Rechtsprechung
| EuGH, 06.07.1988 - 158/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
- EU-Kommission
Scherrens / Maenhout u.a.
Übereinkommen vom 27 . September 1968, Artikel 16 Nr . 1
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausschließliche Zuständigkeiten - Rechtsstreitigkeiten über die "Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen" - Pachtvertrag über einen Hof, dessen Teile in zwei ...
- EU-Kommission
Scherrens / Maenhout u.a.
- Wolters Kluwer
Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit in Zivilsachen und Handelssachen durch den EuGH; Streit über das Zustandekommen eines Pachtvertrages über ein in zwei Vertragsstaaten belegenes Grundstück; Ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines Staates für ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Ausschließliche Zuständigkeiten - Rechtsstreitigkeiten über die "Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen" - Pachtvertrag über einen Hof, dessen Teile in zwei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Brüsseler Übereinkommen - Ausschließliche Zuständigkeiten.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 158/87
- EuGH, 06.07.1988 - 158/87
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 15.01.1985 - 241/83
Rösler / Rottwinkel
Auszug aus EuGH, 06.07.1988 - 158/87
9 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 241/83 ( Rösler/Rottwinkel, Slg. 1985, 99 ) festgestellt hat, hat die in Artikel 16 Nr. 1 vorgesehene ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Vertragsstaates, in dem die unbewegliche Sache belegen ist, ihren Grund in der engen Verknüpfung von Miete und Pacht mit der rechtlichen Regelung des Eigentums an unbeweglichen Sachen und mit den im allgemeinen zwingenden Vorschriften, die seine Nutzung regeln, wie zum Beispiel den Rechtsvorschriften über die Kontrolle der Miet - und Pachthöhe und über den Schutz der Mieter und Pächter.
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2006 - C-343/04
ČEZ - Auslegung von Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a des Brüsseler …
{FN:34} - Wie sie Generalanwalt Mancini in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-158/87 (Scherrens, Slg. 1988, 3791, 3799, Nr. 2) beschrieben hat.{FN:64} - Vgl. insbesondere Schlussanträge des Generalanwalts Mancini in der Rechtssache 158/87 (Slg. 1988, 3791, 3799, Nr. 3).
{FN:65} - Urteil vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 158/87 (Scherrens, Slg. 1988, 3791, Randnrn. 13 und 16).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2020 - C-433/19
Aktiva Finants - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit - …
Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1992, Hacker (…C-280/90, EU:C:1992:92, Rn. 8); vom 6. Juli 1988, Scherrens (158/87, EU:C:1988:370, Rn. 9), und Beschluss vom 15. Mai 2019, MC (…C-827/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:416, Rn. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1991 - C-280/90
Elisabeth Hacker gegen Euro-Relais GmbH.
(3) Urteile vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 73/77 (Sanders/Van der Putte, Slg. 1977, 2383), vom 15. Januar 1985 in der Sache 241/83 (Rösler/Rottwinkel, Slg. 1985, 99), und vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 158/87 (Scherrens/Mänhout, Slg. 1988, 3791). - Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-292/93
Norbert Lieber gegen Willi S. Göbel und Siegrid Göbel. - Brüsseler Übereinkommen …
(10) - Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 241/83 (Rösler, Slg. 1985, 99), vom 6. Juli 1988 in der Rechtssache 158/87 (Sherrens, Slg. 1988, 3791) und vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-280/90 (Hacker, Slg. 1992, I-1111).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 158/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
R. O. E. Scherrens gegen M. G. Maenhout und andere.
Brüsseler Übereinkommen - Ausschließliche Zuständigkeiten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 158/87
- EuGH, 06.07.1988 - 158/87
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 14.12.1977 - 73/77
Sanders / Van der Putte
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1988 - 158/87
23, 19 und 20; siehe auch Urteil vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 73/77, Sanders/Van der Putte, Slg. 1977, 2383, Randnrn.Von den von mir genannten Gründen ganz abgesehen, findet sie ihre Rechtfertigung auch a) in praktischen Notwendigkeiten, da bekanntlich Urteile über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen an dem Orte vollstreckt werden, an dem die Sache belegen ist; b) durch die häufig besondere Gestaltung der nationalen Vorschriften im Bereich der Hofpacht- und -mietverträge und der sie anwendenden Gerichte; c) durch den Umstand, daß die Verträge, durch die man das Eigentum an einer unbeweglichen Sache überträgt oder die Nutzung daran einräumt, im Register des Ortes eingetragen werden, an dem diese belegen ist (…so Jennard, Bericht, ABl. 1979, C 59, S. 35;… in der Lehre Droz, Compé- tence judiciaire et effets des jugements dans le Marché commun, Paris 1972, S. 101; Bischoff, "Anmerkung zum Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1977 in der Rechtssache 73/77", in: Journal du droit international, 1978, S. 388 ff., insbesondere S. 392).
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Rechtsprechung
| FG Hessen, 08.12.1989 - 1 K 56, 158/87, 1 K 56/87, 1 K 158/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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