).

  • LG München I, 28.05.2026 - 26 O 869/26

    Suchmaschinenbetreiber Google haftet für falsche Aussagen in KI-generierten …

    Dies ist für die flüchtig Lesenden sog. "Titelseitenleser" (…BVerfG v. 14.01.1998 - Az. 1 BvR 1861/93 - Rz. 133;… OLG München v. 31.07.2014 - Az. 18 U 308/14 - Rz. 25) anerkannt, wenn und soweit die Äußerung auch ohne weitere Lektüre (etwa im Heftinnenteil) aus sich heraus abgeschlossen verständlich ist, ebenso für in sich verständliche Teaser auf einer Internetseite oder App (OLG Köln v. 21.05.2024 - Az. 15 W 34/24 - Rz. 40;… LG München I v. 24.11.2014 - Az. 9 O 19238/14 - Rz. 28), und die nämlichen Erwägungen müssen auch für die "Übersicht mit KI " gelten: Auch sie ist aus sich heraus verständlich, enthält eine abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt und keinen Hinweis auf andere Verständnismöglichkeiten oder gar inhaltliche Unzuverlässigkeiten, so dass für die Nutzenden regelmäßig keine Veranlassung besteht, die angezeigte Antwort auf die Suchanfrage zusätzlich zu prüfen.
  • OLG Köln, 23.01.2025 - 15 W 153/24

    Unterlassungsanspruch gegen die Veröffentlichung von das Persönlichkeitsrecht …

    Das Beschwerdegericht entscheidet daher durch Endurteil, welches als in zweiter Instanz erlassen gilt und mit Blick auf § 542 Abs. 2 S. 1 ZPO keinem Rechtsmittel unterliegt (…vgl. Senat, Urt. v. 21.12.2023 - 15 W 107/23, n.v.; Senat, Urt. v. 21.5.2024 - 15 W 34/24, juris;… KG, Urt. v. 20.8.2019 - 21 W 17/19, NJW-RR 2019, 1231;… MüKo-ZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, § 922 Rn. 20).

    Dieser kann bei einer - wie im vorliegenden Fall - fortbestehenden Abrufbarkeit einer Internetveröffentlichung regelmäßig angenommen werden (vgl. Senat, Urt. v. 21.5.2024 - 15 W 34/24, juris).

    Rn. 13 Ein bei der Abwägung zu berücksichtigendes dringlichkeitsschädliches Zuwarten mit einem Antrag nach Eintritt der Gefährdung oder eine zögerliche Verfahrensführung, wodurch der Betroffene zu erkennen gibt, dass es ihm selbst nicht eilig ist (vgl. Senat, Urt. v. 21.5.2024 - 15 W 34/24, juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.11.2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105; OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.2.2023 - 3 W 290/23, MDR 2023, 722;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 144 f.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 35. Aufl., § 935 Rn. 12;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 33), liegt hier nicht vor:.

  • OLG Köln, 26.02.2026 - 15 W 7/26

    Erfolreiche Beschwerde der Verfügüungskläger wegen Ansprüche auf Unterlassung …

    Rn. 13 Nach der Rechtsprechung des Senats (…vgl. etwa Beschluss vom 09.05.2019, 15 W 70/18, juris Rn. 3) hängt die Frage, wie lange ein Antragsteller zuwarten darf, ohne dass es an der für den Verfügungsgrund erforderlichen zeitlichen Dringlichkeit fehlt, zwar stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, doch kann in der Regel nur ein Zuwarten von mehr als einem Monat als dringlichkeitsschädlich angesehen werden. Hinzu kommt, dass es bei der gebotenen Einzelfallprüfung ausdrücklich nicht darum geht, die Dauer von einzelnen Arbeits- und Rechercheschritten des Antragstellers und/oder seiner Prozessbevollmächtigten und die genauen Gründe für etwaige "Leerläufe" und Verzögerungen stets genau zu erklären, zu entschuldigen und im Tatsächlichen glaubhaft zu machen, um den Vorwurf einer Selbstwiderlegung auszuräumen (Senatsbeschluss vom 21.05.2024, 15 W 34/24, juris Rn. 29).

    Rn. 21 Eine Verdachtsberichterstattung liegt vor, wenn nach dem maßgeblichen Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers ein konkretes Verhalten und damit auch im Tatsächlichen ein konkreter Tatverdacht in den Raum gestellt werden bzw. zumindest ein entsprechender Eindruck unabweislich vermittelt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 21.05.2024, 15 W 34/24, juris Rn. 35 mwN).

  • OLG Köln, 03.09.2024 - 15 W 85/24
    Rn. 6 Zwar kann der Verfügungsgrund wegen einer sogenannten Selbstwiderlegung fehlen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung mit einem Antrag zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt und damit durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (vgl. nur Senatsurteil vom 21. Mai 2024 - 15 W 34/24, juris Rn. 28;… OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105 Rn. 15; vom 28. Februar 2023 - 3 W 290/23, MDR 2023, 722;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 144 f.;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 33).

    Rn. 8 Die ungeachtet solcher Regelfristen gebotene Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - 1 BvR 1011/23, NJW 2023, 2770 Rn. 34; Senatsurteil vom 21. Mai 2024 - 15 W 34/24, juris Rn. 28) rechtfertigt keine abweichende Beurteilung.

  • LG Köln, 05.02.2025 - 28 O 252/24

    Haftung für "Google Snippets"

    Vorzunehmen ist stattdessen eine Einzelfallwürdigung der Frage, ob der Betroffene durch sein Gesamtverhalten bei vernünftiger Betrachtung den Anschein gesetzt hat, dass es ihm um die Sache nicht eilig sein kann (OLG Köln, Urteil vom 21.05.2024 - 15 W 34/24).
  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Rn. 74 Eine einheitliche Bemessung des insofern ausschlaggebenden Zeitraums existiert in der Rechtsprechung nicht: Größtenteils orientieren sich die Obergerichte in äußerungsrechtlichen Streitigkeiten an Grenzen zwischen vier Wochen beziehungsweise einem Monat und sechs Wochen (vgl. zu einer Frist von einem Monat bspw. OLG Dresden…, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 4 U 2196/20, Rn. 4; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 07. Oktober 2022 - 3 U 2178/22, Rn. 10; KG Berlin…, Urteil vom 07. März 2024 - 10 U 87/22, Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 21. Mai 2024 - I-15 W 34/24, Rn. 28; zu sechs Wochen etwa OLG Frankfurt…, Urteil vom 11. September 2024 - 16 U 122/23, Rn. 75, jew. zit. nach juris).
  • OLG Köln, 31.10.2024 - 15 W 99/24

    Antrag des Klägers auf einstweilige Verfügung wegen des Anspruchs auf Unterlassen …

    Rn. 5 Ein Fall der Selbstwiderlegung der Dringlichkeit liegt nicht vor (vgl. dazu Senatsurteil vom 21. Mai 2024 - 15 W 34/24, juris Rn. 28).
  • OLG Köln, 29.04.2025 - 15 U 424/24

    Untersagung der identifizierenden Berichterstattung über den Verdacht des …

    Rn. 67 a) Wenngleich es im Äußerungsrecht keine Vermutung des Dringlichkeitsgrundes gibt (…Roderburg, in: Kessen/Tholen, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 2024, Vor § 935 Rn. 154), kann dieser dennoch bei einer fortbestehenden Abrufbarkeit einer Internetveröffentlichung regelmäßig angenommen werden (Senat, Urteil vom 21. Mai 2024 - 15 W 34/24 -, juris, Rn. 26 f.).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2025 - 10 U 91/24

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Portraitfotos im Rahmen der …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich selbst bei Annahme einer Monatsfrist nicht um eine starre Frist, sondern nur um einen Richtwert handelt und eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen hat (OLG Köln, Urteil vom 21.05.2024 - I-15 W 34/24 -, juris Rn. 28; OLG Bamberg…, Urteil vom 03.11.2010 - 3 U 92/10 -, juris Rn. 62; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15.06.2023 - 1 BvR 1011/23 -).
  • OLG Köln, 17.06.2025 - 15 U 21/25
    Rn. 4 Ein Verfügungsgrund kann fehlen, wenn der Antragsteller nach Eintritt der Gefährdung mit einem Antrag zuwartet oder das Verfahren nicht zügig betreibt und damit durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (vgl. nur Senatsurteil vom 21. Mai 2024 - 15 W 34/24, juris Rn. 28;… OLG Nürnberg, Beschlüsse vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, NJW-RR 2019, 105 Rn. 15; vom 28. Februar 2023 - 3 W 290/23, MDR 2023, 722;… Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 12 Rn. 144 f.;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 35. Aufl., § 935 Rn. 12;… Meyer in Paschke/Berlit/Meyer/Kröner, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 4. Aufl., 40. Abschnitt Rn. 33).
  • LG Köln, 17.06.2024 - 28 O 59/24
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.06.2024 - 15 W 34/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,15221
OLG Köln, 10.06.2024 - 15 W 34/24 (https://dejure.org/2024,15221)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.06.2024 - 15 W 34/24 (https://dejure.org/2024,15221)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2024 - 15 W 34/24 (https://dejure.org/2024,15221)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,15221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.2017 - I ZB 34/15

    Anhörungsrüge: Anwendbarkeit über die Gehörsverletzung hinaus auf andere …

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2024 - 15 W 34/24
    Rn. 4 2. Ob - wie die Beklagten meinen - die Rüge i.S.d. § 321a ZPO auch auf eine Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte und/oder gar anderer (materieller) Grundrechtspositionen gestützt werden kann, ist fraglich (offen zu Verfahrensgrundrechten BVerfG…, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21, NJW 2023, 2336 Rn. 53; dagegen etwa BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - I ZB 34/15, GRUR-RR 2017, 416 Rn. 5), kann aber dahinstehen.
  • BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2024 - 15 W 34/24
    Rn. 4 2. Ob - wie die Beklagten meinen - die Rüge i.S.d. § 321a ZPO auch auf eine Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte und/oder gar anderer (materieller) Grundrechtspositionen gestützt werden kann, ist fraglich (offen zu Verfahrensgrundrechten BVerfG, Beschluss vom 20. April 2023 - 2 BvR 1605/21, NJW 2023, 2336 Rn. 53; dagegen etwa BGH…, Beschluss vom 27. April 2017 - I ZB 34/15, GRUR-RR 2017, 416 Rn. 5), kann aber dahinstehen.
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 165/07

    Formkörper

    Auszug aus OLG Köln, 10.06.2024 - 15 W 34/24
    Rn. 6 4. Die Kostenentscheidung basiert auf § 91 Abs. 1 ZPO analog (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2011 - X ZR 165/07, GRUR 2011, 461 Rn. 13) bzw. § 97 Abs. 1 ZPO analog (…BeckOK-ZPO/Bacher, Ed. 52, § 321a Rn. 80).
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