Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 16 U 43/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3237
OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 16 U 43/06 (https://dejure.org/2006,3237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.12.2006 - 16 U 43/06 (https://dejure.org/2006,3237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 16 U 43/06 (https://dejure.org/2006,3237)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 281 BGB, § 633 BGB, § 634 Nr 4 BGB
    Architektenhaftung: Schadensersatzanspruch wegen Überschreitung eines konkludent vereinbarten Kostenlimits; Vorteilsausgleich wegen Verkehrswertsteigerung des Bauobjekts

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bausummengarantie - Bausummenüberschreitung und Schadensersatz

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 281; ; BGB § 633; ; BGB § 634

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Bausumme (Bausummengarantie)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludent vereinbarter Kostenrahmen: Überschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Bausumme; Einhaltung eines Kostenlimits als vertraglich geschuldete Beschaffenheit; Streit über den Umfang der in das Kostenlimit einbezogenen Baunebenkosten

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt haftet wegen Bausummenüberschreitung, wenn Bauherr Vorteilsausgleich mit Wertgutachten widerlegt!

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze auch konkludent zustande kommen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Architekten bei Überschreitung eines konkludent vereinbarten Kostenrahmens! (IBR 2007, 573)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1941
  • BauR 2008, 555
  • BauR 2008, 555/556
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 16 U 43/06
    a) Ein Kostenlimit kann dergestalt vertraglich vereinbart werden, dass die Baukosten in einer bestimmten Höhe verbindlich als vertraglich geschuldete Beschaffenheit einzuhalten sind in dem Sinne, dass jede Überschreitung des Limits einen Mangel des geschuldeten Werks darstellt (BGH, NJW-RR 1997, 850; Niestrate, Die Architektenhaftung, 3. A., Rn. 403).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Schaden zu verneinen, wenn der zu Lasten des Bauherrn gehende Mehraufwand zu einer Wertsteigerung des Objekts geführt hat; dementsprechend gehöre es zur Darlegung des Schadens, dass die Wertsteigerung hinter den nachweislich aufgewandten Baukosten zurückbleibt (BGH NJW-RR 97, 850).

  • OLG Zweibrücken, 25.07.2014 - 2 U 33/13

    Architektenvertrag: Baukostenüberschreitung als Werkmangel; Nichtentstehen eines

    In dieser Weise wird der Vorteilsausgleich auch in der ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung ermittelt (vgl. BGH Urteile vom 23. Januar 1997 - VII ZR 171/95 Rz. 17 und vom 16. Dezember 1993 - VII ZR 115/92 Rz. 17 m.w.N.; OLGe Frankfurt am Main Urteil vom 14. Dezember 2006 - 16 U 43/06; Hamm Urteil vom 22. Januar 1999 - 12 U 203/96 Rz. 57; Stuttgart Urteil vom 19. November 1999 - 10 U 89/97 Rz. 69 f; Celle Urteil vom 27. Juni 1996 - 14 U 198/95 Rz. 6; anders: OLG Magdeburg Urteil vom 11. April 2001 - 2 U 100/99 Rz. 68).
  • OLG Schleswig, 23.10.2012 - 1 U 8/12

    Kein Toleranzrahmen bei Vereinbarung einer Kostenobergrenze!

    Dies kann etwa dadurch geschehen, dass der Bauherr nur begrenzte Finanzierungsmöglichkeiten hat, dem Architekten dies bekannt ist und er diesen Umstand seiner Tätigkeit zugrundelegt (OLG Frankfurt, BauR 2008, 555, 556 f.).
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