Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 76 Satz 1 BayBO, § 35 Abs. 1 Nr. 1, 8 BauGB, § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, § 201 BauGB
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem an einen Landwirt verpachteten Stadel im Außenbereich | Beseitigungsanordnung; An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich; Pultdach; Hohe Dachneigung und großer Dachüberstand; ... - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 76 Satz 1 BayBO, § 35 Abs. 1 Nr. 1, 8 BauGB, § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, § 201 BauGB
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem an einen Landwirt verpachteten Stadel im Außenbereich | Beseitigungsanordnung; An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich; Pultdach; Hohe Dachneigung und großer Dachüberstand; ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit einer zwangsgeldbewehrten bauaufsichtlichen Anordnung zur Beseitigung einer Gerätehalle auf einem Außenbereichsgrundstück
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer zwangsgeldbewehrten bauaufsichtlichen Anordnung zur Beseitigung einer Gerätehalle auf einem Außenbereichsgrundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
Art. 76 Satz 1 BayBO, § 35 Abs. 1 Nr. 1, 8 BauGB, § 35 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, § 201 BauGB
Bauplanungsrecht: Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem an einen Landwirt verpachteten Stadel im Außenbereich | Beseitigungsanordnung; An Landwirt verpachteter Feldstadel mit Photovoltaikanlage im Außenbereich; Pultdach; Hohe Dachneigung und großer Dachüberstand; ...
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89
Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, "ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde", wobei hinzukommen muss, dass das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (st. Rspr., vgl. z.B. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 22 m.w.N.).Rn. 19 (a) Wie bereits ausgeführt wurde, muss für das Merkmal des "Dienens" darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 22 m.w.N.).
Hiergegen ist nichts zu erinnern (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn 23).
Rn. 46 bb) Da die eigentliche Zweckbestimmung des Erfordernisses des "Dienens" darin liegt, Missbrauchsversuchen begegnen zu können, weil Vorhaben verhindert werden sollen, die zwar an sich objektiv geeignet wären, einem privilegierten Vorhaben zu dienen, mit denen aber in Wirklichkeit andere Zwecke verfolgt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 23), kann selbst die beabsichtigte Nutzung des Dachs eines Betriebsgebäudes zu Zwecken der Energiegewinnung aus dem Einsatz einer Photovoltaikanlage bei der Beurteilung, ob das Gebäude einem landwirtschaftlichen Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dient, nicht "außer Betracht bleiben".
Rn. 47 Im Übrigen ist das Merkmal des "Dienens" nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2/89 - BauR 1991, 576 = juris Rn. 17; BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 23;… BVerwG, B.v. 20.6.1994 - 4 B 120/94 - BauR 1994, 607 = juris Rn. 10;… BVerwG, U.v. 22.1.2009 - 4 C 17/07 - NVwZ 2009, 918 = juris Rn. 21 zu Windenergieanlage mit Solarunterstützung;… BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - BVerwGE 147, 37 = juris Rn. 17).
- BVerwG, 20.06.1994 - 4 B 120.94
Bauplanungsrecht: Unvereinbarkeit der Inhaberschaft einer Landarbeiterstelle mit …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Die Zulassungsfähigkeit eines Vorhabens kann aber dann zu verneinen sein, wenn es von der räumlichen Lage abhängt, ob das Tatbestandsmerkmal des "Dienens" erfüllt ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.6.1994 - 4 B 120/94 - NVwZ-RR 1994, 637 = juris Rn. 29 m.w.N.).Rn. 47 Im Übrigen ist das Merkmal des "Dienens" nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2/89 - BauR 1991, 576 = juris Rn. 17;… BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 20.6.1994 - 4 B 120/94 - BauR 1994, 607 = juris Rn. 10;… BVerwG, U.v. 22.1.2009 - 4 C 17/07 - NVwZ 2009, 918 = juris Rn. 21 zu Windenergieanlage mit Solarunterstützung;… BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - BVerwGE 147, 37 = juris Rn. 17).
- BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12
Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Rn. 47 Im Übrigen ist das Merkmal des "Dienens" nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2/89 - BauR 1991, 576 = juris Rn. 17;… BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 23;… BVerwG, B.v. 20.6.1994 - 4 B 120/94 - BauR 1994, 607 = juris Rn. 10;… BVerwG, U.v. 22.1.2009 - 4 C 17/07 - NVwZ 2009, 918 = juris Rn. 21 zu Windenergieanlage mit Solarunterstützung; BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - BVerwGE 147, 37 = juris Rn. 17).
- BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11
Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Rn. 48 4. Die behauptete Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2011 (Az. 14 B 09.2291 - juris Rn 34, nachgehend BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - NVwZ 2013, 155) liegt weder vor noch würde das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruhen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 BauGB). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89
Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Rn. 47 Im Übrigen ist das Merkmal des "Dienens" nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2/89 - BauR 1991, 576 = juris Rn. 17;… BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 23;… BVerwG, B.v. 20.6.1994 - 4 B 120/94 - BauR 1994, 607 = juris Rn. 10;… BVerwG, U.v. 22.1.2009 - 4 C 17/07 - NVwZ 2009, 918 = juris Rn. 21 zu Windenergieanlage mit Solarunterstützung;… BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - BVerwGE 147, 37 = juris Rn. 17). - BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07
Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Rn. 47 Im Übrigen ist das Merkmal des "Dienens" nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung zu verneinen, wenn das Vorhaben zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Gestaltung, Beschaffenheit oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.1991 - 4 C 2/89 - BauR 1991, 576 = juris Rn. 17;… BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11/89 - ZfBR 1991, 279 = juris Rn. 23;… BVerwG, B.v. 20.6.1994 - 4 B 120/94 - BauR 1994, 607 = juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 22.1.2009 - 4 C 17/07 - NVwZ 2009, 918 = juris Rn. 21 zu Windenergieanlage mit Solarunterstützung;… BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2/12 - BVerwGE 147, 37 = juris Rn. 17). - VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2291
Schafhaltungsbetrieb mit 45 Mutterschafen im Nebenerwerb; überwiegende …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Rn. 48 4. Die behauptete Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Juli 2011 (Az. 14 B 09.2291 - juris Rn 34, nachgehend BVerwG, U.v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 - NVwZ 2013, 155) liegt weder vor noch würde das angefochtene Urteil auf der Abweichung beruhen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 BauGB). - VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239
Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Rn. 37 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache auf, wenn die Beantwortung der für die Entscheidung erheblichen Fragen in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich das durchschnittliche Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten bereitet, sich also wegen seiner Komplexität und abstrakten Fehleranfälligkeit aus der Mehrzahl der verwaltungsgerichtlichen Verfahren heraushebt (vgl. BayVGH, B.v. 18.1.2011 - 8 ZB 10.2239 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82
Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung - …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Dies erfordert zunächst, dass das Vorhaben einem solchen Betrieb funktional zugeordnet ist (vgl. BVerwG, U.v. 11.4.1986 - 4 C 76/82 - NVwZ 1986, 916 = juris Rn. 21). - BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97
Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung …
Auszug aus VGH Bayern, 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647
Zwar gehören zur landwirtschaftlichen Nutzung auch bauliche Nutzungen, diese müssen aber (Anm.: was aus § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB folgt) der Landwirtschaft "dienen" (vgl. BVerwG, B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4/97 - NVwZ 1999, 984 = juris Rn. 8, 10 m.w.N. zur Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft im Bebauungsplan). - BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84
Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als …
- BVerwG, 30.06.1964 - I C 80.62
Außenbereichsvorhaben; Begriff des "Dienens"
- BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08
"Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen …
- BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82
Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …
- BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77
Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der …
- BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 85.75
Privilegierung eines Silos im Außenbereich
- BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 194.87
Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich - Dienen des Vorhabens für einen …
- VGH Bayern, 23.07.2012 - 15 ZB 10.1660
Beseitigungsanordnung für einen Stadel im Außenbereich
- VGH Bayern, 08.06.2017 - 15 ZB 16.2504
Bauvorbescheid für die Errichtung einer Unterstellhalle
Innerhalb dieses Rahmens muss darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muss, dass das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (…vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 = juris Rn. 22 m.w.N.; BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 16, 19;… B.v. 11.7.2016 - 15 ZB 14.400 - NuR 2016, 720 = juris Rn. 6).Rn. 13 Die Zulassungsfähigkeit eines Vorhabens kann aber dann zu verneinen sein, wenn es aus betriebsbezogenen Gründen - insbesondere unter Berücksichtigung sinnvoller betrieblicher Abläufe - von der räumlichen Lage abhängt, ob das Tatbestandsmerkmal des "Dienens" erfüllt ist (BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 19 m.w.N.).
Die Forderung nach der betriebswirtschaftlich sinnvollen räumlichen Zuordnung einer dem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden baulichen Anlage - i.d.R. zu den Schwerpunkten der betrieblichen Abläufe - verfolgt dabei keine Einschränkung bei der Standortwahl im Hinblick auf ggf. entgegenstehende oder beeinträchtigte öffentliche Belange, sondern zielt allein auf die funktionale Zuordnung der Betriebsteile zueinander (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 a.a.O. m.w.N.).
Hiervon ausgehend ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein ca. 700 m von der Hofstelle entfernt gelegener Feldstadel dem Betrieb eines Landwirts nicht funktional zugeordnet ist, wenn dieser ohne Weiteres ein entsprechendes Vorhaben in unmittelbarer Nähe seiner Hofstelle realisieren könnte und der Alternativstandort für die Betriebsabläufe aufgrund der Hofnähe für die Betriebsabläufe deutlich vorteilhafter wäre (für einen vergleichbaren Fall BayVGH, B.v. 16.4.2015 a.a.O., wobei der dortigen Landwirt bereits im Besitz einer Baugenehmigung für eine entsprechende landwirtschaftliche Halle im Umgriff seiner Hofstelle war).
In den Entscheidungsgründen wird insofern - ohne dass dies von der Klägerin konkret angegriffen bzw. thematisiert wird - ausgeführt, dass die Nähe des Vorhabenstandorts nur einen kleinen Teil der von ihr bewirtschafteten Flächen betreffe (5 ha von insgesamt 35 ha) und dass die Nähe zu diesen Grundstücken ihr lediglich an den wenigen Tagen der Einbringung der Heuernte in die Halle einen Vorteil bringe; demgegenüber wirke sich die größere Entfernung zur Hofstelle von ca. 700 m bei der Fütterung der Tiere täglich ungünstig auf den Betriebsablauf aus, weil das Heu zur Fütterung jedes Mal erst von der Halle zur Hofstelle verbracht werden müsse (vgl. insofern auch BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 21).
Diese Bewertung geht aber an der entscheidenden Fragstellung vorbei, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck für einen entsprechenden Betrieb e r r i c h t e n würde (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 25).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2026 - 5 S 113/26
Planungsrechtliche Zulässigkeit eines nicht privilegierten Vorhabens im …
OVG, Beschluss vom 9.1.2003 - 8 LA 149/02 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 31.1.2000 - 2 ZB 99.3446 - juris Rn. 6; VG Köln, Urteil vom 10.4.2024 - 23 K 6640/20 - juris Rn. 84; VG Regensburg, Urteil vom 8.4.2025 - RN 6 K 23.834 - juris Rn. 44; Söfker in: Ernst/Zinkahn u. a., BauGB, 161. EL, § 201 Rn. 16; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 31 m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2016 - 10 N 22.13
Photovoltaikanlage auf ehemaligem Gewächshaus; Gebäudeabhängigkeit; Dach
Das Gebäude muss tatsächlich vorhanden und als solches benutzbar sein, wobei die Zulässigkeit des Gebäudes und seiner Nutzung unabhängig von der privilegierten Zulässigkeit der Anlagen für die Nutzung solarer Strahlungsenergie im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB zu beurteilen ist, so dass es nicht ausreicht, wenn das Gebäude für die vorgebliche Nutzung unüblich und nur unter Berücksichtigung der aus der Solarnutzung zu erwartenden Erlöse wirtschaftlich ist (BayVGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 15 ZB 13.2647 -, juris Rn. 15;… Söfker, a.a.O., Rn. 59 k).
- VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 3 S 22.01934
Erfolgloser Eilantrag gegen eine Nutzungs- und Beseitigungsanordnung eines …
Grundmerkmal der Landwirtschaft in diesem Sinn ist jedenfalls für die hier in Rede stehende Acker- und Grünlandnutzung die "unmittelbare Bodenertragsnutzung", also die Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse durch die Bewirtschaftung des Bodens auf Äckern, Wiesen und Weiden (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 31 m.w.N). - VG München, 28.10.2025 - M 1 K 23.1709
Alm, Baueinstellung, Beseitigungsanordnung, Baugenehmigung, Zwangsgeld
Das Merkmal des Dienens setzt jedoch voraus, dass ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muss, dass das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - BeckRS 2015, 45007). - VGH Bayern, 29.08.2017 - 1 ZB 15.2013
Beseitigung eines Wohncontainers - Fehlende Zuordnung zu landwirtschaftlichem …
Grundsätzlich ist eine räumliche Nähe der einem landwirtschaftlichen Betrieb dienenden Vorhaben zu den Schwerpunkten der betrieblichen Abläufe zu verlangen; davon ist auch für landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen auszugehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644; BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 25;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 1. Februar 2017, § 35 Rn. 35). - VG Ansbach, 21.06.2023 - AN 3 S 23.1013
Beseitigungsanordnung hinsichtlich Reitplatz im Außenbereich
Grundmerkmal der Landwirtschaft in diesem Sinn ist jedenfalls die "unmittelbare Bodenertragsnutzung", also die Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse durch die Bewirtschaftung des Bodens auf Äckern, Wiesen und Weiden (vgl. BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 31 m.w.N). - VG Ansbach, 30.03.2021 - AN 17 K 19.01874
Keine Privilegierung der Errichtung einer Halle für Mastgänse bei großer …
In der Rechtsprechung werden diesbezüglich überwiegend Distanzen von grob 50 m bis 1 km von der Hofstelle aus auf eine ausreichende räumliche Zuordnung geprüft (…etwa VGH BW, U.v. 4.3.1996 - 5 S 1526/95 - juris Ls., Rn. 23: Privilegierung einer Dunglege und einer Jauchegrube im Abstand von 600 m zur Hofstelle (verneint);… NdsOVG, U.v. 18.6.2003 - 1 LB 143/02 - juris Ls. 3, Rn. 63 ff.: Privilegierung eines Geflügelmaststalles im Abstand von 700m zur Hofstelle (bejaht); BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris Rn. 16 ff.: Privilegierung eines Feldstadels im Abstand von 880 m zur Hofstelle (verneint);… OVG NW, U.v. 15.3.2017 - 7 A 937/15 - juris Rn. 45 ff.: Privilegierung einer landwirtschaftlichen Halle im Abstand von 100 m zur Hofstelle (bejaht);… BayVGH, U.v. 29.1.2019 - 1 BV 16.232 - juris Ls., Rn. 22 ff.: Privilegierung einer 5 km von der Hofstelle und 11 km von den Hauptanbauflächen entfernte Mehrzweckhalle (verneint);… VG München, U.v. 16.10.2008 - M 11 K 07.4957 - juris Rn. 17: Privilegierung eines Mutterkuhstalls im Abstand von 250 m bis 300 m zur Hofstelle (bejaht)). - VG Regensburg, 07.04.2016 - RN 7 K 15.79
Erweiterung einer Masthähnchenanlage - Landwirtschaftlicher Betrieb (überwiegend …
Eine solchermaßen gesteigerte Anforderung an die Darstellung im Flächennutzungsplan wäre nur dann erforderlich, wenn es um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB ginge (vgl. BayVGH, B.v. 16.04.2015 - 15 ZB 13.2647- juris; OVG Münster, B.v. 17.3.2016 - 2 A 1170/15 - juris). - VG Regensburg, 08.04.2025 - RN 6 K 23.834
Verwaltungsgerichtsverfahren, Streitwertfestsetzung, Prozeßkostenhilfeverfahren, …
Das hat die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit zur Folge, weil sich ein Flächennutzungsplan gegenüber einem nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich grundsätzlich durchsetzt (NdsOVG, B.v. 9.1.2003 - 8 LA 149/02 - juris; BayVGH, B.v. 16.4.2015 - 15 ZB 13.2647 - juris). - VG München, 27.06.2025 - M 1 K 21.2226
Landwirtschaftlicher Betrieb, Dienlichkeit (verneint)
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