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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29859
OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23 (https://dejure.org/2023,29859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.09.2023 - 16 U 95/23 (https://dejure.org/2023,29859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. September 2023 - 16 U 95/23 (https://dejure.org/2023,29859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 1004 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG
    "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung

  • kanzlei.biz

    #DubistEinMann ist zulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1004 BGB ; § 823 Abs 1 BGB ; Art 1 GG ; Art 2 GG
    "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de

    § 1004 BGB ; § 823 Abs 1 BGB ; Art 1 GG ; Art 2 GG
    "#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Schmähkritik - "#DubistEinMann" ist eine zulässige Meinungsäußerung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    #DubisteinMann ist zulässige Meinungsäußerung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Twitter- / X-Kommentar mit "#DubistEinMann" zum Post einer Transfrau zum Thema "Terf" keine Schmähkritik und von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    #DubistEinMann ist Meinungsäußerung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kommentar auf X: #DubistEinMann ist zulässig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    #DubistEinMann ist zulässige Meinungsäußerung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    #DubistEinMann ist eine zulässige Meinungsäußerung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Post auf X "#'DubistEinMann" ggü. Transfrau ist zulässige Meinungsäußerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    „#DubistEinMann“ zulässige Meinungsäußerung - Hashtag “DubistEinMann“ von der Meinungsfreiheit gedeckt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 325
  • GRUR-RR 2024, 122
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.5.2020 zum Az. 1 BvR 2397/19 noch einmal in Erinnerung gerufen hat, folgt der Charakter einer Äußerung als Schmähkritik nicht schon aus einem besonderen Gewicht der Ehrbeeinträchtigung.

    Das Landgericht (LGU Seiten 10/11) hat in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.5.2020 zu Az. 1 BvR 2397/19 diewesentlichen Kriterien dargestellt, die für die konkrete Abwägung im Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht von Bedeutung sind.

  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
    Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts [st. Rspr., vgl. BVerfG Beschl. v. 19.5.2020 - 1 BvR 362/18 - Rn. 11].
  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23

    Persönlichkeitsrechte von Transfrauen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
    Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6.7.2023 - Az. 2-03 O 228/23 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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