Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.02.2019 - I-15 W 409/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GNotKG § 29 Nr. 1
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GNotKG § 29 Nr. 1
Kein Auftrag eines Notars zur Erstellung eines Urkundenentwurfs (Hofübertragunsvertrag) durch Schweigen
- notar-drkotz.de
Auftragserteilung an Notar - Schweigen auf vorgeschlagene Fertigung eines Urkundenentwurfs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 29 Nr. 1
Zustandekommen eines Notarvertrages durch Schweigen auf das Angebot der Fertigung eines Entwurfs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Auftragserteilung an einen Notar durch Schweigen auf einen Vorschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Notarvertrages durch Schweigen auf das Angebot der Fertigung eines Entwurfs
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer Auftragserteilung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 06.11.2018 - 23 T 373/18
- OLG Hamm, 15.02.2019 - I-15 W 409/18
Papierfundstellen
- FGPrax 2019, 143
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02
Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2019 - 15 W 409/18
Rn. 22 Zwar kann unter bestimmten Umständen eine konkludente Willenserklärung auch in bloßem "Schweigen" bestehen (BGH NJW 2002, 3629 [3631]). - BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99
Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2019 - 15 W 409/18
Weder war das Schweigen zwischen den Beteiligten vorab als Zustimmungserklärung vereinbart, noch konnte der Beteiligte zu 2) das Schweigen des Beteiligten zu 1) auf sein Anerbieten als Zustimmung verstehen, weil etwa ein Tätigwerden durch ihn in dessen erkennbaren Interesse lag (so zB OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1164; vgl. auch BGH NJW 2000, 276, 277) oder sich der Beteiligte zu 1) bereits zuvor - rechtlich noch unverbindlich - entsprechend zustimmend geäußert hätte. - BGH, 19.01.2017 - V ZB 79/16
Kostenschuldnerschaft für Notarkosten: Auswirkungen einer Bitte eines …
Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2019 - 15 W 409/18
Maßgeblich ist, ob das Verhalten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt; dies kann nur unter Heranziehung und Wertung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. zuletzt BGH NJW-RR 2017, 631-632 mwN).
- LG Dortmund, 27.04.2020 - 10 O 5/20 Unter dem Begriff des Auftrags ist jedes an den Notar gerichtete Ansuchen zu verstehen, dass auf die Vornahme einer notariellen Amtstätigkeit gerichtet ist, wobei ein Beurkundungsauftrag auch durch schlüssiges Verhalten erteilt werden kann (OLG Hamm NJOZ 2020, 378 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Frankfurt, 07.10.2024 - 20 W 45/22
Zu den Anforderungen an eine die Haftung für Notarkosten auslösende …
Maßgeblich ist, ob ein Verhalten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (entsprechend § 133, § 157 BGB) den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt, was unter Heranziehung und Wertung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2017, Az. V ZB 79/16, Tz. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2019, Az. 15 W 409/18, Tz. 10; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 17.01.2018, Az. 1 W 49/17, Tz. 9; jeweils juris). - OLG Frankfurt, 13.10.2025 - 20 W 59/22
Zur Haftung für Notarkosten als Auftraggeber aufgrund der Grundsätze einer …
Maßgeblich ist im letzteren Fall, ob ein Verhalten für den Notar nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (entsprechend § 133, § 157 BGB) den Schluss zulässt, es werde ihm ein Auftrag mit der gesetzlichen Kostenfolge erteilt, was unter Heranziehung und Wertung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2017, Az. V ZB 79/16, Tz. 6; OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2019, Az. 15 W 409/18, Tz. 10; Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 17.01.2018, Az. 1 W 49/17, Tz. 9; jeweils juris). - LG Berlin II, 25.06.2024 - 67 O 30/24
Pflichtwidriges Handeln von Rechtsanwalt bei Prüfung von notariellem …
Dieses ausschließlich passive Verhalten der Zedentin hat ihr gegenüber aber noch keine Kostentragungspflicht nach § 29 Nr. 1 GNotKG zu begründen vermocht (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 15. Februar 2019 - I-15 W 409/18, NJOZ 2020, 378, beckonline Tz. 17;… Gläser, in: Korintenberg, GNotKG, § 29 Rz. 18 m.w.N.). - LG Kiel, 15.11.2022 - 3 OH 40/22
Erstattung der Notarkosten bei Auftragserteilung zur Erstellung des …
Das gilt auch für die Beurteilung, wer Kostenschuldner nach dem GNotKG geworden ist (s. OLG Hamm, FGPrax 2019, 143).
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