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Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 20.03.2007

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07 KF   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22231
FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07 KF (https://dejure.org/2007,22231)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2007 - 16 Ko 441/07 KF (https://dejure.org/2007,22231)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2007 - 16 Ko 441/07 KF (https://dejure.org/2007,22231)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; FGO § 139 Abs. 1 § 155
    Reisekosten; Kosten der Rechtsverfolgung; Teilnahme an Gerichtsverhandlung; Förderung des Verfahrens; Prozessvertretung; Prozessökonomie - Keine Kostenerstattung für persönliche Teilnahme des Klägers an BFH-Verhandlung seines Falles

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für persönliche Teilnahme des Klägers

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 19.04.2006 - 17 W 63/06

    Terminkosten der anwaltlich vertretenen Partei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.

    Deshalb war wie in jedem Fall so auch hier das Vorliegen der an eine Kostenerstattung zu stellenden, eingangs genannten Erfordernisse einzelfallbezogen zu prüfen, wie insbesondere auch das OLG Köln in seinem Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , zum Ausdruck gebracht hat (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Beschluss vom 3.7.2000 11 A 1/99, 11 KSt 2/99, JurBüro 2000, 651, zu § 162 der Verwaltungsgerichtsordnung ).

  • OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03

    Ausweitung des Stellenwertes der mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit von …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • BFH, 21.09.2006 - VI R 47/05

    Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Das anschließende Revisionsverfahren wurde, nachdem zunächst am 22.5.2006 ein Gerichtsbescheid ergangen war, durch Urteil vom 21.9.2006 (Az. VI R 47/05) beendet.
  • LG Coburg, 20.07.2004 - 41 T 75/04
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 W 17/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 A 1.99
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Deshalb war wie in jedem Fall so auch hier das Vorliegen der an eine Kostenerstattung zu stellenden, eingangs genannten Erfordernisse einzelfallbezogen zu prüfen, wie insbesondere auch das OLG Köln in seinem Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , zum Ausdruck gebracht hat (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Beschluss vom 3.7.2000 11 A 1/99, 11 KSt 2/99, JurBüro 2000, 651, zu § 162 der Verwaltungsgerichtsordnung ).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 16 K 2522/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    In dem finanzgerichtlichen Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 16 K 2522/01 E wendeten sie sich gegen die Einkommensteuerfestsetzungen für 1996 und 1997.
  • BFH, 13.06.2003 - VIII B 132/03

    Vertretungszwang vor dem BFH; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Entsch. …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Von dem Vertretungszwang kann auch nicht im Einzelfall entbunden werden (so BFH Beschluss vom 13.6.2003 VIII B 132/03, JURIS, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 2 W 17/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599 , des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40 , des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588 , und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 1076/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 09.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Der Vertretungszwang bewirkt, dass die Anrufung des Gerichts und weitere Prozesshandlungen von der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten abhängig sind (zur Verfassungsmäßigkeit: z.B. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 10.9.1991 1 BvR 1076/91, JURIS und Dumke in Schwarz, Kommentar zur FGO , § 62 a Rz. 3) und hat den Zweck, eine sachgerechte Prozessführung sicherzustellen und damit zugleich eine Überlastung des BFH zu verhindern (…vgl. Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur FGO , § 62 a Rz. 4 und Dumke aaO. § 62 a Rz. 2).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 123/16

    Kostenrecht: Kostenerstattung für Rechtsanwalt in eigener Sache

    Damit ist gleichzeitig die Prozessführung in eigener Sache vor dem auswärtigen Gericht (in München) als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 ZPO bzw. § 138 FGO anzusehen (OLG München, Beschluss vom 24.04.2012 11 W 627/12, NJW-RR 2012, 889, MDR 2012, 939 u. U. im Unterschied zum Prozess einer Partei kraft Amtes mit geringerer persönlicher Betroffenheit; vgl. i. Ü. zur evtl. Reisekosten-Erstattung für Beteiligte persönlich FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.03.2007 16 Ko 441/07 KF, EFG 2007, 1262).
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   FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07 KF   

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https://dejure.org/2007,18598
FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07 KF (https://dejure.org/2007,18598)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2007 - 16 Ko 441/07 KF (https://dejure.org/2007,18598)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2007 - 16 Ko 441/07 KF (https://dejure.org/2007,18598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    FGO § 62a Abs. 1; ; FGO § 139 Abs. 1; ; FGO § 155; ; FGO § 91 Abs. 1 S. 1

  • Wolters Kluwer

    Objektive Sachdienlichkeit von Aufwendungen zur Rechtsverfolgung aus Sicht eines verständigen Beteiligten als Voraussetzung für das Vorliegen einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung; Auswirkungen des Vertretungszwangs vor einem höchsten Gerichtshof auf die ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und der Notwendigkeit von Aufwendungen; Vermutung der Überflüssigkeit der Anwesenheit der Parteien in einem finanzgerichtlichen Verfahren; Sinn des Vertretungszwangs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 19.04.2006 - 17 W 63/06

    Terminkosten der anwaltlich vertretenen Partei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.

    Deshalb war wie in jedem Fall so auch hier das Vorliegen der an eine Kostenerstattung zu stellenden, eingangs genannten Erfordernisse einzelfallbezogen zu prüfen, wie insbesondere auch das OLG Köln in seinem Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, zum Ausdruck gebracht hat (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Beschluss vom 3.7.2000 11 A 1/99, 11 KSt 2/99, JurBüro 2000, 651, zu § 162 der Verwaltungsgerichtsordnung).

  • OLG Celle, 08.08.2003 - 8 W 271/03

    Ausweitung des Stellenwertes der mündlichen Verhandlung; Erstattungsfähigkeit von …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • BFH, 21.09.2006 - VI R 47/05

    Durchführung einer Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn die positive …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Das anschließende Revisionsverfahren wurde, nachdem zunächst am 22.5.2006 ein Gerichtsbescheid ergangen war, durch Urteil vom 21.9.2006 (Az. VI R 47/05) beendet.
  • LG Coburg, 20.07.2004 - 41 T 75/04
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 W 17/00

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten der Partei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 A 1.99
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Deshalb war wie in jedem Fall so auch hier das Vorliegen der an eine Kostenerstattung zu stellenden, eingangs genannten Erfordernisse einzelfallbezogen zu prüfen, wie insbesondere auch das OLG Köln in seinem Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, zum Ausdruck gebracht hat (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- Beschluss vom 3.7.2000 11 A 1/99, 11 KSt 2/99, JurBüro 2000, 651, zu § 162 der Verwaltungsgerichtsordnung).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 16 K 2522/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Irrtum über …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    In dem finanzgerichtlichen Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 16 K 2522/01 E wendeten sie sich gegen die Einkommensteuerfestsetzungen für 1996 und 1997.
  • BFH, 13.06.2003 - VIII B 132/03

    Vertretungszwang vor dem BFH; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Entsch. …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Von dem Vertretungszwang kann auch nicht im Einzelfall entbunden werden (so BFH Beschluss vom 13.6.2003 VIII B 132/03, JURIS, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 2 W 17/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Unter Hinweis auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Celle Beschluss vom 8.8.2003 8 W 271/03, Juristisches Büro (JurBüro) 2003, 594, des OLG Köln Beschluss vom 19.4.2006 17 W 63/06, JurBüro 2006, 599, des Landgerichts (LG) Coburg Beschluss vom 20.7.2004 41 T 75/04, JurBüro 2005, 40, des OLG Brandenburg Beschluss vom 25.5.2000 12 W 17/00, JurBüro 2000, 588, und des OLG Stuttgart in NJW-RR 1996, 1342, vertreten sie den Standpunkt, dass Reisekosten eines Beteiligten auch dann erstattungsfähig seien, wenn er anwaltlich vertreten sei und das Gericht das persönliche Erscheinen nicht angeordnet habe.
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 1076/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 16 Ko 441/07
    Der Vertretungszwang bewirkt, dass die Anrufung des Gerichts und weitere Prozesshandlungen von der ordnungsgemäßen Vertretung durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten abhängig sind (zur Verfassungsmäßigkeit: z.B. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 10.9.1991 1 BvR 1076/91, JURIS und Dumke in Schwarz, Kommentar zur FGO, § 62 a Rz. 3) und hat den Zweck, eine sachgerechte Prozessführung sicherzustellen und damit zugleich eine Überlastung des BFH zu verhindern (…vgl. Spindler in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur FGO, § 62 a Rz. 4 und Dumke aaO. § 62 a Rz. 2).
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