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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06   

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https://dejure.org/2006,6123
OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,6123)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.05.2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,6123)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,6123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtswidrigkeit einer nicht vollzogenen einstweiligen Unterbringung

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 70 h; ; FGG § 69 f

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 69f
    Voraussetzungen der einstweiligen geschlossenen Unterbringung eines Betreuten; Begriff der Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1875 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774, 1775).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04

    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06
    Im Bereich der Anlasskrankheit, also der psychischen Krankheit, die zur Betreuerbestellung geführt hat, ist gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Unterbringung zur Heilbehandlung des Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FG-Prax 2005, 136 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f.).
  • BayObLG, 30.07.2003 - 3Z BR 139/03

    Sofortige Beschwerde des Betroffenen nach Beendigung des Unterbringungsverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 17.05.2006 - 16 Wx 95/06
    Im Bereich der Anlasskrankheit, also der psychischen Krankheit, die zur Betreuerbestellung geführt hat, ist gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine Unterbringung zur Heilbehandlung des Betroffenen, der auf Grund der Erkrankung seinen Willen nicht mehr frei bestimmen kann, nur zulässig, wenn die beabsichtigte Behandlungsmaßnahme geeignet ist, den gewünschten Behandlungserfolg herbeizuführen und die Nachteile, die ohne Unterbringung und Behandlung entstehen würden, die Schwere der Freiheitsentziehung überwiegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FG-Prax 2005, 136 f.; BayObLG NJW-RR 2004, 8 f.).
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   OLG Köln, 17.06.2006 - 16 Wx 95/06   

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https://dejure.org/2006,18836
OLG Köln, 17.06.2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,18836)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.06.2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,18836)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Juni 2006 - 16 Wx 95/06 (https://dejure.org/2006,18836)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschlossene Unterbringung zur Heilbehandlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1906; FGG § 70h § 69f
    Geschlossene Unterbringung des Betreuten zur Heilbehandlung - einstweilige Anordnung nur aufgrund eines zeitnahen ärztlichen Zeugnisses - keine Eilbedürftigkeit der Betreuerbestellung bei fehlendem Vollzug der Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 232
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 27.08.2012 - 3 UF 41/12

    Elterliche Sorge: Fortsetzungsfeststellungsantrag gegen die Anordnung

    Ein berechtigtes Interesse an einer zusätzlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit ist dann nicht gegeben (BayObLG, FGPrax 2004, 307, 308; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 88, 89; Jennissen, FGPrax 2009, 93, 98; Keidel/Budde, a.a.O., § 62 Rn. 12; Hahne/Munzig/Gutjahr, a.a.O., § 62 Rn. 16; vgl. auch BGH, NJOZ 2008, 1890, 1897 Tz. 28; a.A. OLG Köln, FGPrax 2006, 232).
  • LG Lübeck, 28.01.2022 - 7 T 27/22

    Voraussetzungen der einstweiligen Anordnung einer Unterbringung des Betroffenen

    Das ärztliche Zeugnis darf sich nicht in einer Beschreibung des Zustandes des Betroffenen erschöpfen, sondern muss die Notwendigkeit der Unterbringung begründen und die maßgeblichen Anknüpfungstatsachen darlegen (OLG Frankfurt FamRZ 2005, 303; OLG Köln FGPrax 2006, 232; Giers in: Keidel, 20. Aufl. (2020), § 331 FamFG, Rn. 8).
  • AG Kiel, 19.10.2012 - 2 XIV 30440

    Antrag auf Anordnung der Unterbringung: Erforderlichkeit einer Prognose über die

    Denn die Unterbringungsdauer ist Bestandteil der materiellen Voraussetzungen einer Unterbringung, für die ein ärztliches Zeugnis erforderlich ist (vgl. zum notwendigen Inhalt eines ärztlichen Zeugnisses auch: OLG Frankfurt FGPrax 2005, 23; OLG Köln FGPrax 2006, 232).
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