Rechtsprechung
| OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Festsetzung von Anwaltsgebühren als Aufwendungsersatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO 118; FGG § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) als Aufwendungsersatz; Ersatz von Aufwendungen als Gegenstand des vormundschaftsgerichtlichen Festsetzungsverfahren; Vermögenssorge als Aufgabenkreis der Betreuung; Festsetzungsantrag ...
Verfahrensgang
- AG Coesfeld - 9 XVII 270/00
- LG Münster, 14.11.2002 - 5 T 738/02
- OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1065 (Ls.)
- Rpfleger 2003, 364
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97
Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195). - BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
In der zweiten, hier allein einschlägigen Alternative trägt die Vorschrift entsprechend dem bis zum Inkrafttreten des BtÄndG geltenden Recht dem Umstand Rechnung, daß der Betreuer, dem der Aufgabenkreis der Vermögenssorge übertragen ist, befugt ist, die ihm zu erstattenden Aufwendungen dem von ihm verwalteten Vermögen zu entnehmen (BayObLG FamRZ 2001, 793). - BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86
Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795).
- BGH, 01.10.1985 - VI ZB 13/85
Anfechtung eines nach den geseztlichen Vorschriften unanfechtbaren Beschlusses …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Möglichkeit, eine nach geltendem Recht unanfechtbare Entscheidung gleichwohl mit einem Rechtsmittel angreifen zu können, muß vielmehr auf wirkliche Ausnahmefälle beschränkt bleiben, in denen es darum geht, eine Entscheidung zu beseitigen, die mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist (BGH NJW-RR 1986, 738; NJW 1988, 49, 51; Senat OLGZ 1994, 585 = Rpfleger 1994, 428; NJW-RR 1997, 795). - BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01
Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195). - OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
Betreuervergütung / Schuldner / Staatskasse
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22). - BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01
Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22). - BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 65.01
Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
In diesem Zusammenhang kann der Senat ebenso wie das BayObLG (FGPrax 2002, 218) offen lassen, ob unter Berücksichtigung der Neuregelung der Rechtsbeschwerde in § 574 ZPO durch das ZPO-RG auch für die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen die Nichtzulassung eines Rechtsmittels nicht mehr die außerordentliche weitere Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit, sondern nur noch die Selbstkorrektur durch das Beschwerdegericht analog § 321 a ZPO statthaft ist (so für die Verfahren nach der ZPO BGH NJW 2002, 157). - OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00
Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen …
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Ein als Betreuer bestellter Rechtsanwalt kann danach Erstattung von Aufwendungen in Höhe der nach der BRAGO bestimmten Gebühr für solche Tätigkeiten verlangen, die besondere juristische Fähigkeiten erfordern und deren Erledigung ein Betreuer ohne die hierfür erforderliche berufliche Qualifikation einem Rechtsanwalt übertragen hätte (BGHZ 139, 309 = NJW 1998, 3567; BayObLG NJW 2002, 1660; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 195). - OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
Auszug aus OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02
Die Zulassungsentscheidung kann deshalb weder nachgeholt werden noch kommt eine Anfechtung der Nichtzulassung in Betracht (vgl. OLG Zweibrücken, NJW 1999, 2125 m.w.N.;… Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., Vorbemerkungen §§ 19 - 30 Rdnr. 30). - OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99
Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl …
- OLG Hamm, 26.11.1996 - 15 W 405/96
Zur Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde im …
- OLG Hamm, 07.03.1994 - 15 W 53/94
- OLG München, 24.04.2018 - 31 Wx 366/16
Keine Festsetzung von Aufwendungen nach Aufhebung der Nachlasspflegschaft
Hat der frühere Vermögensvormund die Möglichkeit der Entnahme nicht mehr, so sei der ratio legis nach das Festsetzungsverfahren eröffnet (…vgl. Keidel/Engelhardt FamFG 19. Auflage § 168 Rn. 17; vgl. OLG Hamm OLGR 2003, 275 m.w.N.; BayObLG Beschluss v. 7.9.2004 - 1 Z BR 070/04-juris Tz. 9). - OLG Frankfurt, 23.07.2024 - 20 W 142/24
Zur nachgerichtlichen Festsetzung von Aufwendungen für den Nachlasspfleger
Das Oberlandesgericht München (…Beschluss vom 24.04.2018, a. a. O., Rn. 10) weist gegenüber dem Einwand, dass es unbedeutend sei, ob ein Pfleger von Anfang an ohne Vermögenssorge gewesen sei oder er es jetzt wegen der Aufhebung der Pflegschaft sei, zutreffend darauf hin, dass die von der Rechtsprechung entwickelte analoge Anwendung der Vorschrift (zunächst ergangen noch zu dem inhaltlich § 168 Abs. 1 Nr. 1 a. F. FamFG bzw. § 292 Abs. 1 Nr. 1 FamFG n. F. entsprechenden § 56g Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FGG a. F.: etwa Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.01.2003, Az. 15 W 469/02 und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 07.09.2004, Az. 1Z BR 070/04, jeweils zitiert nach beck-online) in Abweichung von dem Wortlaut der Vorschrift alleine einen Ausnahmefall betreffe, nämlich den Tod des Mündels, der nicht mit der Aufhebung der Nachlasspflegschaft gleichgesetzt werden könne, da dieser den Regelfall der Beendigung der Pflegschaft darstelle.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".