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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 13/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14769
OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 13/07 (https://dejure.org/2007,14769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2007 - 16 U 13/07 (https://dejure.org/2007,14769)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 16 U 13/07 (https://dejure.org/2007,14769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, Art 5 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interessenabwägung bei identifizierender Berichterstattung über einen verurteilten Straftäter in einem Buchartikel

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Nennung des Namens eines verurteilten Straftäters in einem Buchartikel über Kriminalfälle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Umfang des Schutzes verurteilter Straftäter vor Berichterstattung durch die Medien; Kriterien für die Bestimmung der Grenze zwischen einer zulässigen aktuellen Berichterstattung über den Täter einer Straftat und einer unzulässigen späteren Darstellung oder Erörterung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 13/07
    Das Landgericht hat zwar zutreffend die von dem Bundesverfassungsgericht in seinem Lebach - I - Urteil (BVerfGE 35, 202) aufgestellten Grundsätze dargelegt, ist jedoch zu einer Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der durch Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gewährleisteten Pressefreiheit des Beklagten gekommen, die den Besonderheiten des Einzelfalls nicht gerecht wird.

    Vielmehr liegt das entscheidende Kriterium darin, ob die betreffende Berichterstattung eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (BVerfGE 35, 202).

    In diesem Zusammenhang kommt für die nähere Bestimmung der zeitlichen Grenze das Interesse an der Resozialisierung des Straftäters in Betracht, dessen entscheidendes Stadium mit der Entlassung beginnt (BVerfGE 35, 202).

  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 13/07
    Entscheidend ist vielmehr stets, in welchem Maße eine Berichterstattung die Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen kann (BVerfG NJW 2000, 1859).
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 129/07

    Persönlichkeitsrechts- und Bildnisschutz: Unterlassungsanspruch eines …

    Dieser Schutz verbietet eine Berichterstattung, die die Aktualitätsgrenze verlässt, wenn und soweit diese eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2007 - 16 U 13/07, S. 7 der Entscheidungsgründe - unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202).
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2008 - 3 O 90/07

    Bildnisschutz: Haftung einer Bildagentur bei Weitergabe von Fotos an einen …

    Dieser Schutz verbietet eine Berichterstattung, die die Aktualitätsgrenze verlässt, wenn und soweit diese eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2007 - 16 U 13/07, S. 7 der Entscheidungsgründe - unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202).
  • LG Frankfurt/Main, 06.03.2006 - 3 O 129/07

    Zulässigkeit der Verbreitung von alten Aufnahmen eines wegen mehrfachen …

    Dieser Schutz verbietet eine Berichterstattung, die die Aktualitätsgrenze verlässt, wenn und soweit diese eine erheblich neue oder zusätzliche Beeinträchtigung des Täters zu bewirken geeignet ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.07.2007 - 16 U 13/07 , S. 7 der Entscheidungsgründe - unter Hinweis auf BVerfGE 35, 202 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] ).
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