Rechtsprechung
| VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Großflächige Werbeanlage im Mischgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer Werbeanlagensatzung; ortsgestalterische Gründe; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 1 Abs. 3; BauNVO § 6; BayBO Art. 81
Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Plakatanschlagtafel für Fremdwerbung im Euroformat - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung einer bauaufsichtlichen Genehmigung für die Errichtung einer Plakatanschlagtafel für Fremdwerbung im Euroformat
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 31.07.2013 - Au 4 K 12.1462
- VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09
Teilweise Verfassungswidrigkeit einer Werbeanlagensatzung
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Ob und inwieweit dies der Fall ist, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, 397 = juris Rn. 85, 105 m.w.N.).Ein derart weitgehendes Verständnis der Ermächtigung zum Erlass einer Satzung über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO lässt sich weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren, wonach ein generalisierendes Verbot von Anlagen der Fremdwerbung in Mischgebieten nur nach Maßgabe der konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - NVwZ 1995, 899 = juris Rn. 24; BayVerfGH v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn 105 ff.), noch trifft die Annahme, Anlagen der Fremdwerbung seien in ländlichen Bereichen funktionsfremd oder per se störend, in der Sache zu.
Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO ermächtigt deshalb nur zu baugestalterischen Regelungen, die Teil des Bauordnungsrechts sind; auf der Grundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann keine Städtebaupolitik betrieben werden (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 85 m.w.N.;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2014, Art. 81 Rn. 136, 141).
Der Satzungsgeber hat bei Erlass einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO deshalb die Schutzbedürftigkeit des betroffenen Gebiets sorgfältig abzuwägen und im Zweifel nach Baugebieten, Bauquartieren und unter Umständen noch weitergehend, etwa nach Straßenzügen, abzustufen (vgl. BayVerfGH v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 104, 107).
Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., Rn. 84;… BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 10 ff. jeweils unter Hinweis auf das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1954 - BVerfGE 3, 407;… vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.).
- BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06
Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Eine weitergehende Beschreibung, worin der ländliche Charakter des betroffenen Bereichs oder sein gestalterischer Eigenwert (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 23) hier besonders zum Ausdruck komme, welche konkreten Anlagen oder sonst beachtlichen Umstände also für ein Verbot von Anlagen der Fremdwerbung am beantragten Aufstellungsort konkret streiten, lässt sich den Darlegungen des Beigeladenen nicht entnehmen.Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., Rn. 84; BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 10 ff. jeweils unter Hinweis auf das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1954 - BVerfGE 3, 407;… vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.).
Der Gemeinde bleibt es aber unbenommen, in Sanierungsgebieten ortsgestalterische Satzungen etwa über das Verbot von Werbeanlagen zu erlassen, weil Werbeanlagen als solche weder dem Bauordnungs- noch dem Bauplanungsrecht vorbehalten sind (vgl. BVerwG, U.v. 11.10.2007, a.a.O., juris Rn. 13 m.w.N.).
- BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97
Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Das städtebauliche Instrumentarium reicht unter diesem Blickwinkel indes nur soweit, wie das Baugesetzbuch entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997 - 4 NB 15/97 - BauR 1997, 999 = juris Rn. 3).Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., Rn. 84;… BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 10 ff. jeweils unter Hinweis auf das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1954 - BVerfGE 3, 407; vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.).
Umgekehrt können mit einer Werbeanlagensatzung nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO aus kompetenzrechtlichen Gründen keine bodenrechtlichen Ziele verfolgt werden (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.;… vgl. Decker, a.a.O., Art. 81 Rn. 136).
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Die Gesetzgebungskompetenz für das Bauordnungsrecht, zu dem die Vorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zählen, steht vielmehr den Ländern zu (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., Rn. 84; BVerwG, U.v. 11.10.2007 - 4 C 8/06 - BVerwGE 129, 318 = juris Rn. 10 ff. jeweils unter Hinweis auf das Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts vom 16.6.1954 - BVerfGE 3, 407;… vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997, a.a.O.). - BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94
Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Ein derart weitgehendes Verständnis der Ermächtigung zum Erlass einer Satzung über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO lässt sich weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren, wonach ein generalisierendes Verbot von Anlagen der Fremdwerbung in Mischgebieten nur nach Maßgabe der konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - NVwZ 1995, 899 = juris Rn. 24;… BayVerfGH v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn 105 ff.), noch trifft die Annahme, Anlagen der Fremdwerbung seien in ländlichen Bereichen funktionsfremd oder per se störend, in der Sache zu. - BVerwG, 24.05.2006 - 4 C 9.04
Besonderes Städtebaurecht; Sanierungsrecht; sanierungsrechtliche Genehmigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Regelungen, die die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch nicht treffen darf, können demgegenüber weder ein zulässiges Ziel noch ein zulässiges Instrument der Sanierung im Sinne der § 140 Nr. 3, § 145 Abs. 2 BauGB sein (vgl. BVerwG, U.v. 24.5.2006 - 4 C 9/04 - BVerwGE 126, 104 = juris Rn 25). - VGH Bayern, 14.08.2012 - 15 ZB 12.1515
Verbot von Fremdwerbung im Mischgebiet; Ortsgestalterische Gründe (verneint)
Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2015 - 15 ZB 13.1896
Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 15 ZB 12.1515 - juris Rn. 6).
- VGH Bayern, 20.01.2015 - 15 ZB 13.2245
Großflächige Werbeanlage im Dorfgebiet; teilweise Unwirksamkeit einer …
Ein derart weitgehendes Verständnis der Ermächtigung zum Erlass einer Satzung über das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO lässt sich weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbaren, wonach ein generalisierendes Verbot von Anlagen der Fremdwerbung auch in Dorfgebieten nur nach Maßgabe der konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (…vgl. BVerwG, U.v. 16.3.1995 - 4 C 3/94 - NVwZ 1995, 899 = juris Rn. 24 zu Kerngebieten;… BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, BayVBl 2012, 397 = juris Rn. 105 ff.), noch trifft die Annahme, Anlagen der Fremdwerbung seien in ländlichen Bereichen funktionsfremd oder per se störend, in der Sache zu (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896).Rn. 23 e) Die Rechtsansicht der Beigeladenen, Gestaltungssatzungen nach Art. 81 BayBO seien ein wichtiges und grundsätzlich zulässiges Instrument zur Umsetzung von Sanierungszielen, trifft nicht zu (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896).
- VG Augsburg, 10.02.2017 - Au 4 K 16.1452
Unwirksame Größenbeschränkung für Großflächenwerbeanlagen im Mischgebiet durch …
Dies gilt auch bei Flächen- und Größenbegrenzungen, wie sie hier vorliegen (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 4 und 7;… BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796 - juris Rn. 9 ff.).Erforderlich ist in diesem Fall jedoch - wie stets -, dass eine solche Einschränkung nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 10 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796 - juris Rn. 11).
- VGH Bayern, 09.02.2021 - 9 ZB 19.1582
Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Plakatanschlagtafel
Soweit die einheitliche Schutzwürdigkeit der in Schutzzone IV aufgenommenen Straßenzüge darauf gestützt werden soll, dass sie Hauptzu- und -abfahrtsstraßen zum Stadtzentrum oder zu Stadtteilzentren darstellten, weshalb ihnen stadtbildprägende Wirkung zuzusprechen sei, lässt dies allein auch nicht die Rechtfertigung dafür erkennen, anzunehmen, dass die mit § 7a Abs. 1 WAS erfassten Fremdanlagen in einem Abstand von 30 m zur Fahrbahnbegrenzung, im Gegensatz zu entsprechender Werbung an der Stätte der Leistung, wegen ihrer optischen Auffälligkeit einen bestimmten Rahmen überschreiten (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 107; BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16;… vgl. auch B.v. 23.10.2015 - 15 ZB 14.2530 - juris Rn. 9;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2020, Art. 81 Rn. 138 m.w.N.).
- VG Ansbach, 22.11.2016 - AN 9 K 15.02380
Baugenehmigung einer Werbeanlage bei generalisierendem Verbot durch …
Auch trifft die Annahme, Anlagen der Fremdwerbung seien in ländlichen Bereichen funktionsfremd oder per se störend, in der Sache nicht zu; allein das Abstellen auf einen ländlichen Charakter bzw. den ländlichen Eindruck eines Gebiets genügt insoweit nicht, einen gestalterischen Eigenwert zu begründen (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris, Rn. 10). - VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.1137
Die Lage des Baugrundstücks im Geltungsbereich einer städtebaulichen …
38 Es entspricht sowohl der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (Ue.v. 19.5.2009 - W 4 K 08.2208 und W 4 K 08.2254 - beide juris) als auch des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 13), dass städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (§§ 136 ff. BauGB) einschließlich des Erlasses einer Sanierungssatzung (§ 142 BauGB) als solche nicht die besondere Schutzwürdigkeit eines Gebiets, welche das Verbot der Zulassung von Großflächenwerbetafeln rechtfertigen könnte, begründen. - VG Ansbach, 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078
Sanierungsrechtliche Genehmigung - Formlose Richtlinien als Sanierungskonzept …
Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO ermächtigt deshalb nur zu baugestalterischen Regelungen, die Teil des Bauordnungsrechts sind (VGH München B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896); auf der Grundlage des Art. 81 Abs. 1 Nr. 2 BayBO kann keine Städtebaupolitik betrieben werden (…vgl. BayVerfGH, E.v. 23.1.2012, a.a.O., juris Rn. 85 m.w.N.;… Decker in Simon/Busse, BayBO, Stand Oktober 2014, Art. 81 Rn. 136, 141). - VGH Bayern, 30.08.2019 - 1 ZB 17.1540
Versagung der Baugenehmigung für großflächige Werbeanlagen
Angesichts der vom Verwaltungsgericht festgestellten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des vorliegend betroffenen Straßenbereichs geht der von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführte Verweis auf die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vom 23. Januar 2012 (Vf. 18-VII-09) und des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Januar 2015 (15 ZB 13.1896) fehl. - VG Ansbach, 29.06.2015 - AN 9 K 14.01985
Recht der Außenwerbung
Ob und inwieweit dies der Fall ist, beurteilt sich nach der konkreten Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Bereichs (vgl. BayVGH, B. v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - mit Verweis auf BayVerfGH, E. v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - BayVBl 2012, S. 397/401). - VGH Bayern, 06.05.2019 - 9 B 16.1952
Absolutes Werbeverbot in öffentlichen Park- und Grünanlagen
Hinsichtlich der übrigen angeführten Regelungen der Werbeanlagensatzung bestehen aufgrund der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO erhebliche Zweifel an deren Verhältnismäßigkeit (…vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2016, 9 ZB 15.779 - juris Rn. 15; B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 16;… BayVerfGH, E.v. 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 - juris Rn. 93, 106 f.). - VG Augsburg, 30.06.2017 - Au 4 K 17.88
Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage - Unwirksamkeit einer …
Erforderlich ist in diesem Fall jedoch - wie stets -, dass eine solche Einschränkung nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten, etwa zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- oder Naturdenkmälern, gerechtfertigt ist (vgl. BayVGH, B.v. 12.1.2015 - 15 ZB 13.1896 - juris Rn. 10 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 15 ZB 10.1796 - juris Rn. 11;… VG Augsburg, U.v. 10.2.2017 - Au 4 K 16.1452 - juris Rn. 29). - VG München, 10.10.2018 - M 9 K 17.1012
Fremdwerbung - Größenbeschränkung
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