Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hessen
§ 1004 BGB, § 823 Abs 1 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG
"#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung - kanzlei.biz
#DubistEinMann ist zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 1004 BGB ; § 823 Abs 1 BGB ; Art 1 GG ; Art 2 GG
"#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung - rechtsportal.de
§ 1004 BGB ; § 823 Abs 1 BGB ; Art 1 GG ; Art 2 GG
"#DubistEinMann" als zulässige Meinungsäußerung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Keine Schmähkritik - "#DubistEinMann" ist eine zulässige Meinungsäußerung
- lawblog.de (Kurzinformation)
#DubisteinMann ist zulässige Meinungsäußerung
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Twitter- / X-Kommentar mit "#DubistEinMann" zum Post einer Transfrau zum Thema "Terf" keine Schmähkritik und von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
#DubistEinMann ist Meinungsäußerung
- lto.de (Kurzinformation)
Kommentar auf X: #DubistEinMann ist zulässig
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
#DubistEinMann ist zulässige Meinungsäußerung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
#DubistEinMann ist eine zulässige Meinungsäußerung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Post auf X "#'DubistEinMann" ggü. Transfrau ist zulässige Meinungsäußerung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
„#DubistEinMann“ zulässige Meinungsäußerung - Hashtag “DubistEinMann“ von der Meinungsfreiheit gedeckt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23
- OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 325
- GRUR-RR 2024, 122
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19.5.2020 zum Az. 1 BvR 2397/19 noch einmal in Erinnerung gerufen hat, folgt der Charakter einer Äußerung als Schmähkritik nicht schon aus einem besonderen Gewicht der Ehrbeeinträchtigung.Das Landgericht (LGU Seiten 10/11) hat in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.5.2020 zu Az. 1 BvR 2397/19 diewesentlichen Kriterien dargestellt, die für die konkrete Abwägung im Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht von Bedeutung sind.
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Grundrechts [st. Rspr., vgl. BVerfG Beschl. v. 19.5.2020 - 1 BvR 362/18 - Rn. 11]. - LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.09.2023 - 16 U 95/23
Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6.7.2023 - Az. 2-03 O 228/23 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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