Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24 823 BGB |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 1004 BGB, § 823 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG, Art 8 EMRK
Berichterstattung über vergangene Beziehung eines Prominenten nicht allein wegen Selbstöffnung rechtmäßig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse (8)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Persönlichkeitsrecht - Berichterstattung über eine vergangene Beziehung eines Profifußballspielers
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Nicht jede Beziehungsangabe ("Selbstöffnung") eines Prominenten führt dazu, dass über alle Beziehungen berichtet werden darf
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Reichweite einer Selbstöffnung im Presserecht ist eher eng auszulegen - Berichterstattung über eine vergangene Beziehung eines Profifußballspielers
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Reichweite der Selbstöffnung
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Profifußballer zeigt sich mit Partnerin - Kein Freibrief für Berichte über frühere Beziehungen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Grenzen der Berichterstattung über eine vergangene Beziehung eines Profifußballspielers
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Berichterstattung über eine vergangene Beziehung eines Profifußballspielers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Nicht jede Selbstöffnung eines Prominenten über Privatleben rechtfertigt intime Presseberichterstattung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.05.2023 - 3 O 230/23
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2023 - 3 O 230/23
- OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24 823 BGB
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (37)
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2023 - 3 O 230/23
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.12.2023 zum Aktenzeichen 2-03 O 230/23 wird auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung ihrer Berufung im Übrigen teilweise abgeändert wie folgt:.die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.05.2023 (Az. 2-03 O 230/23) in den Ziffern I. 1. - 4. und I. 6. - 10. aufzuheben, in Ziffer I. 5. lediglich insoweit, als die Aussage "(…)" verboten wurde, sowie zudem in Ziffer II. 1. und 2. aufzuheben und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung insoweit zurückzuweisen.
den Widerspruch der Beklagten vom 16.08.2023 gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 30.05.2023 (Az. 2-03 O 230/23) zurückzuweisen und den Beschluss aufrechtzuerhalten.
(2-03 O 230/23) abzuändern und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, soweit mit dem Widerspruch angegriffen, zurückzuweisen.
die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.12.2023 (2-03 O 230/23) kostenpflichtig zurückzuweisen.
Sofern die Berufungsbegründung mit den Worten "begründen wir die für die Beklagte und Berufungsklägerin eingelegte Berufung mit folgenden Anträgen" eingeleitet wird, war diese - mangels gegenteiliger Anhaltspunkte - aufgrund der Angaben im Rubrum der Berufungsschrift, in dem alle drei Beklagten als "Antragsgegner und Berufungskläger" angeführt werden und der weiteren Ausführungen in der Berufungsschrift ("…bestellen wir uns für die Antragsgegner und Berufungskläger, in deren Namen und Auftrag wir gegen das am 21.12.2023 verkündete und am 22.12.2023 zugestellte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-03 O 230/23) Berufung einlegen.") dahingehend auszulegen, dass sich auch die Begründung der Berufung auf alle Beklagten beziehen soll.
- BGH, 17.05.2022 - VI ZR 141/21
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Ehemanns durch eine …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Dabei ist bei - wie hier - wahren Tatsachenbehauptungen, die die Privatsphäre betreffen, ungeachtet ihrer Wahrheit von entscheidender Bedeutung, ob sie sich durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (vgl. vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 36;… BGH, NJW-RR 2017, 1516, Rn. 23 m.w.N.).Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 37;… BGH GRUR 2021, 879, Rn. 23 m.w.N.).
Außerdem muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen der Berichterstattung über Tatsachen, die einen Beitrag zu einer Diskussion in einer demokratischen Gesellschaft leisten kann, die z.B. Politiker bei Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte betrifft, und der Berichterstattung über Einzelheiten des Privatlebens einer Person, die keine solchen Aufgaben hat (vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 38;… BGH, GRUR 2021, 879, Rn. 24).
Diese ist als gering zu werten, wenn es sich um zutreffende Tatsachen handelt, die entweder belanglos sind oder sich allenfalls oberflächlich mit der Person des Betroffenen beschäftigen, ohne einen tieferen Einblick in seine persönlichen Lebensumstände zu vermitteln und ohne herabsetzend oder gar ehrverletzend zu sein (vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 39;… BGH GRUR 2021, 879, Rn. 25; vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen auch Senat, Urteil vom 29.02.2024, Az. 16 U 50/23).
- BGH, 10.11.2020 - VI ZR 62/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Bestimmung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen umso schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (…vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 37; BGH GRUR 2021, 879, Rn. 23 m.w.N.).Außerdem muss grundsätzlich unterschieden werden zwischen der Berichterstattung über Tatsachen, die einen Beitrag zu einer Diskussion in einer demokratischen Gesellschaft leisten kann, die z.B. Politiker bei Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte betrifft, und der Berichterstattung über Einzelheiten des Privatlebens einer Person, die keine solchen Aufgaben hat (…vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 38; BGH, GRUR 2021, 879, Rn. 24).
Diese ist als gering zu werten, wenn es sich um zutreffende Tatsachen handelt, die entweder belanglos sind oder sich allenfalls oberflächlich mit der Person des Betroffenen beschäftigen, ohne einen tieferen Einblick in seine persönlichen Lebensumstände zu vermitteln und ohne herabsetzend oder gar ehrverletzend zu sein (…vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 39; BGH GRUR 2021, 879, Rn. 25; vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen auch Senat, Urteil vom 29.02.2024, Az. 16 U 50/23).
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
aa) Der Schutz der Intim- oder Privatsphäre kann entfallen, wenn der Grundrechtsträger diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und bestimmte, an sich der Intim- oder Privatsphäre zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (…BGH, GRUR 2024, 68, Rn. 42 - Poetry-Slam; BGH, NJW 2012, 767, Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).Er kann sich dann nicht gleichzeitig auf den öffentlichkeitsabgewandten Schutz seiner Intim- oder Privatsphäre berufen (BGH, NJW 2012, 767, Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).
- BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Zur Privatsphäre gehören demnach auch Informationen über das Bestehen und weitere Details einer Liebesbeziehung, deren Bekanntwerden der Betroffene - aus welchen Gründen auch immer - nicht wünscht, sondern vielmehr geheim halten möchte (…vgl. BGH, NJW-RR 2022, 1409, Rn. 9 - Sex Bloggerin; BGH, GRUR 2017, 850, Rn. 19 - Popstar und Dessousmodel;… BGH, NJW 2012, 763 Rn. 11).Dabei ist bei - wie hier - wahren Tatsachenbehauptungen, die die Privatsphäre betreffen, ungeachtet ihrer Wahrheit von entscheidender Bedeutung, ob sie sich durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtfertigen lassen (…vgl. vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 36; BGH, NJW-RR 2017, 1516, Rn. 23 m.w.N.).
- BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Internet-Presseberichterstattung: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Eine Rolle bei der Beurteilung der Selbstöffnung kann auch die Frage spielen, in welchem Umfang und in welcher Intensität (vgl. BGH, NJW 2018, 3509, Rn. 27 m. Anm. Lauber-Rönsberg) der Betroffene Tatsachen selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat.Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin, NJW 2016, 1966;… Erman/Klass, BGB, 17. Aufl. 2023, Anh. § 12 Rn. 121a m.w.N.), vielmehr muss die jeweilige Veröffentlichung mit dem von dem Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Teilbereich seiner Intim- bzw. Privatsphäre korrespondieren (BGH, NJW 2018, 3509, Rn. 27).
- BGH, 17.10.2023 - VI ZR 192/22
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Interessenabwägung bei identifizierender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
aa) Der Schutz der Intim- oder Privatsphäre kann entfallen, wenn der Grundrechtsträger diesen Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet und bestimmte, an sich der Intim- oder Privatsphäre zuzurechnende Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit zugleich die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BGH, GRUR 2024, 68, Rn. 42 - Poetry-Slam;… BGH, NJW 2012, 767, Rn. 12 - Pornodarsteller m.w.N.).Darüber hinaus sind die Ausführungen des BGH in dem Fall "Poetry-Slam" (BGH, NJW 2024, 752, Rn. 16) entgegen der Ansicht der Beklagten nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.
- OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 156/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Gerade im Hinblick auf intime Beziehungen des Betroffenen ist der Umfang der Selbstöffnung eher eng zu ziehen, so dass nicht jede Angabe über eine bestimmte Beziehung dazu führt, dass nunmehr über sämtliche (weitere) Beziehungen des Betroffenen berichtet werden darf (so auch OLG Köln, BeckRS 2019, 10629, Rn. 40 m.w.N.).Dabei können gerade Liebesbeziehungen zu unterschiedlichen Personen ein typisches Beispiel für Untergliederungen der Privatsphäre in thematischer Hinsicht sein, wobei zusätzlich auch noch graduell zwischen allgemeinen Aussagen sowie Detailangaben zu (einzelnen) Liebesbeziehungen unterschieden werden kann (vgl. auch OLG Köln, BeckRS 2019, 10629, Rn. 40 m.w.N.;… offengelassen KG, GRUR-RS 2023, 32581, Rn. 43).
- OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 16 W 50/24
Berichterstattung über laufendes Strafverfahren setzt vorausgehende Konfrontation …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Die Klägerseite wendet sich gegen Äußerungen in den am XX. und XX.XX.2023 veröffentlichten Artikeln der Beklagten gemäß dem Anlagenkonvolut AST 1. Der streitgegenständliche Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mit Schriftsatz vom 03.05.2023, eingegangen bei Gericht am selben Tag (Bl. 1 LGA), wurde mithin vor Ablauf der regelmäßig - so auch hier - 6 Wochen betragenden Dringlichkeitsfrist gestellt (vgl. Senat…, Beschluss vom 29.11.2022 - 16 W 52/22 , Rn. 21 , Senat, Beschluss vom 07.11.2024, Az. 16 W 50/24 ).Demnach kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände auch bei einer kürzeren Untätigkeit die Vermutung der Dringlichkeit schon früher widerlegt sein, ebenso wie beim Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall auch bei einer geringfügig längeren Untätigkeit noch die Dringlichkeitsfrist gewahrt sein kann (vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 14.03.2023, 16 W 7/23 und 16 W 8/23; Senat, Beschluss vom 07.11.2024, Az. 16 W 50/24 ).
- BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2025 - 16 U 8/24
Der Berufungskläger muss sich dabei nicht mit allen Streitpunkten befassen, es reicht eine Begründung, die das Urteil insgesamt in Frage stellt oder einen Grund enthält, der den ganzen Streitstoff betrifft (BGH, NJW-RR 2007, 414; BGH, NJW-RR 2012, 440).Demgegenüber müssen sich die Berufungsgründe bei einem teilbaren Streitgegenstand auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung begehrt wird (BGH, NJW-RR 2006, 1044; BGH, NJW-RR 2007, 414; BGH, BeckRS 2022, 7986;… vgl. auch Wulf, in: BeckOK ZPO, 48. Edition, § 520, Rn. 20).
- BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
- LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Gasthausbetreibers: Löschungsanspruch für …
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
- BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14
Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …
- BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02
Schockwerbung II
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …
- BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13
Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen …
- BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
- BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00
Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen
- BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14
Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme
- BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Anti-Strauß-Komitee
- BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …
- BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …
- BGH, 02.08.2022 - VI ZR 26/21
Anspruch auf Unterlassung einer Berichterstattung über Spekulationen betreffend …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06
Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …
- LG Frankfurt/Main, 13.09.2018 - 3 O 123/17
Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Hautärztin: Löschungsanspruch bzgl. einer …
- OLG Frankfurt, 29.11.2022 - 16 W 52/22
Einwilligung in Verbreitung von Fußballbildern als Klubspieler umfasst auch …
- BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 2219/01
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Anhalten einer an einen …
- LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild: …
- BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80
Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen …
- BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03
Schlank-Kapseln
- BGH, 06.12.2011 - II ZB 21/10
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung
- BGH, 05.08.2020 - VIII ZB 18/20
Anforderungen an Berufungsbegründung bei Reduzierung des Gesamtumfangs der …
- BGH, 15.03.2022 - VIII ZB 43/21
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung
- BGH, 16.11.2021 - VIII ZB 21/21
Berufung der Wohnraummieter im Räumungsrechtsstreit nach …
- BGH, 21.03.2022 - VIa ZB 4/21
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten …
- KG, 19.05.2025 - 2 U 15/25
Unbefristeter Bad Leaver Event bei Abberufung als Geschäftsführer wegen eines …
In einstweiligen Verfügungsverfahren sind Urteile der Berufungsgerichte, weil rechtskräftig (§ 542 Abs. 2 ZPO), sogleich endgültig vollstreckbar (OLG Frankfurt, Urteil vom 6. Februar 2025 - 16 U 8/24, Rn. 138 nach juris). - OLG Frankfurt, 27.11.2025 - 16 U 148/24
Schutz der Privatssphäre kann Veröffentlichung von Badefotos von Prominenten …
Diese ist als gering zu werten, wenn es sich um zutreffende Tatsachen handelt, die entweder belanglos sind oder sich allenfalls oberflächlich mit der Person des Betroffenen beschäftigen, ohne einen tieferen Einblick in seine persönlichen Lebensumstände zu vermitteln und ohne herabsetzend oder gar ehrverletzend zu sein (…vgl. BGH, NJW 2022, 3496, Rn. 39;… BGH, GRUR 2021, 879, Rn. 25; vgl. zu den vorstehenden Grundsätzen auch Senat, Urteil vom 29.02.2024, Az. 16 U 50/23 und Urteil des Senates vom 06.02.2025 - 16 U 8/24 , GRUR-RS 2025, 1201).
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