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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 18.05.2021

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22062
OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21 (https://dejure.org/2021,22062)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.06.2021 - 16 U 53/21 (https://dejure.org/2021,22062)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Juni 2021 - 16 U 53/21 (https://dejure.org/2021,22062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 2 Nr 2 VVG, VVGInfoV 2008, § 306 Abs 1 BGB, § 306 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Transparenzanforderungen an Lebensversicherungsbedingungen aus dem Jahr 2002 über die Verrechnung von Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs- und sonstige Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Auf Lebensversicherungsbedingungen aus dem Jahr 2002 über die Verrechnung von Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs- und sonstige Kosten sind die erst später mit den Vorschriften des VVG/der VVG-InfoV zum Jahre 2008 begründeten Standards zur Information des ...

  • rechtsportal.de

    Feststellungsantrag zu einem Lebensversicherungsvertrag Zinsen auf Abschlusskosten und Vertriebskosten Belastung von Prämienzahlungen mit periodischen Verwaltungskosten und Stückkosten AVB für Lebensversicherungen aus dem Jahr 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1548
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Entsteht durch die Nichteinbeziehung von Bedingungen und in Ermangelung (passender) gesetzlicher Bestimmungen eine Lücke, ist, soweit geeignetes materielles dispositives Recht nicht existiert, diese Lücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu füllen, die den Interessen der Beteiligten angemessen Rechnung trägt (…vgl. allgemein Prölss/Martin-Rudy, VVG, Kommentar, 30. Auflage, § 7 Rn. 54ff.; namentlich zur Klauselersetzung im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen in der Lebensversicherung BGH, Urteil vom 10. Oktober 2005, IV ZR 162/03, Rn. 29, 37 m.w.N).

    Eben so ist der BGH etwa in dem bereits im Hinweisbeschluss (S. 3) angeführten Urteil vom 12. Oktober 2005, IV ZR 162/03 Rn. 29ff. verfahren.

    Darauf, dass - in der Tat - die Bestimmung in § 19 ALB, dass die ersten Beiträge nach dem Zillmerverfahren zur Tilgung der Abschlusskosten herangezogen werden, nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12. Oktober 2005, IV ZR 162/03) unwirksam ist, kann sich der Kläger in Ansehung der Verrechnungen der Beklagten nicht berufen.

  • KG, 03.03.2015 - 6 U 89/14

    Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung: Wirksamkeit der formularmäßig …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Rechtsprechung (oder auch nur Literaturstimmen), die zu der damaligen Zeit die Bedingungen wegen Intransparenz für unwirksam gehalten hätten, sind nicht ersichtlich und vermag auch der Kläger (der allein eine Entscheidung des KG, Beschluss vom 3. März 2015, 6 U 89/14, VersR 2015, 1409, nennt, die einen Verbandsprozess betrifft und schon deshalb auf die vorliegende Fallkonstellation nicht zu übertragen ist [siehe hierzu unten Ziffer 2. a) letzter Absatz]) nicht aufzuweisen.

    Für eine Unwirksamkeit kann sich der Kläger auch nicht auf die von ihm angeführte Entscheidung des KG (Beschluss vom 3. März 2015, 6 U 89/14, VersR 2015, 1409) stützen.

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Die Verrechnung der Abschlusskosten im Wege der Zillmerung ist hinsichtlich der Versicherungsnehmer, die den Vertrag bis zum Ende beitragspflichtig führen, unbedenklich (…BGH, a.a.O., juris Rn. 45; vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Februar 2006, 1 BvR 1317/96, juris Rn. 47).
  • EuGH, 26.03.2019 - C-70/17

    Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Anders als hier kann selbstverständlich ein Vertrag ohne weiteres fortbestehen, wenn etwa eine Regelung über Verzugszinsen oder über die Abtretbarkeit (EuGH, Urteil vom 7. August 2018, C-96/16, C-94/17, MDR 2018, 1510) oder eine Klausel über die vorzeitige Fälligkeit eines Hypothekendarlehens (EuGH, Urteil vom 26. März 2016, C-70/17 und C-179/17, NJW 2019, 3133) wegfällt.
  • EuGH, 07.08.2018 - C-96/16

    Banco Santander - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Anders als hier kann selbstverständlich ein Vertrag ohne weiteres fortbestehen, wenn etwa eine Regelung über Verzugszinsen oder über die Abtretbarkeit (EuGH, Urteil vom 7. August 2018, C-96/16, C-94/17, MDR 2018, 1510) oder eine Klausel über die vorzeitige Fälligkeit eines Hypothekendarlehens (EuGH, Urteil vom 26. März 2016, C-70/17 und C-179/17, NJW 2019, 3133) wegfällt.
  • EuGH, 05.04.2017 - C-94/17

    Wann ist eine Zinssatzklausel im Darlehensvertrag missbräuchlich?

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Anders als hier kann selbstverständlich ein Vertrag ohne weiteres fortbestehen, wenn etwa eine Regelung über Verzugszinsen oder über die Abtretbarkeit (EuGH, Urteil vom 7. August 2018, C-96/16, C-94/17, MDR 2018, 1510) oder eine Klausel über die vorzeitige Fälligkeit eines Hypothekendarlehens (EuGH, Urteil vom 26. März 2016, C-70/17 und C-179/17, NJW 2019, 3133) wegfällt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-179/17

    Bankia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherschutz …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Anders als hier kann selbstverständlich ein Vertrag ohne weiteres fortbestehen, wenn etwa eine Regelung über Verzugszinsen oder über die Abtretbarkeit (EuGH, Urteil vom 7. August 2018, C-96/16, C-94/17, MDR 2018, 1510) oder eine Klausel über die vorzeitige Fälligkeit eines Hypothekendarlehens (EuGH, Urteil vom 26. März 2016, C-70/17 und C-179/17, NJW 2019, 3133) wegfällt.
  • BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19

    Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa zuletzt, BGH, Urteil vom 31. März 2021, IV ZR 221/19, Rn. 26 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Verfehlt ist unter diesen Vorzeichen der verschiedentliche Verweis des Klägers (etwa BB S. 7, Bl. 127) auf die sog. Kick back-Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19. Dezember 2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226 = NJW 2007, 1876) diese bezieht sich - allein - auf die Aufklärungspflicht von Banken, die Versicherungsprodukte vertreiben und dafür verdeckte Rückvergütungen erhalten.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.06.2021 - 16 U 53/21
    Nichts anderes dürfte insoweit auch aus der vom KG in Bezug genommenen Entscheidung des BGH (Urteil vom 9. Mai 2001, IV ZR 138/99, VersR 2001, 839) folgen.
  • BVerfG, 09.05.1984 - 1 BvR 1279/83

    Verfassungsmäßigkeit - Rentenkreditvertrag - Wandel maßgeblicher …

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   OLG Schleswig, 18.05.2021 - 16 U 53/21   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.05.2021 - 16 U 53/21 (https://dejure.org/2021,75849)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Mai 2021 - 16 U 53/21 (https://dejure.org/2021,75849)
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