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   FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98 F   

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https://dejure.org/2001,11100
FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98 F (https://dejure.org/2001,11100)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2001 - 16 K 9228/98 F (https://dejure.org/2001,11100)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2001 - 16 K 9228/98 F (https://dejure.org/2001,11100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Verbot einer steuerlichen Berücksichtigung des sich ausschließlich auf der Vermögensebene abspielenden Darlehensverlustes

  • Judicialis

    EStG § 10d Abs. 3 S. 5; ; EStG § 18; ; EStG § 20; ; EStG § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermietung und Verpachtung; Selbständige Tätigkeit; Darlehensverlustes als Werbungskosten; Betriebsausgaben; Darlehenszweck - Verbot einer steuerlichen Berücksichtigung des sich ausschließlich auf der Vermögensebene abspielenden Darlehensverlustes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verbot einer steuerlichen Berücksichtigung des sich ausschließlich auf der Vermögensebene abspielenden Darlehensverlustes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 24.06.1976 - IV R 101/75

    Feststellungslast des Steuerpflichtigen - Minderung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Denn im finanzgerichtlichen Verfahren trägt der Steuerpflichtige die Feststellungslast (objektive Beweislast) für solche Umstände, die sich steuermindernd auswirken (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 1976 IV R 101/75, BFHE 119, 164, BStBl II 1976, 562).
  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 21/95

    Anspruch auf Durchführung einer Einkommensteuer-Veranlagung bei einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Da die festgesetzte Einkommensteuer auf 0,-- DM lautete, war die Einkommensteuerklage mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17.2.1998 VIII R 21/95, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1998, 1356; neuestens BFH-Beschlüsse vom 15.12.2000 IX B 91/00 und IX B 92/00, n.v.).
  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90

    Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Ohnehin hätte der Kläger (wie in der vorstehenden Überlegung zur fehlenden Sicherheitsleistung angeschnitten) dann, wenn er das Darlehen aufgrund der krisenhaften Situation der BB-GmbH ausschließlich zur Rettung bedrohter Mieteinnahmen hingeben wollte, das Risiko des Darlehensverlustes aus Vermietungsgründen bewußt auf sich nehmen müssen (so entsprechend bei Arbeitnehmerdarlehen zB BFH-Urteile vom 8.7.1993 VI R 28/93, BFH/NV 1994, 165; VI R 44/91, BFH/NV 1993, 654).
  • BFH, 07.02.1997 - VI R 33/96

    Ausschluß von Werbungskostenberücksichtigung bei nicht erwerbsbezogenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Der BFH hat dazu in seinem ein Arbeitnehmerdarlehen betreffenden Urteil vom 7.2.1997 VI R 33/96 (BFH/NV 1997, 400) folgendes ausgeführt (vgl. dazu auch Urteilsanmerkung in Deutsches Steuerrecht 1997, 1160):.
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 91/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Steuerfestsetzung auf 0 DM?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Da die festgesetzte Einkommensteuer auf 0,-- DM lautete, war die Einkommensteuerklage mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17.2.1998 VIII R 21/95, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1998, 1356; neuestens BFH-Beschlüsse vom 15.12.2000 IX B 91/00 und IX B 92/00, n.v.).
  • BFH, 04.06.1996 - IX R 70/94

    Zinsersparnis als Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (st. Rspr., zB BFH-Urteil vom 4.6.1996 IX R 70/94, BFH/NV 2997, 20).
  • BFH, 15.12.2000 - IX B 92/00

    Rechtsschutzbedürfnis bei Steuerfestsetzung auf 0 DM?

    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Da die festgesetzte Einkommensteuer auf 0,-- DM lautete, war die Einkommensteuerklage mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17.2.1998 VIII R 21/95, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten BFH-Entscheidungen -BFH/NV- 1998, 1356; neuestens BFH-Beschlüsse vom 15.12.2000 IX B 91/00 und IX B 92/00, n.v.).
  • BFH, 08.07.1993 - VI R 28/93
    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Ohnehin hätte der Kläger (wie in der vorstehenden Überlegung zur fehlenden Sicherheitsleistung angeschnitten) dann, wenn er das Darlehen aufgrund der krisenhaften Situation der BB-GmbH ausschließlich zur Rettung bedrohter Mieteinnahmen hingeben wollte, das Risiko des Darlehensverlustes aus Vermietungsgründen bewußt auf sich nehmen müssen (so entsprechend bei Arbeitnehmerdarlehen zB BFH-Urteile vom 8.7.1993 VI R 28/93, BFH/NV 1994, 165; VI R 44/91, BFH/NV 1993, 654).
  • BFH, 08.07.1993 - VI R 44/91
    Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98
    Ohnehin hätte der Kläger (wie in der vorstehenden Überlegung zur fehlenden Sicherheitsleistung angeschnitten) dann, wenn er das Darlehen aufgrund der krisenhaften Situation der BB-GmbH ausschließlich zur Rettung bedrohter Mieteinnahmen hingeben wollte, das Risiko des Darlehensverlustes aus Vermietungsgründen bewußt auf sich nehmen müssen (so entsprechend bei Arbeitnehmerdarlehen zB BFH-Urteile vom 8.7.1993 VI R 28/93, BFH/NV 1994, 165; VI R 44/91, BFH/NV 1993, 654).
  • FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

    Im Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 6. März 2002 16 K 9228/98 F werde angeführt, dass die Berücksichtigung eines Darlehensverlustes als Betriebsausgabe ausscheide, wenn die Sicherung des Beraterhonorars als alleiniger Darlehenszweck nicht festgestellt werden könne.
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