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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6231
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91 (https://dejure.org/1992,6231)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.02.1992 - 16 E 668/91 (https://dejure.org/1992,6231)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Februar 1992 - 16 E 668/91 (https://dejure.org/1992,6231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch; Elternunabhängige Förderung; Auszubildender; Kolleg; Hochschulreife; Prozeßkostenhilfe; Bundesausbildungsförderungsgesetz; Prozeßkostenvorschußpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 364
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Köln, 22.07.1986 - 4 WF 114/86

    Prozesskostenvorschuß; Prozesskostenhilfe; Gewährung von Prozesskostenhilfe; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Stuttgart, 01.12.1987 - 17 WF 434/87

    Volljähriges Kind; Selbsterhaltungsfähigkeit; Unterhalt für Berufsausbildung; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Hamburg, 16.03.1990 - 2 WF 22/90

    Unterhaltspflicht eines Elternteils; Unzureichende Leistungsfähigkeit; …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1988 - 2 WF 65/88

    Unterhalt; Unterhaltsbedarf; Berechnung; Pauschal; Prozeßkosten; Vorschuß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1986 - 2 WF 83/86

    Ehescheidungsprozeß; Prozeßkostenvorschußpflicht; Angemessener Unterhalt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.1990 - 10 W 110/89
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.1991 - 16 WF 73/91
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • OLG Frankfurt, 01.07.1986 - 5 WF 111/86
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Die neuere veröffentlichte Rechtsprechung der OLG verneint unabhängig davon, ob die Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern aus dem allgemeinen Unterhaltsanspruch nach § 1610 II BGB oder aus der entsprechenden Anwendung des § 1360a IV BGB hergeleitet wird, eine solche Verpflichtung gegenüber volljährigen Kindern, wenn diese durch Abschluss einer Ausbildung eine selbständige, von den Eltern nicht mehr abhängige Lebensstellung erreicht haben (OLG Frankfurt, FamRZ 1985, 959; 1986, 926; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 698; 1990, 420; OLG Karlsruhe, FamRZ 1989, 534; 1991, 1471; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 1141; OLG Köln, FamRZ 1986, 1031 mit der hier nicht einschlägigen Einschränkung, dass die Eltern "in sehr günstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen leben"; noch weitergehend unter Annahme des generellen Ausschlusses einer Prozesskostenvorschusspflicht gegenüber volljährigen Kindern OLG Stuttgart, FamRZ 1988, 758).
  • VG Minden, 26.09.1991 - 9 K 1883/91
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1992 - 16 E 668/91
    Besteht bereits aber nach den vorstehenden Ausführungen eine hinreichende Erfolgsaussicht, bedarf es nicht einer näheren Prüfung, ob die Neuregelung der elternunabhängigen Förderung durch das 12. BAföG-ÄndG (§§ 11 III 3, 36 I 2 u. 3 BAföG-ÄndGrstoßes gegen das Sozialstaatsprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 I GG verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, weil Kinder wohlhabender, jedoch nicht unterhaltsverpflichteter und auch nicht freiwillig leistungsbereiter Eltern aus wirtschaftlichen Gründen eine Zweitausbildung nicht durchführen können, während dies Kindern einkommensschwächerer Eltern aufgrund der Regelung des § 11 III 1 Nr. 5 BAföG ohne weiteres möglich ist (vgl. dazu VG Minden, Vorlagebeschl. v. 26.9. 1991 - 9 K 1883/91, beim BVerfG anhängig unter dem Az. 1 BvL 21/91;… Ramsauer-Stallbaum, BAföG, 3. Aufl., § 11 Rdnr. 38).
  • VG Gelsenkirchen, 19.03.2007 - 11 K 3041/06

    Untermieter, Mietvertrag, Wohnraum, Prozesskostenvorschuss, Antragsberechtigung

    Rn. 9 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluß vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter 1999, 400/401; OVG NRW, Beschluß vom 14. Februar 1992 - 16 E 668/91 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1992, 364 (365) mit weiteren Nachweisen aus der zivilrechtlichen Rechtsprechung.
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