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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 15.02.2024 | OLG Frankfurt, 21.12.2023

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3683
OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,3683)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,3683)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,3683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 43 Abs 2 GmbHG, § 43 Abs 4 GmbHG, § 19 Abs 1 S 1 VVG, § 22 VVG, § 204 Abs 1 Nr 3 BGB
    Zahlung aus einer D & O-Versicherung aus abgetretenem Recht

  • versicherungsrechtsiegen.de

    D & O - Versicherung - Zahlung aus abgetretenem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 1 ; GmbHG § 43 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers für den entstandenen Schaden der Gesellschaft wegen Verletzung der Obliegenheiten i.R.e. D & O-Versicherung; Pflicht der Geschäftsführung als umfassend die sachgerechte Erfüllung der mit der Führung des Betriebes der Gesellschaft verbundenen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsanspruch gegenüber Versicherer hemmt die Verjährung des Haftungsanspruchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführerhaftung und D&O-Versicherung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Geltendmachung von Ansprüchen der GmbH gegen ihren Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 638
  • NZG 2024, 490
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23
    Zwar ist grundsätzlich ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig, wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind; das gilt indes nicht, soweit das Bestreiten lediglich ins Blaue hinein erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2014, V ZR 275/12, BGHZ 200, 350, Rn. 12 bei juris; BGH…, Urteil vom 15. Juni 2000, I ZR 55/98, VersR 2001, 216, Rn. 45 bei juris).
  • BGH, 07.06.2023 - VII ZR 594/21

    Schadensersatz wegen mangelhafter Ingenieurleistungen: Hemmung der Verjährung des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23
    Wann dieser Anforderung genüge getan ist, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (std. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Juni 2023, VII ZR 594/21, MDR 2023, 1269, Rn. 21 bei juris m.w.N.).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 55/98

    Darlegung der Schadenskausalität durch den Frachtführer

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2024 - 16 U 93/23
    Zwar ist grundsätzlich ein Bestreiten mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO zulässig, wenn es sich um Tatsachen handelt, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer Wahrnehmung gewesen sind; das gilt indes nicht, soweit das Bestreiten lediglich ins Blaue hinein erfolgt (vgl. BGH…, Urteil vom 4. April 2014, V ZR 275/12, BGHZ 200, 350, Rn. 12 bei juris; BGH, Urteil vom 15. Juni 2000, I ZR 55/98, VersR 2001, 216, Rn. 45 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2025 - 11 U 139/24
    Jedoch ist auch insoweit die Grenze des Zulässigen überschritten, wenn es sich um ein rechtsmissbräuchliches Bestreiten mit Nichtwissen "ins Blaue hinein" handelt (…vgl. BGH, Urt. v. 04.04.2014 - V ZR 275/12, NJW 2015, 468 Rn. 12;… Urt. v. 07.07.1988 - III ZR 111/87, juris Rn. 34 m.w.N.;… Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 24.01.2025 - 3 U 124/22, Rn. 19, vgl. ferner Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 138 Rn. 16 und Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 138 Rn. 41; s.a. z.B. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 26.02.2024 - 16 U 93/23, juris Rn. 53;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.11.2023 - 6 Sa 194-22, juris Rn. 127), denn jede Rechtsposition unterliegt auch im Prozess den Schranken von § 242 BGB (…statt vieler: Zöller/Vollkommer/Geimer, ZPO, 35. Auflage 2024, Einleitung, Rn. 41).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2025 - 11 U 125/24

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

    Jedoch ist auch insoweit die Grenze des Zulässigen überschritten, wenn es sich um ein rechtsmissbräuchliches Bestreiten mit Nichtwissen "ins Blaue hinein" handelt (…vgl. BGH, Urt. v. 04.04.2014 - V ZR 275/12, NJW 2015, 468 Rn. 12;… Urt. v. 07.07.1988 - III ZR 111/87, juris Rn. 34 m.w.N.;… Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 24.01.2025 - 3 U 124/22, Rn. 19, vgl. ferner Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 138 Rn. 16 und Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 138 Rn. 41; s.a. z.B. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 26.02.2024 - 16 U 93/23, juris Rn. 53;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.11.2023 - 6 Sa 194-22, juris Rn. 127), denn jede Rechtsposition unterliegt auch im Prozess den Schranken von § 242 BGB (…statt vieler: Zöller/Vollkommer/Geimer, ZPO, 35. Auflage 2024, Einleitung, Rn. 41).
  • OLG Brandenburg, 09.07.2025 - 11 U 159/24

    Rechtmäßigkeit von Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Jedoch ist auch insoweit die Grenze des Zulässigen überschritten, wenn es sich um ein rechtsmissbräuchliches Bestreiten mit Nichtwissen "ins Blaue hinein" handelt (…vgl. BGH, Urt. v. 04.04.2014 - V ZR 275/12, NJW 2015, 468 Rn. 12;… Urt. v. 07.07.1988 - III ZR 111/87, juris Rn. 34 m.w.N.;… Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 24.01.2025 - 3 U 124/22, Rn. 19, vgl. ferner Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 138 Rn. 16 und Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 138 Rn. 41; s.a. z.B. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urt. v. 26.02.2024 - 16 U 93/23, juris Rn. 53;… LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.11.2023 - 6 Sa 194-22, juris Rn. 127), denn jede Rechtsposition unterliegt auch im Prozess den Schranken von § 242 BGB (…statt vieler: Zöller/Vollkommer/Geimer, ZPO, 35. Auflage 2024, Einleitung, Rn. 41).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6859
OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,6859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,6859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2024,6859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bezeichnung der Verfügungsklägerin als "Mann" in einem auf dem Onlineportal in einem veröffentlichten Beitrag mit dem Titel "Held*innen der Demokratie? So fördern wir mit unserem Steuergeld Frauenhass"; Meinungsäußerungsfreiheit im Verhältnis zu einem ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Bezeichnung der Verfügungsklägerin als "Mann" in einem auf dem Onlineportal in einem veröffentlichten Beitrag mit dem Titel "Held*innen der Demokratie? So fördern wir mit unserem Steuergeld Frauenhass"; Meinungsäußerungsfreiheit im Verhältnis zu einem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 2047
  • GRUR-RR 2025, 96
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.07.2023 - Az. 2-03 O 149/23 - wird zurückgewiesen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.07.2023 - Az. 2-03 O 149/23 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Dies gilt insbesondere, da das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, dass der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuelle Identität im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts herausragende Bedeutung zukommt, da sie typischerweise eine Schlüsselposition sowohl im Selbstverständnis einer Person als auch dabei einnehme, wie die betroffene Person von anderen wahrgenommen werde (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3643).
  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Abzustellen ist allein auf den Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums der jeweiligen Publikation, und zwar unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und Kontextes, der "Eigengesetzlichkeiten" des jeweiligen Übertragungsmediums sowie der erkennbaren Begleitumstände der jeweiligen Äußerung (…vgl. Korte, Praxis des Presserechts, 2. Aufl. § 2 Rn 162 m.w.N.; BGH Urteil vom 10.04.2018, VI ZR 396/16, BeckRS 2018, 5861 "Bio-Hühnerställe"; BVerfG Beschluss vom 06.02.2010, 1 BvR 371/04, NJW 2010, 2103 "Ausländer-Rück-Führung").
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Vielmehr ist auch dann, wenn solche Meinungsäußerungen die Ehre anderer beeinträchtigen und damit deren Persönlichkeitsrechte betreffen, eine umfassende Interessenabwägung - wie durch Landgericht erfolgt - vorzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Abzustellen ist allein auf den Verständnishorizont des unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums der jeweiligen Publikation, und zwar unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und Kontextes, der "Eigengesetzlichkeiten" des jeweiligen Übertragungsmediums sowie der erkennbaren Begleitumstände der jeweiligen Äußerung (…vgl. Korte, Praxis des Presserechts, 2. Aufl. § 2 Rn 162 m.w.N.; BGH Urteil vom 10.04.2018, VI ZR 396/16, BeckRS 2018, 5861 "Bio-Hühnerställe"; BVerfG Beschluss vom 06.02.2010, 1 BvR 371/04, NJW 2010, 2103 "Ausländer-Rück-Führung").
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2732/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Wo dies nicht möglich ist, muss laut Bundesverfassungsgericht die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, BeckRS 2016, 49397, "Spanner"; BGH, Urteil vom 19.01.2016, BeckRS 2016, 03909, "Nerzquäler").
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Widerspreche wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und habe sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, geböten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen (vgl. BVerfGE 49, 286 [298] = NJW 1979, 595; BVerfGE 116, 243 [264] = NJW 2007, 900; BVerfG NJW 2008, 3117; BVerfG NJW 2011, 909).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Widerspreche wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und habe sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, geböten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen (vgl. BVerfGE 49, 286 [298] = NJW 1979, 595; BVerfGE 116, 243 [264] = NJW 2007, 900; BVerfG NJW 2008, 3117; BVerfG NJW 2011, 909).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    Wo dies nicht möglich ist, muss laut Bundesverfassungsgericht die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, BeckRS 2016, 49397, "Spanner"; BGH, Urteil vom 19.01.2016, BeckRS 2016, 03909, "Nerzquäler").
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2024 - 16 U 93/23
    So kann auch eine grundsätzlich als Meinungsäußerung anzusehende Aussage einen sogenannten Tatsachenkern enthalten, der insoliert angreifbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016, GRUR 2017, 298, "Mal PR-Agent, mal Reporter").
  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

    Transsexuelle IV

  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung und zum Widerruf einer …

  • VG Düsseldorf, 17.11.2022 - 27 K 2236/21

    Drittes Geschlecht, Klagebefugnis, Rundfunkbeitrag.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42125
OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2023,42125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.12.2023 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2023,42125)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 16 U 93/23 (https://dejure.org/2023,42125)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • prigge-recht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Trans-Rechte: Berufung von Reichelt-Unternehmen voraussichtlich erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16

    Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Dies gilt insbesondere, da das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, dass der Zuordnung zu einem Geschlecht für die individuelle Identität im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts herausragende Bedeutung zukommt, da sie typischerweise eine Schlüsselposition sowohl im Selbstverständnis einer Person als auch dabei einnehme, wie die betroffene Person von anderen wahrgenommen werde (vgl. BVerfG, NJW 2017, 3643).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Vielmehr ist auch dann, wenn solche Meinungsäußerungen die Ehre anderer beeinträchtigen und damit deren Persönlichkeitsrechte betreffen, eine umfassende Interessenabwägung ­ wie durch Landgericht erfolgt ­ vorzunehmen (vgl. BVerfG NJW 2020, 2622).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2732/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Wo dies nicht möglich ist, muss laut Bundesverfassungsgericht die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, BeckRS 2016, 49397, "Spanner"; BGH, Urteil vom 19.01.2016, BeckRS 2016, 03909, "Nerzquäler").
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Widerspreche wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und habe sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, geböten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen (vgl. BVerfGE 49, 286 [298] = NJW 1979, 595; BVerfGE 116, 243 [264] = NJW 2007, 900; BVerfG NJW 2008, 3117; BVerfG NJW 2011, 909).
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Widerspreche wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und habe sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, geböten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen (vgl. BVerfGE 49, 286 [298] = NJW 1979, 595; BVerfGE 116, 243 [264] = NJW 2007, 900; BVerfG NJW 2008, 3117; BVerfG NJW 2011, 909).
  • BGH, 19.01.2016 - VI ZR 302/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Boykottaufruf gegen einen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Wo dies nicht möglich ist, muss laut Bundesverfassungsgericht die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.06.2016, BeckRS 2016, 49397, "Spanner"; BGH, Urteil vom 19.01.2016, BeckRS 2016, 03909, "Nerzquäler").
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    So kann auch eine grundsätzlich als Meinungsäußerung anzusehende Aussage einen sogenannten Tatsachenkern enthalten, der insoliert angreifbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016, GRUR 2017, 298, "Mal PR-Agent, mal Reporter").
  • BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05

    Transsexuelle V

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Widerspreche wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und habe sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, geböten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen (vgl. BVerfGE 49, 286 [298] = NJW 1979, 595; BVerfGE 116, 243 [264] = NJW 2007, 900; BVerfG NJW 2008, 3117; BVerfG NJW 2011, 909).
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    f) Zuletzt stellt die vorliegende Bewertung der Bezeichnung als "Mann" keinen Widerspruch zur Entscheidung des Landgerichts in Sachen 2-03 O 228/23 "#DubisteinMann" dar, da die dortige Bewertung als zulässige Meinungsäußerung richtigerweise aus dem konkreten Kontext heraus unter Berücksichtigung der Umstände im Einzelfall erfolgte.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03

    Transsexuelle III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
    Sie hänge wesentlich auch von der psychischen Konstitution eines Menschen und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab (vgl. BVerfGE 115, 1 [15] = BeckRS 2008, 38044).
  • BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04

    Transsexuelle IV

  • BVerfG, 27.02.2003 - 1 BvR 1811/97

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Unterlassung und zum Widerruf einer …

  • VG Düsseldorf, 17.11.2022 - 27 K 2236/21

    Drittes Geschlecht, Klagebefugnis, Rundfunkbeitrag.

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