Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 17 Abs 2 GVG, § 23 Nr 2 Buchst a GVG, § 29a Abs 1 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Sachliche Zuständigkeit: Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis und deliktischen Ansprüchen - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 12.10.1995 - 5 U 324/95
Licht im Treppenhaus - was darf der Mieter erwarten?
Auszug aus LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Rn. 12 Der Rechtsgedanke aus § 17 Abs. 2 GVG, wonach ein hinsichtlich des deliktischen Anspruchs zuständiges Landgericht die auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers gestützte Klage nach allen rechtlichen Gesichtspunkten, also auch in Bezug auf die mietvertragliche Verkehrssicherungspflicht, entscheiden muss und darf (so OLG Koblenz, 12.10.1995, 5 U 324/95 - juris), führt zu keinem abweichenden Ergebnis. - BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Rn. 9 § 23 Nr. 2 lit. a) GVG für die sachliche und § 29a Abs. 1 ZPO für die örtliche Zuständigkeit gewährleisten, dass das Verfahren möglichst am Wohnort des Mieters geführt wird und stellen eine größere Sach- und Ortsnähe des zuständigen Gerichts her (vgl. BGHZ 85, 275, 282 f., NJW 1984, 1615). - OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Geht es um die Verkehrssicherungspflichten, die den Vermieter gegenüber dem Mieter treffen, ist dies der Fall (vgl. OLG Düsseldorf, 04.07.2005, 24 W 20/05 - juris).
- BayObLG, 18.06.2024 - 101 AR 80/24
Sachliche Zuständigkeit für Klagen wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung aus …
Für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die die beklagte Partei aufgrund ihrer Vermieterstellung treffen, ist danach ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Wohnraum belegen ist (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 4. Juli 2005, 24 W 20/05, MDR 2006, 327 [juris Rn. 2 ff.]; LG Stuttgart, Beschluss vom 23. Februar 2017, 16 O 412/16, juris Rn. 6 ff.;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 23 Rn. 26; auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 30. März 2015, 1 [Z] Sa 5/15, juris Rn. 14;… Hunke in Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, GVG § 23 Rn. 11).
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